Dr. Magnus Jung
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es spricht jetzt der Arbeitsminister aus dem ländlichen Raum, damit auch diese Anforderung der Opposition heute erfüllt ist. Ich will zunächst einmal sagen, die Landesregierung begrüßt das neue Angebot digitaler Verkaufsstellen. Sie sieht darin eine gute, attraktive Ergänzung im Einzelhandel und insbesondere ein zusätzliches neues Angebot, das es erleichtert, zusätzliche Angebote für die Bürgerinnen und Bürger zu machen in Dörfern, im ländlichen Raum, aber auch in Quartieren im Ballungsraum, in denen es fußläufig beispielsweise keinen Einzelhandel gibt. Die Ermöglichung dieses neuen Angebots steht auch im Zentrum unserer Politik. Die Landesregierung lehnt gleichzeitig den Gesetzentwurf der CDU ab, weil dieser rechtlich hochproblematisch ist und teilweise in Widerspruch zur saarländischen Verfassung steht. (Zuruf: Wo?) Lassen Sie mich das ausführen. - Die Landesregierung sieht in dem Gesetzentwurf der CDU die Aufkündigung eines breiten Konsens im Saarland zum Ladenöffnungsgesetz und damit eine Gefahr für die bisherige Praxis, was den verkaufsoffenen Sonntag betrifft. Die Landesregierung beurteilt den Gesetzentwurf der CDU so, dass er den stationären Einzelhandel mit Personal benachteiligt, dort Arbeitsplätze und die Existenz kleinerer Betriebe gefährdet. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe Verständnis dafür, wenn man zu dieser Frage unterschiedlicher Auffassung ist, gerade da sich offensichtlich die Umstände ändern, die Entwicklung schreitet voran. Deshalb ist es, glaube ich, im Sinn der Debatte, sie sachlich zu führen. Zunächst sollte einmal die Ausgangslage geschildert werden. Wir haben im Saarland einen saarländischen Weg gewählt, anders als andere Bundesländer gemeinsam in der Vergangenheit. (Zurufe von der CDU.) Montags bis samstags von 06.00 bis 20.00 Uhr. Sonntags gibt es Möglichkeiten für Bäckereien, Blumengeschäfte et cetera. Aus der CDU-Fraktion haben wir heute Unterschiedliches gehört, was 06.00 bis 20.00 Uhr betrifft. Herr Kollege Salm, Sie müssten dem Kollegen Schorr zugehört haben. Da gibt es eklatante Widersprüche. (Zurufe von der CDU.) Doch, genau zuhören! Unterschiedliche Positionen haben Sie dazu vertreten. (Abg. Schorr (CDU): Nach der Anhörung!) Was wir im Saarland aber auch haben, ist eine besonders liberale Lösung für den verkaufsoffenen Sonntag, dass nämlich bei uns dieser nur angezeigt und nicht im Einzelfall genehmigt werden muss. Das ist in anderen Ländern anders. Zu dieser Rechtslage hatten wir in der Vergangenheit einen breiten Konsens und wir haben auch keine Änderungswünsche gehört. Wir müssen sogar feststellen, dass viele Geschäfte die Möglichkeiten, die das Ladenöffnungsgesetz gibt, überhaupt nicht ausschöpfen. Jetzt gibt es aber eine neue Herausforderung, denn es gibt das neue Geschäftsmodell der digitalen Verkaufsstellen, und das muss geregelt werden. Zunächst einmal ist es, glaube ich, wichtig, das für die Bürgerinnen und Bürger abzugrenzen. Das ist etwas anderes als Automatenläden. Ein Geschäft, in dem ein Automat steht, wo man eine Münze einwirft oder mit der Karte bezahlt und aus dem Automat etwas rauskommt, unterliegt nicht dem Ladenöffnungsgesetz. Das ist bundesweit so. Darum geht es nicht. Es geht um Geschäfte, in denen die Ware lose in Regalen steht wie in jedem anderen Supermarkt auch, wo man aber an der Kasse digital bezahlt, ohne dass dort Verkaufspersonal ist. Darüber reden wir. Wir haben uns diesem Thema gestellt, weil natürlich die Frage von den