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Patrick Waldraff

CDU 12.11.2025 Sitzungen 17/42

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute einen Gesetzentwurf der AfD ‑ Fraktion mit dem vielversprechenden Titel „Gesetz zur reinen Rede und rechtssicheren Ausdrucksverwendung“. Das klingt schön. Das kann man nicht bestreiten. Reine Rede, Rechtssicherheit, Klarheit - Wer könnte dagegen sein? Kolleginnen und Kollegen, wenn man allerdings genauer hinschaut, merkt man schnell - Kollege Raber hat es schon ausgeführt -, das, was hier vorgeschlagen wird, ist weder rein noch rechtssicher und schon gar kein Beitrag zur Meinungsfreiheit. Im Gegenteil, es ist ein Angriff auf sie. Die AfD schreibt, sie wolle mit diesem Gesetz für Klarheit sorgen. Bürgerinnen und Bürger sollen angeblich endlich wissen, welche Worte, Zitate oder Parolen sie nicht mehr verwenden dürfen. Dafür soll dann das Innenministerium eine Liste verbotener Worte führen, öffentlich, dynamisch und jedes Jahr aktualisiert. Wer gegen diese Liste verstößt, soll ein Bußgeld bezahlen. Meine Damen und Herren, das ist keine Rechtsklarheit, das ist ein Wörterbuch der verbotenen Worte. Das erinnert mehr an Orwell 1984 als an Artikel 5 unseres Grundgesetzes. Ein Staat, der Listen mit verbotenen Ausdrücken führt, reguliert nicht Sprache, sondern kontrolliert Denken. Genau das darf es in unserem Land nicht geben, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der CDU und der SPD.) Es gibt auch überhaupt keinen Bedarf für dieses Gesetz. Wir haben in Deutschland ein klares, funktionierendes Strafrecht. Die beiden Paragrafen haben Sie selbst in Ihrem Gesetzentwurf genannt. § 86a StGB verbietet Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und § 130 StGB stellt Volksverhetzung unter Strafe. Diese Vorschriften sind präzise, erprobt und verfassungsgerichtlich überprüft. Das Wichtigste ist, sie funktionieren. Sie schützen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Sie tun das, (Abg. Waldraff (CDU)) ohne in den Alltag und ohne in die Sprache der Menschen direkt einzugreifen. Wenn die AfD behauptet, es herrsche Unsicherheit, dann zeigt das vor allem, dass sie selbst nicht versteht, wie der Rechtsstaat funktioniert. Selbst wenn man so ein Gesetz überhaupt wollte, wer soll denn entscheiden, was auf diese Liste kommt? - Nach Ihrer Auffassung soll es ein Ministerium sein, ein politisch geführtes Haus, das je nach Regierung anders denkt, anders bewertet und anders schreibt. Heute wäre es das Innenministerium, morgen aber vielleicht - je nachdem, wie sich die Regierung ändert - ein anderes Ressort, eben je nachdem, wer gerade regiert. Das wäre nichts anderes als Zensur auf Knopfdruck, politisch steuerbar und völlig unvereinbar mit unserer Verfassung. Das Bemerkenswerteste ist, gerade die AfD, die sonst bei jeder Gelegenheit von Meinungsdiktatur spricht, will hier selbst die Meinungsfreiheit per Gesetz regulieren. Da muss man sich fragen: Wer betreibt hier eigentlich Gesinnungskontrolle, die Sie anderen Parteien oder Institutionen immer vorwerfen? - In diesem Fall sind Sie das, liebe Kollegen von der AfD. (Beifall von der CDU und bei der SPD.) Unser Grundgesetz und die saarländische Verfassung kennen sehr wohl Schranken der Meinungsfreiheit, aber diese Schranken sind allgemein formuliert, weil sie Raum für Abwägungen lassen. Es ist die Aufgabe der Gerichte, im Einzelfall zu entscheiden, ob es Volksverhetzung, Satire, Kunst, Meinung oder schlicht Geschmacklosigkeit war. (Abg. Schaufert (AfD): Oder war es vom Fal- schen?) Das ist manchmal schwierig, das gebe ich zu. Es ist auch anstrengend. Aber genau das ist Freiheit. Freiheit heißt nicht, es steht irgendwo eine Liste. Freiheit heißt, der Einzelfall, die Absicht und auch der Kontext zählen. Darauf kommt es an. Wer das abschafft, schafft keine Klarheit, sondern Willkür. (Beifall von der CDU und vereinzelt bei der SPD.) Wenn wir wirklich etwas für eine respektvolle Sprache tun wollen, dann sollten wir das nicht durch Strafen und Listen tun, sondern durch Bildung beziehungsweise politische Bildung, Medienkompetenz und Aufklärung in Schulen und Vereinen. Wir müssen Menschen stark machen, damit sie zwischen Meinung und Hetze sowie zwischen Kritik und Extremismus unterscheiden können. Das ist die Aufgabe einer demokratischen Gesellschaft. Die Aufgabe ist also nicht, Worte zu verbieten, sondern Menschen zu befähigen, Sprache verantwortungsvoll zu nutzen. Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf ist überflüssig. Er ist verfassungsrechtlich unhaltbar und politisch brandgefährlich. Er will Klarheit schaffen, aber bringt Verwirrung. Er will Freiheit schützen, aber beschneidet sie. Er ruft nach Rechtssicherheit, aber schafft Willkür. Das Saarland braucht keine Sprachpolizei. Es braucht mündige Bürgerinnen und Bürger, die ihre Meinung frei, klar und respektvoll äußern dürfen. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird die CDU-Fraktion den vorliegenden Gesetzentwurf entschieden ablehnen. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU und bei der SPD.)

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