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Dagmar Heib

12.11.2025 Sitzungen 17/42

Danke, Herr Kollege Becker. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen, ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/1804. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/1804 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Vielen Dank. Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/1804 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion und die CDU-Landtagsfraktion, enthalten hat sich die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zu Punkt 8 der Tagesordnung: Zweite Lesung des Gesetzes über die Errichtung der „Saarländischen Naturlandstiftung“ (Drucksache 17/1736) (Abänderungsantrag Drucksache 17/1874) (Abänderungsantrag Drucksache 17/1875) Zu Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Sebastian Schmitt, das Wort. Abg. Schmitt (SPD), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion zum Gesetz über die Errichtung der „Saarländischen Naturlandstiftung“, Drucksache 17/1736, wurde vom Plenum in seiner 40. Sitzung am 17. September 2025 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz überwiesen. Dem Gesetzentwurf liegen folgende Erwägungen zu Grunde: Die in den vergangenen bald 50 Jahren exorbitant gewachsenen Aufgaben der Naturlandstiftung Saar, NLS, als eine Stiftung des bürgerlichen Rechts machen zur dauerhaften Aufgabenerledigung eine Neuausrichtung erforderlich. Zur fortwährenden Förderung des Naturschutzes und zur Erhaltung der Artenvielfalt bitten die vorwiegend im Ehrenamt getragenen Entscheidungsgremien, die Voraussetzungen zur Weiterführung der Stiftungsgeschäfte in der Form des öffentlichen Rechts zu schaffen. Hierzu wird die Saarländische Naturlandstiftung gegründet und die gesetzlichen Voraussetzungen für den Vermögensübergang geschaffen, um nach der potenziellen Auflösung der NLS als Stiftung des bürgerlichen Rechts eine Fortführung ihrer gemeinnützigen Zwecke sicherzustellen. Mit dieser neuen Struktur werden zusätzliche Kosten als Folge von Änderungen im Umsatzsteuerrecht vermieden und die Kompetenz des landesseitig abgeordneten Personals, vorwiegend im Bereich der Naturwacht, bleibt erhalten. Der aus Naturschutzgründen erforderliche zunehmende Grundstücksbestand der Stiftung und der angeschlossenen Gesellschaft führt zu einer stetig wachsenden finanziellen Belastung. Neben Grundstücksverwaltung und Grundstückspflege verursachen zwingend erforderliche Verkehrssicherungsmaßnahmen einen zunehmenden Finanzbedarf. Damit einhergehend ist zwangsläufig eine Steigerung der Kosten für die Verwaltungsaufgaben festzustellen. Um neue Finanzquellen zu erschließen, ist eine Neuaufstellung der Stiftung des bürgerlichen Rechts in eine öffentlich-rechtliche Stiftung (Abg. Schmitt (SPD)) geboten. Über die Möglichkeit der Vereinnahmung von Ersatzgeldzahlungen nach § 15 Absatz 6 des Bundesnaturschutzgesetzes besteht bei Übertragung der damit im Zusammenhang stehenden Aufgabe an die Saarländische Naturlandstiftung als Stiftung des öffentlichen Rechts die Möglichkeit, neue Einnahmen zu erzielen. Der Ausschuss hat das Gesetz in seiner 79. Sitzung am 26. September als gelesen festgestellt und beschlossen, eine Anhörung durchzuführen. Diese Anhörung hat in der 81. Sitzung des Ausschusses am 31. Oktober 2025 stattgefunden. Allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Anhörung möchte ich an dieser Stelle recht herzlich für ihren konstruktiven Input danken. Nach Auswertung der Anhörung wurde sowohl von der SPD-Fraktion als auch von der CDU-Fraktion in der 83. Sitzung am 11.11.2025 jeweils ein Abänderungsantrag gestellt. Der Abänderungsantrag der CDU-Fraktion wurde bei Zustimmung der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion sowie bei Ablehnung der SPD-Fraktion mehrheitlich abgelehnt. Dieser liegt Ihnen heute nochmals als Abänderungsantrag der CDU-Fraktion mit der Drucksache 17/1874 vor. Der Abänderungsantrag der SPD-Fraktion wurde bei Zustimmung der SPD-Fraktion, Ablehnung der CDU-Fraktion sowie Enthaltung der AfD-Fraktion mehrheitlich angenommen. Dieser liegt Ihnen als Abänderungsantrag des Ausschusses für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz mit der Drucksache 17/1875 vor. Das Gesetz über die Errichtung der „Saarländischen Naturlandstiftung“, Drucksache 17/1736, wurde unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags Drucksache 17/1875 bei Zustimmung der SPD-Fraktion, Ablehnung der CDU-Fraktion sowie Enthaltung der AfD-Fraktion mehrheitlich angenommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum die Annahme des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Glück auf! (Beifall von der SPD.)

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