Kommunen kam, die für die Umsetzung des Gesetzes zuständig sind, wie sie damit umgehen sollen. Wir haben im letzten Jahr, nachdem wir erst einmal die Rechtslage intern geprüft haben, einen runden Tisch einberufen. Wir haben im Anschluss eine Anhörung mit den verschiedenen Stakeholdern in diesem Bereich gemacht. Wir haben einen eigenen Vorschlag entwickelt. Wir haben diesen Vorschlag dann noch einmal mit allen Beteiligten diskutiert, auch mit Friedas24, mit Herrn Stroh. Mit ihm haben wir mehrmals über diese Fragen gesprochen. Ich war vor Ort in seinen Geschäften. Dann haben wir einen Vorschlag, den wir besprochen hatten, den Kommunen mitgeteilt und kommuniziert. In den Kommunen ist jetzt die Verantwortung für die Umsetzung. Die Ziele unseres Vorschlages waren, für die Existenz dieser Läden Rechtssicherheit und ein einheitliches Vorgehen im Land zu erreichen, das neue Geschäftsmodell zu stärken und die Versorgung in den Dörfern zu verbessern, aber gleichzeitig auch einen fairen Wettbewerb zu den anderen Anbietern im Einzelhandel zu ermöglichen, den Arbeitnehmerschutz weiterhin zu gewährleisten und die verkaufsoffenen Sonntage in dieser Weise zu erhalten und am Ende alles das mit einem breiten Konsens im Land, denn wir brauchen hier Frieden. Die Regelung, die wir getroffen haben, ist folgende: Es bleibt von montags bis samstags beim Ladenöffnungsgesetz, das auch für die digitalen Märkte gilt. Von 06.00 bis 20.00 Uhr und sonntags können sie wie Bäckereien auch fünf Stunden öffnen. Deshalb, Herr Kollege Salm, wenn die Verwandtschaft aus der Pfalz um 20.01 Uhr anruft, dann ist am nächsten Morgen in Theley fünf Stunden offen. Das sollte Ihnen reichen, um dort Erdbeeren kaufen zu können. (Beifall von der SPD.) Das Problem, das Sie hatten, haben wir schon gelöst. Das funktioniert auch, denn wir haben im Gespräch mit den Unternehmen gehört, dass rund 85 Prozent des Umsatzes genau in diesen Kernzeiten gemacht werden. Das Privileg, das diese Läden brauchen, ist nicht, dass sie andere, größere Öffnungszeiten haben. Ihr Privileg ist, dass sie dort sind, wo die anderen nicht sind, und deshalb von den Menschen tatsächlich wahrgenommen werden. (Beifall von der SPD.) Für diesen Vorschlag, den wir gemacht haben, haben wir breite Unterstützung bekommen von der katholischen Kirche, von der evangelischen Kirche, vom Einzelhandelsverband und von den Gewerkschaften. (Abg. Schorr (CDU): Und von der kommunal- en Familie?) Wenn wir in andere Länder schauen, dann sehen wir, es gibt eine sehr breite Palette. Zunächst einmal ist die Ausgangslage, aus der andere Länder kommen, eine ganz andere. In vielen Ländern haben wir von Montag bis Samstag 24 ‑ Stunden-Öffnungszeiten. Das wollen wir im Saarland nicht. Aber das muss man wissen, weil das, was man jetzt macht, immer verglichen werden muss mit der Ausgangssituation, der Rechtslage im Saarland. Es gibt also Länder, die sehr weitgehend sind, was die digitale Öffnung betrifft, teilweise bis zu 24/7. Es gibt Länder, die das einschränken, auch weiterhin. Es gibt Länder, die gerade im Verfahren sind, und es gibt Länder, in denen sich im Moment eine Änderung überhaupt nicht in der Debatte befindet. Aber wichtig ist, dass die meisten anderen Länder jetzt schon werktags viel längere Öffnungszeiten haben als wir und dass wir an diesen Öffnungszeiten werktags nicht rütteln wollen. Jetzt muss man sich überlegen, wie die Verhältnisse sind. Wir haben im Moment nach unserem Überblick sechs Friedas24-Läden im Saarland, vielleicht sind es sieben. Es sind noch drei oder vier weitere