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Maximilian Raber

SPD 12.11.2025 Sitzungen 17/42

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist mir wichtig, an der Stelle der Debatte noch einmal den einen oder anderen Punkt ein bisschen richtigzustellen. Vorwegnehmen möchte ich die Tatsache, dass der Stiftungsrat in dem gesamten Prozess engmaschig involviert war. Am Ende der Beratung wurde (Abg. Raber (SPD)) ein Votum getroffen. Dieses Votum war einstimmig positiv. Das zeigt, die Reform der NLS besteht auf einem breiten Konsens über Verbände, Interessengruppen und Organisationen hinweg, auch wenn Sie etwas anderes deutlich machen wollen. Wir tragen mit diesem Gesetz dem ausdrücklichen Wunsch des Stiftungsrates nach besseren Kontrollmechanismen und klaren Strukturen Rechnung, nicht mehr und nicht weniger. Herr Kollege, wir waren bei den Anhörungen dabei und haben selbstverständlich zugehört. In den Anhörungen im Ausschuss wurde deutlich: Das Konzept stößt auf breite Zustimmung. Keine Organisation hat die Zielrichtung - die Umwandlung in eine Stiftung des öffentlichen Rechts - grundsätzlich in Frage gestellt. Die vorgebrachten Hinweise waren konstruktiv und fachlich begründet. Dafür bedanke ich mich an der Stelle auch im Namen meiner Fraktion noch einmal herzlich bei allen Zuhörenden. (Beifall von der SPD.) Natürlich wurden in der Anhörung auch Änderungen vorgeschlagen, ganz ohne Frage, das ist in jeder Anhörung so. Die Forderungen aus den Verbänden waren unter anderem: Die Konkretisierung der Rolle des Kurators, besonders mit Blick auf die Weisungsbefugnis, die Stärkung von Transparenz oder auch die Sicherung des Interessenausgleichs zwischen allen Akteuren im Stiftungsrat. Wir haben uns diese Forderungen noch mal angeschaut und sie diskutiert. Zeugnis dessen ist der Änderungsantrag, den wir eingebracht haben. Die zentralen Punkte der Anhörung sind in diesen Antrag eingeflossen. Das mache ich gern an drei Punkten fest. Erstens: Der Public Corporate Governance Kodex gilt künftig ausdrücklich für die Stiftung. Daraus resultiert nicht weniger als eine stärkere Kontrolle, aber auch eine stärkere Verantwortlichkeit bei den Beteiligten. Zweitens: Wir haben das Weisungsrecht des Kurators noch einmal präzisiert. Es gilt für die Umsetzung der Beschlüsse des Stiftungsrates, aber eben nicht darüber hinaus. Drittens: Wir haben einen Interessenausgleich verankert. Das war eines der wichtigsten Anliegen der forst- und landwirtschaftlichen Verbände, dem wir Rechnung tragen, denn letztlich muss es doch das Ziel sein, alle Interessenten der Mitgliedsverbände in einem fairen Verhältnis zu berücksichtigen. Herr Kollege Theobald, es ist nichts Unredliches daran, das Interesse eines Verbandes in den Fokus zu nehmen. Das ist aus Ihrer Sicht völlig verständlich und für mich auch in Ordnung. Aber für uns in unserer Verantwortung ist das ein bisschen anders. Wir müssen eben schon schauen, wie wir eine Ausgewogenheit garantieren können. Genau das haben wir mit unserem Änderungsantrag auch getan. An dieser Stelle möchte ich gerne noch einmal auf den Änderungsantrag von Ihnen zu sprechen kommen. Wir haben Ihnen unseren Änderungsantrag am vergangenen Freitag zur Verfügung gestellt, damit Sie Zeit haben, drüberzulesen, sich Gedanken zu machen und mit uns in die Diskussion darüber einzusteigen, und das mit einem klaren Ziel, nämlich einen guten Kompromiss zu finden. Ihr Änderungsantrag kam gestern kurz vor der Auswertungssitzung. Zur Ehrlichkeit gehört auch: