Sandra Quinten
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Ich möchte an den Anfang meiner Rede einen Grundsatz stellen, der, wie ich finde, für verantwortungsvolle Politik entscheidend ist, und zwar, dass Politik nicht von einfachen Antworten, sondern von verantwortungsvollen Entscheidungen getragen wird, von Abwägung, von Sachlichkeit und auch von dem Bewusstsein, dass komplexe Probleme eben keine einfachen Antworten haben. Genau an diesem Anspruch scheitert der heute vorliegende Gesetzentwurf. Die Begründungen, die hier angeführt werden und wurden, nämlich finanzielle Zwänge, angeblich aufgeblähte Verwaltungsstrukturen und der Ruf nach Zentralisierung, halten einer näheren Betrachtung nicht stand. Die ganz entscheidende Frage bleibt aber unbeantwortet, wie ich finde, nämlich, was dadurch tatsächlich besser wird, und vor allen Dingen, für wen etwas besser werden soll. Was bedeutet diese Neugliederung ganz konkret für die Saarländerinnen und Saarländer, für diejenigen, die heute ihre Anliegen in der Kreisverwaltung vor Ort oder zumindest in räumlicher Nähe regeln können? - Nach dem Willen der AfD werden sie ab 2029 streckenweise durch das ganze Saarland fahren, eine schwer erreichbare Verwaltung finden und vor allen Dingen mehr Zeit investieren müssen, um ihre Anliegen klären zu können. Auf diese praktischen Folgen gibt dieser Gesetzentwurf keine ausreichenden Antworten. Es gibt keinen sachlichen Befund, der diesen Eingriff notwendig machen würde; die bestehenden Kreisstrukturen erfüllen ihre Auf- (Abg. Quinten (SPD)) gaben. Kollege Schäfer hat es angeführt, die Zusammenschlüsse, dieses Zusammenarbeiten, all das funktioniert mittlerweile sehr gut, und ein belegbarer Nutzen, der eine so tiefgreifende Veränderung rechtfertigt, ist nicht erkennbar. Trotzdem wird massiv in die kommunale Ordnung eingegriffen, nicht weil es notwendig ist, sondern weil mit einfachen Parolen eine komplexe Realität ersetzt werden soll, meine Damen und Herren. (Beifall von der SPD.) Es wird von weniger Verwaltung, mehr Effizienz, niedrigen Kosten gesprochen. Das klingt auf dem Papier alles ganz einfach, aber in der Praxis ist oftmals das Gegenteil der Fall: Je größer und je weiter auseinandergezogen Verwaltungsstrukturen sind, desto komplexer werden Abläufe, und leider werden dadurch manchmal auch Entscheidungen langsamer getroffen. Verwaltung wird nicht schlanker, nicht schneller, wenn man Strukturen weit auseinanderzieht. Hinzu kommt, dass suggeriert wird, man könnte Verwaltung verschlanken, indem man einzelne Leitungsstellen einfach zusammenlegt oder vielleicht sogar ganz streicht. Größere Landkreise lassen sich aber nicht einfacher steuern, im Gegenteil, je größer der Zuständigkeitsbereich ist, desto höher ist der Koordinations- und damit auch der Führungsaufwand. Verwaltung wird so nicht schlanker, sondern komplexer, Führung wird dadurch nicht reduziert, sie wird dadurch noch anspruchsvoller, auch das hat der Kollege Schäfer umfassend dargestellt. Die AfD verweist immer wieder gerne auf das wirklich wichtige Thema der Digitalisierung. Das ist wichtig und auch notwendig, aber Digitalisierung ersetzt keine funktionierende Verwaltung vor Ort. Nicht jedes Anliegen lässt sich vollständig digital klären, nicht jeder Lebensbereich und vor allen Dingen nicht jede Lebenssituation ist über Formulare und Portale regelbar. Gerade dort, wo Beratung, Vertrauen, persönliche Gespräche erforderlich sind, bleibt eine gut erreichbare Verwaltung unverzichtbar für die Bürgerinnen und Bürger. Digitalisierung kann und soll dort, wo es sinnvoll und umsetzbar ist, natürlich Wege erleichtern, Verwaltung ergänzen und diese auch entlasten. Wer aber Strukturen abbaut und sich dann auf Onlineformate beruft, der verlagert Probleme und lässt am Ende genau die Menschen im Stich, die den Staat am dringendsten brauchen. Jenseits der Schlagworte, die hier gebracht wurden, zeigt sich auch sehr schnell: Dieser Gesetzentwurf steht ohne belastbare Zahlen, ohne tragfähiges Konzept da. Problematisch finde ich aber auch die