in der Planung. (Abg. Dr. Salm (CDU): Waren in der Pla- nung!) Wir haben 30.000 Beschäftigte im Einzelhandel oder mehr. Die Frage ist, ob wir für eine relativ kleine Zahl von Geschäften, die weniger als 1 Prozent des Umsatzes im Einzelhandel machen ‑ ‑ (Abg. Dr. Salm (CDU): Also ist es doch keine Konkurrenz! Danke für die Antwort.) Im Moment machen sie 1 Prozent. Die Frage ist, ob wir für dieses Geschäftsmodell die Regeln für alle Beschäftigten im Einzelhandel im Saarland verändern wollen. Das ist doch die Frage der Verhältnismäßigkeit, die beantwortet werden muss. (Beifall von der SPD.) Der Vorteil unserer Regelung, die untergesetzlich ist, nämlich mit einer Auslegung des bestehenden Rechtes auf ein neues Angebot, ist, dass wir den Konsens im Saarland nicht aufgekündigt haben und dass wir das Risiko, dass es die verkaufsoffenen Sonntage in dieser Form in Zukunft nicht mehr geben kann, vermieden haben. (Abg. Schorr (CDU): Das haben Sie mit der kommunalen Familie besprochen?) Ihr Vorschlag dagegen sieht 24 Stunden werktags für digitale Verkaufsstellen vor. Das ist ein rechtliches Risiko, weil es eine Ungleichbehandlung zu den Verkaufsstellen mit Personal gibt. Die haben ja nur von 06.00 bis 20.00 Uhr die Möglichkeit. Das könnte beklagt werden. Was für die einen das Privileg ist, ist ein Nachteil für die anderen. Herr Kollege Reiter, Sie sind ja Ortsvorsteher von Primstal. Dort gibt es noch eine Bäckerei. Dort gibt es noch eine Metzgerei. Dort gibt es auch noch ein kleines Geschäft. (Abg. Reiter (CDU): Mit denen habe ich ge- sprochen.) Aber alle drei brauchen jeden Euro Umsatz, den sie haben. Wenn es in Primstal ein Geschäft gäbe, das 24/7 geöffnet ist, würde das an den anderen nicht spurlos vorübergehen. (Beifall von der SPD.) Sie sägen an dem Ast, auf dem Sie sitzen. Sie sollten einmal ein bisschen genauer darüber nachdenken! Jetzt komme ich zu dem Thema der 24 ‑ Stunden ‑ Öffnung, auch sonntags. Auch das sehen Sie ja vor. Da muss man sich mit der Rechtslage befassen. Die Sonntagsruhe hat zwei Ziele. Das eine ist der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das andere ist die seelische Erbauung, die im Übrigen in der saarländischen Verfassung noch stärker betont wird als im Grundgesetz. Diese beiden Dinge sind nicht additiv, sondern für die Frage des Sonntagsschutzes spielt die Frage, ob dort Beschäftigte sind, gar keine Rolle. Allein der Schutz des Sonntags zur seelischen Erbauung ist ein so hohes Verfassungsgut, dass man es nicht ohne Weiteres verändern kann. (Abg. Reiter (CDU): Warum dann fünf Stun- den?) Es muss eine Verhältnismäßigkeit bestehen. 24/7 und 5 ist der Unterschied. Das ist der Punkt, den Sie in Ihrem Gesetzentwurf völlig verkennen. (Zurufe aus der CDU.) Deshalb habe ich mir die Frage gestellt, was denn die anderen zu Ihrem Gesetzentwurf sagen. Das Katholische Büro schreibt, aus Sicht des Katholischen Büros Saarland ist eine Verschlechterung der Gesetzeslage mit einer Verschlechterung der Lebensqualität im Saarland gleichzusetzen. Das lehne es ab. (Beifall von der SPD.) Der Beauftragte der evangelischen Kirche schreibt: Anders als andere Bundesländer hat das Saarland einen Ausgleich gefunden zwischen flexiblen Öffnungszeiten, (Zuruf von der CDU) einem besseren Angebot in ländlichen Regionen, dem Schutz der im Saarland besonders geschätzten Sonntagsruhe und Interessen der Beschäftigten. Die angedachten Sonderöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen wären ein Angriff auf den inneren Zusammenhalt unserer Gesellschaft. (Beifall von der