Interesse an einer einvernehmlichen Lösung bekundet man nicht dadurch, dass man kurz vor Toresschluss noch einen Vorschlag hinknallt, Herr Kollege. (Beifall von der SPD. - Zuruf des Abgeordne- ten Theobald (CDU).) Besonders erfreulich fand ich in der Anhörung, dass viele Verbände und Institutionen in der Stiftung mitarbeiten wollen. Das wurde nicht nur vonseiten der Landwirtschaftskammer geäußert, wie Sie glauben machen wollten, Sie haben es vorhin noch einmal gesagt, sondern auch vom SSGT und den drei nationalen Naturlandschaften im Saarland. Das ist ein klarer Ausdruck des Vertrauens und ein gutes Zeichen für die NLS. Das begrüße ich ausdrücklich. Erweiterungen des Stiftungsrates werden auch künftig nach § 7 Absatz 5 möglich und wünschenswert sein. Das betone ich ausdrücklich. Die CDU fordert, den Stiftungsrat jetzt schon gesetzlich zu erweitern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das würde allerdings das klare Mandat der Beteiligung unterlaufen. Der Stiftungsrat hat sich einstimmig für die Übernahme dieser Regelung ausgesprochen. Er hat es einstimmig getan und hat sich damit auch dafür ausgesprochen, dass neue Mitglieder jederzeit dazukommen können. Das ist die Formulierung in § 7 Absatz 5. Ich finde, dazu gehört auch, die Selbstverwaltung der Stiftung zu wahren und nicht von außen einzugreifen. Für uns steht nämlich die Hoheit des Stiftungsrates an oberster Stelle, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) In der Anhörung wurde die Sorge vorgetragen, die Stiftung könnte zukünftig Vorkaufsrechte gegen Landwirte einsetzen. Diese Sorge ist aus unserer Sicht nicht ganz unbegründet. Sie kam aufgrund der Probleme in der Vergangenheit, wurde aber durch die aktuelle Geschäftsführung vollständig bereinigt. Darum ist es mir wichtig zu betonen: Das Vorkaufsrecht für ökologisch wertvolle Flächen besteht schon lange und ist definitiv kein neues Instrument dieses Gesetzes. Das Vorkaufsrecht ist seit vielen Jahren im Naturschutzrecht geregelt. Der Gesetzentwurf ändert daran nichts, er nimmt nur die bisherigen Strukturen eins zu eins auf. Im Gegenteil zeigt der Entwurf sogar: Es gibt keine Ausweitung des Vorkaufsrechts, die beabsichtigt wäre. (Abg. Raber (SPD)) Auch auf die steuerrechtliche Frage möchte ich noch einmal eingehen. Ohne die Umwandlung entstünden jährliche Mehrbelastungen von 75.000 Euro - Geld, das dem Naturschutz an anderer Stelle fehlen würde. Bereits in der Ersten Lesung haben wir gesagt, dass wir das Ganze mit einem Blick auf die steuerliche Implikation gründlich prüfen werden. Diese Prüfung hat auch stattgefunden und unsere Einschätzung bestätigt. Es besteht kein Problem mit der gewählten Lösung. Die Rechtsform ist also tragfähig und rechtlich vertretbar. Meine Damen und Herren, dieses Gesetz ist kein politisches Experiment, wie manche glauben machen wollen, sondern ein notwendiger Schritt in die Zukunft. Es beruht auf einem einstimmigen Votum des Stiftungsrates, greift die Hinweise aus der Anhörung auf und schafft klare Regeln für Aufsicht, Transparenz und Beteiligung, damit die Saarländische Naturlandstiftung bleibt, was sie immer war, nämlich eine starke Gemeinschaft von Staat, Naturschutz, Landwirtschaft und Forst. Sie bekommt nun die Grundlage, um diese Arbeit auch in den nächsten Jahrzehnten rechtssicher fortführen zu können. Daher bitte ich Sie alle um Zustimmung zum Entwurf. - Herzlichen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD.)

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