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Stefan Thielen

CDU 12.11.2025 Sitzungen 17/42

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erneut beschäftigt sich der Landtag mit dem Thema Spielhallen. Ich sage nicht nur für mich alleine, sondern auch für unsere Fraktion, wir hätten uns dieses ganze Thema ersparen können, wenn Sie bereits bei den ersten Anläufen auf unsere Einwürfe eingegangen wären. Dennoch ist es jetzt gut, was hier passiert, dass man die Rechtslage klärt, dass man die Fehler beseitigt. Das kann nur der richtige Ansatz sein. Wir haben bewusst aus zwei Gründen auf eine Anhörung verzichtet. Erstens, damit schnell Rechtssicherheit in diesen Punkten geschaffen wird. Zum Zweiten lagen die Fakten alle auf der Hand. Wir haben uns in einigen Anhörungen vorher damit beschäftigt, mit allem, was Spielerschutz, Jugendschutz, Arbeitsschutz, Nichtraucherschutz und so weiter angeht. Deswegen war es nicht notwendig, das noch einmal alles aufzurollen. Aber im gesamten Verfahren wurde eine Sache deutlich: Man muss immer Spielbanken und Spielhallen zusammendenken, genau das haben wir vorher immer schon gesagt. Der Anspruch an Spielerschutz, Jugendschutz, Arbeitsschutz und Nichtraucherschutz muss bei beiden Institutionen immer gleich gedacht werden. Dafür stehen wir. Das wollen wir und das sehen wir jetzt mit diesem Gesetz auch grundsätzlich umgesetzt. Wir hatten etwas Bauchweh mit einer Formulierung, das will ich nicht verhehlen. Dennoch ist sicher der richtige Weg, das jetzt schnell umzusetzen. Durch Rechtsverordnung wird die Landesregierung ermächtigt, nähere Bestimmungen festzulegen. Wir hätten uns eher gewünscht, dass das Parlament mehr Verantwortung übernommen und das selbst in die Hand genommen hätte. Dennoch ist es der richtige Weg. Deswegen stimmen wir dem Gesetz auch zu. Diese Zustimmung bitte ich als Vertrauensvorschuss an die Landesregierung aufzufassen, dass sie das Ganze genau in dem Sinne regelt: Gleichbehandlung und Schutz aller Beteiligten, wie wir es gesagt haben. Ich denke, in der Vergangenheit, vor allem in den letzten Jahren haben sich die Spielhallenbetreiber als sehr verantwortungsvolle Unternehmer bewiesen. Ich nenne die Schulungen, die mit der Landesverwaltung, mit den Ortspolizeibehörden zusammen stattfinden, wo es immer darum geht, das illegale Spiel zu bekämpfen. Man unterstützt genau diese Behörden und ihre Mitarbeiter, damit sie wissen, wie man illegale Geräte kontrolliert. So bringen sie ihr Wissen auch ein. Damit zeigt man, dass das sichere und verantwortungsvolle Spiel im Vordergrund stehen muss. Diese Verantwortung müssen wir ihnen auch für ihre Betriebe in gewisser Weise zugestehen. Natürlich sind von Zeit zu Zeit Kontrollen das richtige Mittel. Genauso muss es Regelungen geben. Aber gerade die Raucherräume gehören zur Grundfläche dazu. Man muss den Betreibern die 100 ‑ prozentige Verantwortung für diesen Bereich zugestehen. Sie müssen ihn kontrollieren und die Einsicht haben, dass dieser Bereich einfach zur Grundfläche der Spielhallen dazugehört. Mit diesem Vertrauensvorschuss stimmen wir dem Gesetz zu. Wir hoffen, dass es bei dieser Maßnahme durch die Landesregierung bleibt, aber auch dadurch ist nicht gesichert, dass es im Nachhinein keine Rechtsstreitigkeiten gibt. Das wollen wir alle nicht. Unsere Gerichte im Land haben sich mit wichtigeren Sachen zu beschäftigen als mit ideologischen Grundsatzfragen. Dafür sollten wir ihnen den Rücken freihalten. Noch einmal, es geht uns um den gleichen Anspruch, was Spieler,- Jugend-, Arbeits- und Nichtraucherschutz angeht. Dafür stimmen wir diesem Gesetz zu. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)

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