SPD.) Die Landesbezirksvorsitzende der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung, Christine Steimer, schreibt: Wir betrachten die Sonntagsöffnung selbst als massiven Eingriff in den verfassungsrechtlich geschützten Tag zur seelischen Erhebung. Daher spricht sich die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung gegen die geplante Gesetzesänderung aus. (Beifall von der SPD.) Die Stellungnahmen des Deutschen Gewerkschaftsbunds und von Verdi sind ebenfalls sehr eindeutig in ihrer Ablehnung. (Abg. Reiter (CDU): Was ist mit dem Bauern- verband und anderen Verbänden?) Der Einzelhandelsverband schreibt in seiner Stellungnahme: Eine Änderung des Ladenöffnungsgesetzes gefährdet die vier verkaufsoffenen Sonntage. Dies ist nicht im Interesse des Einzelhandelsverbands. (Beifall von der SPD. - Zuruf des Abgeordne- ten Dr. Salm (CDU).) Ja, alle anderen sind Geisterfahrer. Wir kennen das. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in dieser Debatte gibt es einen wesentlichen Unterschied zwischen der Regierung und der Opposition. Wir suchen eine rechtssichere Lösung und den gesellschaftlichen Ausgleich. Die CDU geht lieber Risiken ein und spaltet die Gesellschaft. Aber so kann man ein Land nicht führen. (Beifall von der SPD. - Abg. Reiter (CDU): Wir spalten? - Zurufe von der CDU.) Ich möchte noch ein paar Sätze zur Situation in Theley sagen. Das ist ja häufig genannt worden. In Theley ist im Jahr 2019 berichtet worden, dass das letzte Einzelhandelsgeschäft im Dorf schließen würde. Das war ein kleiner Supermarkt. Wir können in diesem Dezember sagen: Das ist jetzt fünf Jahre her. Fünf Jahre lang ist es den Verantwortlichen nicht gelungen, einen Ersatz herzukriegen. Die Tatsache, dass es damals überhaupt ‑ ‑ (Abg. Dr. Salm (CDU): Ein Bürger klagt ge- gen ein Vorhaben vor Ort, was sein gutes Recht ist. - Abg. Schmitt-Lang (CDU): Das ist unverschämt.) Sie können mir gerne mal zuhören. Die Tatsache, dass es so weit gekommen ist, dass in Theley im Gegensatz zu anderen Dörfern - zum Beispiel in der Gemeinde Tholey - kein Einzelhandel mehr da ist, liegt an einer jahrelangen falschen Politik, die die CDU in Theley zu verantworten hat. (Anhaltender Beifall von der SPD. - Zuruf von der CDU.) Sie sind vor Ort diejenigen, die über Jahre versagt haben, wenn es darum geht, in Theley ein ordentliches Angebot für die Bürgerinnen und Bürger zu organisieren. Sie haben es fünf Jahre lang nicht hinbekommen. Mir die Verantwortung dafür unterzuschieben, dass es dort schlecht ist, ist doch eine Verdrehung aller Tatsachen. (Fortdauernder Beifall von der SPD. - Zuruf von der CDU.) Das ist ein Schauspiel. Für die Situation in Theley tragen Sie die Verantwortung und niemand sonst. (Beifall von der SPD. - Zuruf des Abgeordne- ten Dr. Salm (CDU). – Weitere Zurufe von der CDU.) Sie tragen die Verantwortung. (Zuruf von der CDU.) Das wollen wir sehen. (Zuruf von der CDU: Sie werden definitiv ver- lieren.) Ich fasse zusammen. Die Vorgehensweise der Landesregierung beim Ladenöffnungsgesetz ist sachgerecht und praxisorientiert. Der CDU-Vorschlag hat erhebliche rechtliche Risiken und ist kaum umsetzbar. Ich bin dafür, dass wir die Entwicklung abwarten. Es wird eine Rechtsprechung zu diesem Thema geben, auch in anderen Bundesländern. Das könnte hilfreich sein. (Zuruf von der CDU.) Wir verschließen uns in Zukunft nicht der weiteren Debatte, aber wir halten das, was wir vorgeschlagen haben, im Moment für den besten Weg. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Anhaltender Beifall von der SPD.)
