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Dr. Christopher Salm

CDU 12.11.2025 Sitzungen 17/42

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländer! Sie bekommen einen Anruf um 20.01 Uhr. Es ist Samstag, die Nummer ist unbekannt. Herr Innenminister wird schon nervös. Es ist kein Enkeltrick. Das verspreche ich Ihnen. (Heiterkeit. - Minister Jost: Ich bin tiefenent- spannt.) Es geht heute um die Minimärkte. Sie nehmen den Anruf an und es ist die unliebsame Verwandtschaft aus der Pfalz. Sie will morgen zu Besuch kommen. (Minister Jost: Das macht mich nervös. - Hei- terkeit.) Mich auch, genau. Sie teilen mit, dass Sie hierfür nicht gerichtet seien und das doch sowieso viel zu kurzfristig sei. Die Verwandtschaft sagt Ihnen: „Das ist kein Problem, wir kommen sehr gerne vorbei. Also, bis morgen.“ - Dann legt sie auf. Natürlich ist es ein Problem, denn es wird erwartet, dass Sie morgen sehr wohl gerichtet sind und es wie immer, wenn die Verwandtschaft kommt, zu Kaffee und Kuchen Omas Erdbeerrolle gibt. Sie haben also heute, am Samstag um 20.01 Uhr, nur zwei Möglichkeiten, entweder Sie fahren nach Rheinland-Pfalz und finden noch einen nach 20.00 Uhr geöffneten Supermarkt oder Sie holen am Sonntag einen Kuchen beim Bäcker - lecker, aber eben nicht Omas Erdbeerrolle. Wenn Sie unserem Gesetzesentwurf heute zustimmen, wird es künftig noch eine dritte Variante geben, nämlich einen personallos betriebenen Kleinstsupermarkt in Ihrer Nähe. Das wäre Wertschöpfung vor Ort im Saarland. (Abg. Braun (SPD): Oder Café Lolo besuchen. Das geht auch.) Als ich gestern das Statement des Arbeitsministers gelesen habe, habe ich meine Rede ehrlicherweise komplett überworfen, denn darauf muss ich eingehen. Die derzeitigen Märkte machen nämlich bis zu 30 Prozent ihres Umsatzes außerhalb der aktuellen Ladenöffnungszeiten. Sie behaupten, dass Sie mit Ihrem ausgehandelten Papier Rechtssicherheit für Betreiber geschaffen haben. Das ist richtig. Diese Rechtssicherheit wird aber dazu führen, dass künftig Verkaufsstellen von Landwirten schließen werden und es eben auch zur Schließung dieser Minimärkte kommt. - Vielen Dank dafür. Juristisch führen Sie immer ins Feld, unsere verkaufsoffenen Sonntage, die nur anzeigepflichtig sind, könnten juristisch angegriffen werden, wenn man das Ladenöffnungsgesetz angehen würde. Das konnte mir bisher juristisch noch niemand erklären. Ich finde es absolut nicht nachvollziehbar. Ich halte das für eine absolute Panikmache gegenüber dem Einzelhandel, juristisch völligen Blödsinn und in der Sache einfach nur Panikmache. Es gibt keine Benachteiligung von Märkten mit Personal, denn auch diese Märkte - so sieht es unser Entwurf vor - könnten künftig einen abgetrennten Bereich einrichten und außerhalb der Ladenöffnungszeiten eine Lösung anbieten. (Unruhe. - Zuruf des Abgeordneten Schmidt (SPD).) Herr Minister Jung, Sie sprachen davon, dass man sehen müsse, was die Zukunft bringt, wenn sich die Lebensgewohnheiten der Menschen ändern. Mein ganz persönlicher Vorschlag ist, fahren Sie von Ihrem Heimatort Kastel 11 km nach Theley, steigen Sie vom 8 m hohen Ross herab und schauen Sie sich die geänderten Lebensgewohnheiten und örtlichen Bedingungen in Ihrem Heimatlandkreis einfach einmal an, so wie es gelebt wird. (Beifall von der CDU. - Zuruf von Minister Dr. Jung. - Unmutsbekundungen bei der SPD. - Zuruf des Abgeordneten Ahr (SPD). - Weitere Zurufe.) Sie scheinen das witzig zu finden. (Abg. Commerçon (SPD): Lächerlich. - Unru- he.) Wir standen am Montagabend um 20.15 Uhr dort und haben mit über 15 Menschen innerhalb von einer Stunde gesprochen. Ich habe es noch nie erlebt, dass die Menschen alle sagen: „Was kann ich dagegen tun oder was kann ich dafür tun, dass diese Läden künftig offen bleiben?