Nadia Schindelhauer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Das Wahlrecht ist eines der zentralen Fundamente unserer Demokratie. Gerade deshalb müssen wir das Landtagswahlgesetz regelmäßig überprüfen, vereinfachen und aktualisieren, damit es für Bürgerinnen und Bürger, für die Verwaltung und auch für die Wahlvorstände zuverlässig funktioniert. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir genau das um. Wir bringen das Landtagswahlrecht des Saarlandes auf den aktuellen Stand und harmonisieren es mit dem Bundes- und Europawahlrecht. Das erleichtert nicht nur die Arbeit in den Gemeinden erheblich, sondern es schafft auch mehr Klarheit und Einheitlichkeit für die Wahlberechtigten. Aber was ändert sich eigentlich konkret? Erstens: Wir ordnen die Vorschriften zu Wählerverzeichnis und Wahlschein neu. Künftig stehen die Detailregelungen wie im Bundesrecht vollständig in der Landeswahlordnung. Das Landtagswahlgesetz selbst beschränkt sich auf klare Grundlagenregelungen. Das wirkt unspektakulär, bedeutet aber weniger Doppelstrukturen und mehr Rechtsklarheit. Zweitens: Wir ergänzen die Ermächtigungsgrundlagen in § 51 Landtagswahlgesetz. Auch das ist ein Anpassungsschritt an das Bundesrecht, damit zukünftige Detailregelungen sicher, nachvollziehbar und auch rechtssicher erlassen werden können. Das schafft Klarheit und verhindert rechtliche Unsicherheiten. Drittens: Die Regelungen zu den öffentlichen Bekanntmachungen wandern aus dem Gesetz in die Wahlordnung. Auch hier folgen wir der bundesrechtlichen Systematik. Viertens, besonders relevant für die Praxis vor Ort: Wir erhöhen die festen Pauschalen für die Wahlkostenerstattung. Die bisherigen Beiträge bedürfen einer Anpassung. Sie werden nach über 20 Jahren erstmals wieder erhöht von bisher 0,45 Euro auf 0,64 Euro je Wahlberechtigten in kleineren Gemeinden und von 0,70 Euro auf 0,99 Euro in größeren Kommunen. Diese Anpassung trägt den erheblich gestiegenen Kosten für Material, Personal und Organisation Rechnung. Dafür entstehen Mehrbedarfe in Höhe von 160.000 Euro, die allerdings auch schon im Doppelhaushalt 2026/2027 Berücksichtigung finden. Die neuen Beiträge orientieren sich an den Pauschalen des Bundes und sorgen für eine faire Entlastung der kommunalen Ebene. (Abg. Schindelhauer (SPD)) Liebe Kolleginnen und Kollegen, zuverlässige Wahlen funktionieren nur, wenn die Regelungen klar sind, wenn Bund, Länder und Kommunen nach ähnlichen Strukturen arbeiten und wenn diejenigen, die die Wahlen organisieren, dafür die nötigen Mittel und auch faire Rahmenbedingungen haben. Es handelt sich nicht um spektakuläre Änderungen, aber es sind wichtige und notwendige Änderungen und Regelungen, die den Kommunen etwas die Arbeit erleichtern und zu mehr Rechtsklarheit führen. Wir stärken hiermit das Vertrauen in die ordnungsgemäße Durchführung von Wahlen, aber auch letztlich das Vertrauen in unsere Demokratie. Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf in Erster Lesung und Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport. - Vielen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD.)