Art und Weise, wie dieser Gesetzentwurf zustande gekommen ist. Hier soll über die Neugliederung von Landkreisen entschieden werden, ohne erkennbare Einbindung der zuständigen kommunalen Gremien oder ihrer Spitzenverbände - von den Beschäftigten in den Verwaltungen und den Saarländerinnen und Saarländern mal ganz zu schweigen. Das heißt, Entscheidungen über den Alltag sollen getroffen werden, ohne mit denen zu sprechen, die letztendlich davon betroffen werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das nenne ich Politik über die Köpfe der Betroffenen hinweg, das kann nicht gut sein. (Beifall von der SPD.) Dieses Vorgehen ist aber tatsächlich kein neues Muster, Raphael Schäfer, du hast das für 2017 und 2019 dargelegt. Ich möchte zu 2019 noch ergänzen, wenn es nicht so traurig wäre, müsste man wirklich darüber schmunzeln: Die AfD hat im Januar 2019 einen fast inhaltsgleichen Antrag zur Neugliederung der Landkreise eingebracht. Das Saarland sollte ein großer Landkreis werden. Damals ist ausgeführt worden, dass es verfassungsrechtlich nicht konform ist. Viel spannender ist aber, dass es damals gar nicht zur Antragsbegründung gekommen ist; der damalige und heutige Fraktionsvorsitzende war nämlich zu dem Zeitpunkt, als dieser Tagesordnungspunkt aufgerufen wurde, überhaupt nicht im Plenarsaal. Keiner wusste, wo er ist, das kann passieren. Es waren aber weitere Fraktionsmitglieder anwesend, die aufgefordert wurden, diesen Antrag, ihren Antrag der AfD-Fraktion zu begründen. Da kam dann als Antwort: Das könnte man nicht, weil man sich inhaltlich nicht vorbereitet hätte. (Lachen und Sprechen.) Die übrigen Fraktionen haben den Antrag abgelehnt. Sieben Jahre später liegt uns nun derselbe Vorschlag vor, unverändert in der Idee und unverändert ohne Substanz. Richtig ist auch, Herr Dörr, das greife ich gerne auf, dass in der Vergangenheit über Kreisstrukturen im Saarland nachgedacht worden ist, das hatte man in den Achtzigern, das hatte man in den Neunzigern, das hatten wir auch noch weit vorher, teilweise vor fünf Jahrzehnten. Seitdem, Herr Dörr, auch wenn Sie es nicht gerne hören, haben sich Aufgaben geändert, Pflichtleistungen haben sich geändert, rechtliche Vorgaben und die Realität kommunaler Verwaltungen haben sich grundlegend verändert. Wer heute mit Verweisen auf damalige Überlegungen argumentiert, der ignoriert diese veränderte Realität. (Beifall von der SPD.) Schauen wir aber auch noch auf die Finanzen. Auch da hat Kollege Schäfer schon einiges Richtige gesagt. Diese Zahlen liefern Sie in Ihrer Begründung gar nicht. Aber in der Debatte tun Sie oft so, als ließen sich finanzielle Probleme durch größere Strukturen lösen. Dazu möchte ich ganz (Abg. Quinten (SPD)) klar sagen: Größe allein ist kein Qualitätsmerkmal. Die Finanzprobleme der Kommunen, die zweifelsfrei bestehen, entstehen durch Pflichtaufgaben und strukturelle Unterfinanzierung, nicht durch Kreisgrenzen beziehungsweise die Anzahl der Landkreise. Landkreise erfüllen heute eine Vielzahl gesetzlicher Pflichtaufgaben, insbesondere im Sozialbereich, in der Jugendhilfe, bei der Pflege, Integration und der öffentlichen Daseinsvorsorge. All diese Aufgaben sind notwendig. Ich glaube, darüber herrscht Einigkeit. Aber sie bleiben auch bestehen - unabhängig davon, wie groß die Landkreise sind. An dieser Stelle, Kollege Schäfer, muss ich eines aufgreifen. Du hast den KFA angesprochen. Zur Wahrheit muss man dazusagen, das Gutachten ist in Auftrag, im Übrigen ist die Landesregierung mit SSGT und LKT in einem guten Austausch auf Augenhöhe. Das bestätigen auch CDU-Mandatsträger. Es ist nur, das muss ich sagen, etwas befremdlich, wenn ein KFA zu dem Zeitpunkt, als das Gutachten in Auftrag gegeben worden ist, 40 Jahre alt ist, die CDU es aber nicht geschafft hat, ihn zu reformieren, uns dann aber vorwirft, wir würden irgendetwas verzögern oder verlangsamen. Ich glaube, das geht an der Realität vorbei. Das muss an dieser Stelle gesagt werden. (Beifall von der SPD.) Ich komme noch einmal zurück auf den Gesetzentwurf der AfD. Ich habe es dargelegt und wir erkennen, dieser Gesetzentwurf trägt nichts zur Lösung, insbesondere im finanziellen Bereich der Kommunen, bei. Wer glaubt, man könne durch größere Kreisstrukturen Sozialausgaben, Jugendhilfe, Schulkosten senken, der verwechselt die Strukturdebatte mit Haushaltsrealität. Statt Einsparungen entstehen durch größere Landkreise vor allem neue Übergangsstrukturen, zusätzliche Koordinierungsbedarfe und vor allen Dingen eine wachsende Distanz zwischen Menschen und Verwaltung. Ich nenne das auch Schwächung der Demokratie. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist keine Reform, das ist Symbolpolitik. (Beifall von der SPD.) Ich möchte an dieser Stelle auch noch eines aufgreifen. Ich finde es bemerkenswert: Es ist ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion. Mitglied der AfD-Fraktion ist auch der Abgeordnete Carsten Becker, der zugleich Mandate im Bundestag, im Landtag, aber vor allen Dingen auch im Kreistag Saarlouis hat. (Abg. Becker (AfD): Das spart dem Land ei- nen Haufen Geld!) Das spart einen Haufen Geld, wenn man nicht da ist. Wer in dieser Verantwortung steht, der müsste eigentlich wissen, wo die Hauptausgaben eines Kreishaushaltes tatsächlich liegen, vor allen Dingen, wie sie entstehen. Das müsste man wissen, wenn man sich darum kümmert. Wer also ernsthaft behauptet, mit einer Landkreisschmelze ließen sich die kommunalen Haushalte auch nur ein Stück weit sanieren, der macht nur eines: Er streut den Saarländerinnen und Saarländern Sand in die Augen, nicht mehr und nicht weniger. (Beifall von der SPD.) Dieser Entwurf wirft auch ganz praktische Fragen auf, was die organisatorische Leistungsfähigkeit einer stärker zentralisierten Kreisverwaltung betrifft. Dafür können wir x-beliebige Beispiele nennen. Ich mache einfach einmal zwei. Wer heute im Raum Merzig-Wadern oder auch in St. Wendel einen persönlichen Termin braucht, sei es Beratungstermin in Erziehungsfragen, aber auch in der Kinder- und Jugendhilfe, im Kinderschutz, der muss nach dem Willen der AfD ab 2029 dafür nach Saarlouis oder nach Neunkirchen fahren, braucht mehr Zeit, hat weitere Wege, eine größere Distanz, genauso bei der Beratung zur Pflege, der Eingliederungshilfe oder auch der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Das sind Gespräche, gerade in diesen Fällen, die Vertrauen, Nähe und eine persönliche Betreuung brauchen, oftmals mehrmals. Genau hier wird es für die Saarländerinnen und Saarländer dann wesentlich komplizierter. Kolleginnen und Kollegen, wer solche Veränderungen vorschlägt, ohne die Auswirkungen für die Menschen mitzudenken, der plant nicht, sondern der betreibt reinen Populismus auf dem Rücken der kommunalen Realität. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will damit nicht sagen, dass Reformen nicht wichtig sind. Reformen sind wichtig, aber sie brauchen Notwendigkeit, sie brauchen Beteiligung und vor allen Dingen brauchen sie belastbare Konzepte. All das fehlt hier. Dieser Gesetzentwurf greift ohne Anlass in kommunale Strukturen ein, und dies schlecht begründet und, wie ich finde, demokratisch auch äußerst problematisch. Er erschwert die Arbeit der Kreisverwaltung und macht zugleich den Alltag der Bürgerinnen und Bürger komplizierter. Das ist keine Reform, das ist ein Rückschritt. Das ist ein Rückschritt für die Verwaltung und für die Menschen, die hier im Saarland leben. (Beifall von der SPD.) Leider passt das aber auch in das bekannte Muster der AfD: Keine Lösungen für reale Probleme, keine tragfähigen Konzepte, sondern einfache Vorschläge, die komplexe Herausforderungen völlig verfehlen. Komplexe Realität soll hier mit einfachen Antworten überdeckt werden. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, zeigt, warum einfache Antworten keine Alternative für verantwortungsvolle Politik sind. Dieser Gesetz- (Abg. Quinten (SPD)) entwurf ist kein Angebot für die Zukunft unseres Landes. Deswegen lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab. - Herzlichen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD.)
