Dagmar Heib
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute einen Antrag, der ein Grundprinzip solider Sozialpolitik in Erinnerung ruft: Zuständigkeit und Finanzierung müssen zusammenpassen. Vorweg möchte ich Folgendes ganz klar sagen: Bürgergeldempfänger sollen vollständig krankenversichert sein. Daran rüttelt niemand. Das ist selbstverständlich. Es geht ausschließlich um die Frage der Finanzierungsverantwortung. Die gesetzliche Krankenversicherung steht unter erheblichem Druck. Das haben wir heute Morgen schon gehört. Für das Jahr 2026 ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag als Orientierungswert auf 2,9 Prozent festgelegt. Für die Menschen heißt das, dass sie weniger Lohn bekommen. Für die Betriebe heißt das, dass sie höhere Lohnnebenkosten haben. Beitragsstabilität ist deshalb nicht nur eine sozialpolitische, sondern auch eine wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Notwendigkeit. Genau deshalb müssen wir uns ehrlich ansehen, wodurch dieser Druck entsteht. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen gemeinsam Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung ein, um die Absicherung der Beitragszahler zu finanzieren. Tatsächlich werden aber zunehmend Ausgaben mitgetragen, die keine Beitragsaufgaben sind, sondern staatliche Verantwortung. Wenn Bundesaufgaben in Beitragssysteme verschoben werden, dann steigen die Beitragssätze. Die Belastung trifft am Ende diejenigen, die arbeiten. Ein besonders klarer Fall ist die Krankenversicherung der Bürgergeldempfänger. Der Bund finanziert diese Krankenversicherung über eine Pauschale. In der Debatte wird aktuell eine Größenordnung von 133,17 Euro pro Monat genannt. Nach Darstellung des GKV-Spitzenverbandes reicht das nicht aus. Die Finanzierungslücke wird auf rund 10 Milliarden Euro pro Jahr beziffert. Umgerechnet würde das mehr als eine Verdoppelung dieser 133 Euro bedeuten. Über 300 Euro müssten als Pauschale eigentlich gezahlt werden, um diese Kosten zu decken. Meine Damen und Herren, das ist ein struktureller Systemfehler. Dieser ist so gravierend, dass er sogar Gerichte beschäftigen wird. Das allein zeigt, dass wir es nicht mit einer Randfrage zu tun haben, sondern mit einem Kernproblem der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Gleichzeitig sehen wir hier, wie sehr das Thema bundespolitisch in Bewegung ist. Das ist ja auch Gegenstand des Antrags der SPD-Fraktion. Das Bundesgesundheitsministerium hat eine „FinanzKommission Gesundheit“ eingesetzt, die bereits bis Ende März 2026 - das ist nicht mehr lang - erste Maßnahmenvorschläge zur Stabilisierung der Beitragssätze ab 2027 vorlegen soll. Auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion betont: Unser Ziel muss es sein, die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren und weitere Belastungen für Beitragszahler zu vermeiden. Genau in diese Richtung setzt unser Antrag einen klaren, sachgerechten und kurzfristig wirksamen Schritt. Das Ziel ist klar: Es darf keine Verschiebung von steuerfinanzierten Ausgaben in beitragsfinanzierte Ausgaben geben. (Beifall von der CDU.) (Abg. Heib (CDU)) Ebenso klar ist das Leitprinzip der Konnexität: Wer bestellt, der bezahlt. Übertragen auf die heutige Frage heißt das, dass der Staat, wenn er sicherstellen will, dass Bürgergeldempfänger vollständig krankenversichert sind, was vollkommen richtig und notwendig ist, diese Kosten dann auch vollständig aus dem Bundeshaushalt tragen muss. Das ist die Konsequenz. (Beifall von der CDU.) Das ist gerecht, weil Beitragszahler und Arbeitgeber nicht länger eine staatliche Aufgabe über Beitragssätze finanzieren müssen. Das ist transparent, weil die gesamtgesellschaftlichen Ausgaben im Bundeshaushalt nachvollziehbar statt in Beitragssätzen irgendwo verborgen sind. Außerdem wäre es wirtschaftspolitisch sinnvoll, weil es die Belastung der Arbeitseinkommen reduziert. Wir werden dem Antrag der SPD nicht zustimmen. Ich habe keine Ahnung, ob man einen Punkt gesucht hat, damit keine Zustimmung durch uns möglich ist. Das weiß ich nicht und ich will das auch nicht unterstellen. Aber Sie haben in einem Satz den Gedanken der Bürgerversicherung aufgenommen. An dieser Stelle ist die Haltung der CDU ganz klar. Sie erwähnen das Nebeneinander von GKV und privater Krankenversicherung und sagen, es sei nachteilig. Es gibt aber nun mal dieses System und es ist, wie es ist. Sie reden davon, dass eine mangelnde Patientensteuerung ebenfalls zu den Problemen beiträgt, darin sind wir uns einig. Daran wird ja auch gearbeitet. Aber dieses Auflösen des jetzigen Systems der Krankenversicherung in Gänze, das aus Ihrem Antrag folgen würde, ist für uns der Grund, Ihren Antrag abzulehnen. Wir fordern in unserem Antrag die Bundesregierung auf, die Aufwendungen für die gesetzliche Krankenversicherung für Bürgergeldempfänger vollständig, kostendeckend und dynamisiert aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren. Wir fordern die Landesregierung auf, sich dafür auf allen Ebenen einzusetzen. Meine Damen und Herren, das ist eine faire und zukunftsorientierte Sozialpolitik. Der Versicherungsschutz bleibt, aber die Finanzierung wird ehrlich und systemgerecht geregelt. Ehrlichkeit und Transparenz sind grundlegende Prinzipien für die Strukturreformen des Sozialstaates. Nur mit Ehrlichkeit und Transparenz werden wir die Bürgerinnen und Bürger in diese notwendigen Reformen mitnehmen können. Ehrlichkeit und Transparenz sind wir, die Politik, den Menschen schuldig. Ich bitte um Ihre Zustimmung. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)