“ - Sie verschlechtern die Situation in unserem (Abg. Dr. Salm (CDU)) ländlichen Raum, dort, wo Sie und ich herkommen. (Beifall von der CDU. - Zuruf von Minister Dr. Jung.) Unser Gesetzentwurf ist weder ein Öffnen der Büchse der Pandora noch ein Bärendienst. Unser Gesetzentwurf verbessert das Leben der Menschen, insbesondere im ländlichen Raum, aber eben nicht nur. Ihre Aussage, dass uns als CDU der Sonntag nicht mehr heilig sei, finde ich persönlich eine maßlose Frechheit. Ich fordere hier und heute öffentlich eine Entschuldigung von Ihnen, Herr Minister. (Beifall von der CDU. - Unmutsbekundungen bei der SPD.) Ihre SPD-Genossen der Noch-Ampel in Rheinland-Pfalz bringen ein Minimarkt-Gesetz auf den Weg. – Aha! Und Ihre Genossen in Hessen in der Großen Koalition haben einem Minimarkt-Gesetz zugestimmt. Das ist ganz interessant. Selbst Bayern mit einem der strengsten Ladenöffnungszeitengesetze hat ein Minimarkt-Gesetz auf den Weg gebracht. Anstatt dass Sie als saarländischer Minister sagen, das, was die in Bayern können, können wir im Saarland erst recht, gibt es einfach nur Bedenken Ihrerseits. Mir ist nicht bekannt, dass die Sonntagsruhe in Bayern oder Hessen nicht mehr herrscht - an dieser Stelle völliges Unverständnis. Das Ladenöffnungsgesetz ist ein massiver Eingriff in die Berufsausübung von solchen Minimarkt-Betreibern. Ein solcher Eingriff, das wissen Sie, braucht eine Rechtfertigung. Bisher wird das Ladenöffnungsgesetz - das ist auch völlig korrekt - mit der Sonntagsruhe oder dem Arbeitsschutz gerechtfertigt. Beides ist aus unserer Sicht hier nicht betroffen. Aus unserer Sicht werden die Sonntagsruhe und der Arbeitsschutz nicht gestört. Verstörend ist allerdings Ihre Haltung zu diesem Thema. Der arbeitszeitrechtliche Gesundheitsschutz und der arbeitnehmerbezogene Sonn- und Feiertagsschutz sind nämlich gerade dadurch eingehalten, dass die Öffnung während der allgemeinen Ladenschlusszeiten nur dann zugelassen ist, wenn auf den Einsatz von Personal zu Verkaufszwecken vollständig verzichtet wird. Die Wettbewerbsneutralität gegenüber den herkömmlichen Verkaufsstellen, den Sonn- und Feiertagsschutz sowie die gebotene äußere Sonnund Feiertagsruhe stellt unser Entwurf gerade dadurch sicher, dass man die Größe der Verkaufsstellen auf 150 m² begrenzt. Auch Landwirte - das haben wir von der Landwirtschaftskammer gehört - fallen nach der derzeitigen Regelung unter das Ladenöffnungsgesetz, wenn sie neben ihren eigenen Kartoffeln oder Eiern noch ein Glas Honig vom Nachbarn verkaufen. Auch für diese Situation bietet unser Gesetzentwurf eine rechtssichere Lösung. Unser Gesetzentwurf erkennt auch die örtlichen Unterschiede der Nahversorgung zwischen Stadt und Land an. Dafür sieht unser Entwurf eine Öffnungsklausel vor. Die Kommunen könnten entsprechend ihrer örtlichen Gegebenheiten abweichen und die Regelung vor Ort an die Situation anpassen. Unser Job in diesem Haus ist es, das Leben der Saarländerinnen und Saarländer im Alltag zu verbessern. Wir als CDU tun das heute mit unserem Entwurf. Sie stellen sich dagegen, gegen unsere geliebte Heimat und gegen unseren ländlichen Raum. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU. - Lachen bei der SPD. - Zuruf der Abgeordneten Commerçon (SPD) und Haas (SPD).)

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