Friedrich Josef Dörr
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Und weil wir heute Gäste aus Quierschied haben, wo ja auch ich wohne: Liebe Qierschiederinnen und Quierschieder! Die Gesetze sind für den Menschen da, nicht umgekehrt die Menschen für die (Abg. Dörr (AfD)) Gesetze. In den sechs Minuten, die mir zur Verfügung stehen, will ich in aller Kürze darlegen, was ich zu diesem Thema denke. Dieses Gesetz über die Öffnungszeiten hat, als es damals verabschiedet wurde, im Wesentlichen einen Schutz für die Verkäuferinnen und Verkäufer in den Geschäften bedeutet. Man hat es geschaffen, damit sie nicht bis nachts verkaufen müssen. Meine Frau war auch Verkäuferin, sie hat immer geklagt: Als die Geschäfte bis 18.00 Uhr offen waren, sind manche Leute fünf Minuten vor Ladenschluss gekommen, wären sie bis 20.00 Uhr geöffnet gewesen, wären die Leute auch fünf Minuten vorher gekommen. Das Gesetz war also ein Schutz für das Personal und ein Schutz für die Sonntags- und Feiertagsruhe, das ist ganz klar. Aber Gesetzen, das habe ich hier schon einige Male gesagt, wohnt inne, dass sie für alle gelten und eben für alle Zeiten - auch für Zeiten, in denen dieses Gesetz eigentlich nicht mehr nötig wäre. Dann sind diese Gesetze aus der Zeit gefallen. Auch hat jedes Gesetz eine Menge Nebenwirkungen, bei diesem Gesetz ist das der bürokratische Aufwand. Liest man sich einmal durch, was jetzt gilt, stellt man fest, dass das schon schwer zu durchschauen ist. Ändert man das nun, so ist auch das wieder schwer zu durchschauen. Die Frage ist: Nutzt eine Änderung dieses Gesetzes den Menschen? Da wir heute die Quierschieder bei uns haben: Wir hatten in Quierschied vor 50 Jahren schon einen Versuch, als ein Mann, ein unternehmungsfreudiger Mensch, in der Marienstraße ein Automatengeschäft eröffnet hat. Das hat dann aber nicht geklappt. Das war 24 Stunden geöffnet, und man konnte da einkaufen, aber es hat nicht geklappt. Warum hat es nicht geklappt? Weil in Quierschied damals immer noch weite Teile der Bevölkerung in Großfamilien organisiert waren. Hat aus der Familie jemand gearbeitet, konnte ein anderer einkaufen gehen. Das ist aber heute nicht mehr der Fall. Es gibt heute sehr viele Kleinfamilien, bei denen nur noch die Kernfamilie vorhanden ist. Es ist heute auch nicht mehr der Fall, dass ein Teil der Familie, zum Beispiel die Frau, nicht arbeitet. Heute ist vielmehr die Regel, dass beide arbeiten, und beide arbeiten normalerweise auch zu den Geschäftszeiten. Es ist also tatsächlich - das müssten Sie, Herr Schäfer, eigentlich auch gehört haben, da Sie ja mit den Leuten reden - für manche Leute ein Problem, einkaufen zu können. Wir beklagen hier immer wieder auch, dass die Bevölkerung auf dem Lande benachteiligt sei. Wenn Sie auf dem Lande wohnen, dann sehen Sie das jeden Tag. Vor der letzten Wahl habe ich persönlich einmal eine Saarland-Umwanderung gemacht und bin auch in die kleinen Dörfer gekommen. Es gibt Dörfer bei uns im Norden des Saarlandes, in denen es kein Lebensmittelgeschäft mehr gibt. Das ist für denjenigen, der ein Auto hat, überhaupt kein Problem, er fährt in den nächsten größeren Ort und kauft dort ein. Aber die Leute, die wir hier immer thematisieren, die Alten und Schwachen und Kranken und so weiter, die können das nicht. Steht nun in einem solchen Dorf ein Automat, so sind bei dem ja keine Leute beschäftigt; dieser Grund für das Ladenöffnungsgesetz fällt also schon einmal flach. Auch die Sonntagsruhe wird nicht gestört. Sonntag ist nur ein Mal in der Woche, und ich glaube nicht, dass dort in der Sonntagnacht ein großer Andrang wäre. Aber ich glaube schon, dass den Ortsbewohnern, den Dorfbewohnern, durch eine solche Öffnung im Ladenöffnungsgesetz wesentlich geholfen werden könnte. Ich empfehle allen, die hier Gesetze machen, sich einmal, wenn sie Urlaub im Ausland machen, anzuschauen, wie es andernorts gelebt wird. Man kann sich betrachten, was sich dort nicht bewährt hat, aber eben auch manches, was sich bewährt hat. Mit diesem Wissen könnten Sie dann auch hier die eigenen Entscheidungen treffen. Wir von der AfD-Fraktion begrüßen zunächst einmal diesen Gesetzentwurf. Wir erkennen darin durchaus noch einige Mängel. Um diese zu beseitigen, gibt es aber unsere Ausschüsse. Irgendein bedeutender Politiker hat einmal gesagt, kein Gesetz komme so aus dem Parlament, wie es hineingegangen sei. In den Ausschüssen kann man die Bedenken, die hier vorgetragen worden sind und von denen einige sicherlich auch berechtigt sind, aufgreifen, darüber beraten. Danach wird das Gesetz vielleicht hier noch einmal auftauchen. Aber man sollte einem solchen Gesetzentwurf zumindest diese Chance geben. - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)
