Friedrich Josef Dörr
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Das Wort Immunität ist in der Medizin geläufig. Man versucht, Immunität gegen Krankheitserreger aufzubauen, und wenn man gegen Krankheitserreger immun ist, dann können sie einem nichts anhaben. Der Gesetzgeber hat diesen Begriff auch für uns angewandt. Das heißt also, ein Abgeordneter in der gesetzgebenden Versammlung hier bei uns im Landtag ist erst einmal immun gegenüber Angriffen der zwei anderen Gewalten, der ausführenden Gewalt und der richterlichen Gewalt. Insofern kann ihm also nichts passieren, solange er Mitglied dieses Landtages ist. Frau Schindelhauer hat eben dargestellt, das war ein Kommentar, dass das für uns quasi eine Selbstverständlichkeit ist, wenn der Staatsanwalt aus guten Gründen, das sind aber seine guten Gründe, die Aufhebung der Immunität beantragt. Ich denke, wir haben das schon einige Male gehabt in der Zeit, in der ich hier war. Wenn das aber mit einem gewissen Automatismus passiert, brauchen wir diese Immunität nicht. Diese Immunität sollte nicht so gestaltet sein, dass sie automatisch aufgehoben wird, wenn es beantragt wird. Das habe ich hier schon einige Male ausgeführt. Dann brauchen wir diese Immunität nicht. Dann brauchen wir sie als Abgeordnete nicht. Jetzt komme ich zu dem Kollegen Bernd Wegner. Da dreht es sich nicht um Raub und Mord, es dreht sich um andere Dinge. Es dreht sich auch nicht um Sachen, die so furchtbar eilig sind. Die Legislaturperiode dauert noch etwas über ein Jahr. Nachdem die Staatsanwaltschaft jetzt schon drei Jahre an der Sache arbeitet, hätte sie auch noch ein Jahr Zeit. Aus diesem Grunde bin ich gegen die Aufhebung der Immunität. Wir haben in der Fraktion schon öfter über dieses Thema gesprochen und sind übereingekommen, dass bei uns jeder in diesem Falle so abstimmen kann, wie er es für richtig hält. Das machen wir dann auch so. Wir haben hier keinen Fraktionszwang. - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)
