Friedrich Josef Dörr
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Wir haben einen Gesetzentwurf zur Verfassungsänderung eingebracht, in dem wir beantragen, eine Präambel anzufügen. Diesbezüglich ist es vielleicht interessant, dass man überhaupt einmal fragt: Was ist eine Präambel? Wieso haben wir noch keine? Was ist da geschehen? Das Saarland war nach dem Krieg von Deutschland abgetrennt, hat dann eine Teilautonomie als Saarland mit Verfassung und Präambel erreicht und ist nach der Abstimmung am 23. Oktober 1955 zum 1. Januar 1957 zur Bundesrepublik Deutschland zurückgekehrt. Die Verfassung, die im Wesentlichen auf eine sowohl wirtschaftlich als auch kulturell enge Zusammenarbeit mit Frankreich ausgerichtet war, musste umfassend geändert werden. Das hat man auch getan und hierbei haben sich namhafte Fachleute verdient gemacht. Allerdings war die Zeit sehr kurz. Daher hat man im ersten Anlauf auf eine Präambel verzichtet. Was ist eine Präambel? Das Wort kommt aus dem Lateinischen: „Prä-“ heißt vor und „-ambel“ kommt von ambulare, was gehen heißt. Die Präambel ist also das, was der Verfassung voran- (Abg. Dörr (AfD)) geht. Man könnte es auch ganz einfach ein Vorwort nennen. In der Praxis ist es aber eine Zusammenfassung beziehungsweise eine Grundlegung der Verfassung. Die Verfassung kann man auf Deutsch auch Grundgesetz nennen. Bei uns in der Bundesrepublik Deutschland heißt die Verfassung Grundgesetz. Hier im Saarland wird es Verfassung genannt. Die Präambel ist also die Zusammenfassung der Zusammenfassung, denn die Verfassung fasst grundlegend alle anderen Gesetze zusammen, die man kaum noch überblicken kann. Die Verfassung ist also schon eine Zusammenfassung und die Präambel zeigt bereits auf einen Blick, wohin die Reise geht. Es ist jetzt ein paar Jahrzehnte ohne Präambel gut gegangen. Wir von der AfD sind aber der Ansicht, dass man eine angefangene Sache auch zügig zu Ende bringt. Wir haben heute Morgen gesehen, dass wir in unserem Land auch andere wichtige Aufgaben haben. Deshalb sind wir jetzt daran interessiert, dass diese Präambel, über die die CDU und die SPD unter Ausschluss der AfD mindestens zwei Jahre diskutiert haben und über die sie zu keiner Einigung gekommen sind, beschlossen wird, damit die Kräfte für unser Land auf die wichtigen Dinge konzentriert werden können. Als der Punkt das letzte Mal auf der Tagesordnung stand, haben wir bereits einen Vorschlag dazu gemacht. Wir als Fraktion sind unserem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Christoph Schaufert dankbar, dass er sich als Fachmann für Geschichte und Archäologie, der mit dieser Sache schon früher zu tun hatte, die Mühe gemacht und es mit seinem Wissen fertiggebracht hat, innerhalb kürzester Zeit einen sehr schlüssigen Vorschlag zu erarbeiten. Diesen haben wir auch eingebracht, allerdings hat der Vorschlag hier keine Mehrheit gefunden. Aus diesem Grund haben wir denselben Vorschlag noch einmal eingebracht, um Ihnen die Chance zu geben, heute in einer Diskussion - wie soll ich sagen - zur Einsicht zu gelangen. Diese vorgeschlagene Präambel, dieses Grundgesetz des Grundgesetzes, ist sehr kurz. Man kann es auf einen Blick sehen. Die Präambel geht zunächst davon aus, dass wir uns vor dem Hintergrund unserer Geschichte als Deutsche verstehen, deutsch bleiben wollen und die deutsche Sprache sowie die deutsche Kultur pflegen. Dabei geht es nicht nur um die Pflege der deutschen Kultur, sondern insgesamt um Pflege der abendländischen Kultur. Darüber hinaus befürworten wir leidenschaftlich den demokratischen Rechtsstaat und seine Verteidigung. Außerdem sind wir für soziale Gerechtigkeit. Ich habe jetzt nur das Wesentliche gesagt. Wir stellen das Ganze aber unter den Vorsatz: in „Verantwortung vor Gott und den Menschen“. Mit Menschen sind unsere Menschen hier, die Saarländerinnen und Saarländer, gemeint. Es hat sich in der Anhörung im Anschluss an die letzte Beratung gezeigt, dass Gott von verschiedenen Menschen ganz unterschiedlich gesehen wird. Der Gott des Islams ist Allah. Dieser unterscheidet sich von unserem christlichen Gott, dem jüdischen Gott oder dem Gott eines Buddhisten und so weiter. Diesbezüglich kann man Toleranz üben und sollte es auch. Man muss jedem seinen Glauben lassen. Die Ausnahme besteht darin, wenn jemand seinen Glauben mit Feuer und Schwert verbreiten will und anderen Glaubensrichtungen gegenüber nicht tolerant ist. Ich kann allerdings verstehen - das ist jetzt meine persönliche Meinung -, dass sich jemand einen Gott anders vorstellt als ich in meiner Jugend. In der Bibel war Gott immer ein älterer Herr mit einem Rauschebart. Das muss jedoch nicht so sein. Es muss auch nicht so sein, dass Gott plötzlich eine Frau ist, weil die feministische Bewegung meint, es müsste so sein. Es muss auch nicht so sein, dass Gott so aussieht, wie ihn sich die Moslems vorstellen. Aber dass es einen Gott gibt, müsste für einen ganz normalen Menschen eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Nicht einmal unseren eigenen Blutdruck, nicht einmal unseren Atem können wir kontrollieren, nicht einmal unser Wachstum. Das steht schon in der Bibel, keiner kann auch nur einen Zentimeter seiner Körpergröße hinzufügen. Und wenn wir nach draußen sehen, erkennen wir: Wir können nicht den geringsten Grashalm erschaffen. Das heißt also, der Mensch sieht im Grunde seine eigene Ohnmächtigkeit und dementsprechend müsste er mit dem bisschen Verstand, was er hat, zugeben und feststellen, dass es ein Wesen - oder wie immer man das nennen will - gibt, das über allem steht und das die Gesetze - nicht die Gesetze hier im Landtag, sondern die Naturgesetze - gemacht hat und so weiter und so fort. Es gibt aber Leute, die in Verblendung und absoluter Selbstüberschätzung meinen, sie könnten, indem sie den Bezug zu Gott, zur Verantwortung vor Gott nicht in der Verfassung oder der Präambel der Verfassung aufführen, Gott abschaffen. Dieser Ansicht sind wir von der AfD nicht. Deshalb haben wir diesen Gottesbezug auch drin, und zwar im vollen Bewusstsein, dass er hineingehört. - Das war es fürs Erste, herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)
