Dagmar Heib
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der 25. November liegt vor uns. Der 25. November als ein Tag des Nein zu Gewalt gegen Frauen hat seine Berechtigung, weil Gewalt gegen Frauen ein ganz besonderes Geschehen, eine ganz besondere Ausprägung von Gewaltanwendung ist. Das hat Christina Baltes in der Begründung zu dem gemeinsamen Antrag deutlich dargelegt. Ich glaube, wir sind uns alle einig: Gewalt, egal gegen wen, hat keinen Platz in unserer Gesellschaft und wir müssen sie gemeinsam bekämpfen, aber es ist richtig, dass wir der Gewalt gegen Frauen einen besonderen Status zuerkennen. Der 25. November ist nicht nur Anlass für unsere Tradition, hier im Hohen Haus eine Debatte darüber zu führen, was für uns alle Gewaltschutz für Frauen bedeutet, er ist auch der Beginn der Orange Days. Dieser Zeitraum beginnt am 25. November und endet am 10. Dezember. Der 10. Dezember ist der Tag der Menschenrechte und in diesen Tagen erleben wir tolle Veranstaltungen und Events, die auf die Problematik aufmerksam machen, was es heißt, den Gewaltschutz für Frauen zu verbessern. Nicht nur die Soroptimisten in Merzig starten eine Aktion. Viele Kommunen machen Beleuchtungen und Illuminationen in Orange in diesen Tagen. Das ist gut so, denn wir sind noch lange nicht am Ende des Weges, das Haus des Gewaltschutzes für Frauen zufriedenstellend zu bauen. Das Bewusstsein muss in der Gesellschaft geschärft und es muss verdeutlicht werden, dass es eine gesellschaftliche Aufgabe ist. (Beifall von der CDU und bei der SPD.) Es ist schon gesagt worden: Laut Zahlen wird jede Frau in unserem Land mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von psychischer oder sexualisierter Gewalt. Jede dritte Frau - wir kennen also alle welche. Es sind Freundinnen und Kolleginnen, die in allen Räumen unterwegs sind. Es sind Bekannte. Es sind viele Frauen und wir alle kennen welche - bewusst oder unbewusst. Vieles geschieht im Verborgenen und wird nicht nach außen getragen. Daher ist es wichtig, diese Frauen zu stärken, damit sie die Hilfsangebote nutzen, die wir auf den Weg gebracht haben und weiter bringen. Man muss sagen, dass die saarländischen Landesregierungen in den letzten Jahrzehnten konsequent den Gewaltschutz für Frauen Stein für Stein, Baustein für Baustein weitergebaut hat. Wir haben engagierte Frauen in den Beratungsstellen, in den Organisationen und in den Institutionen. - Herzlich willkommen an die Vertreterinnen hier bei uns im Hohen Haus! Sie haben gute Vorschläge gemacht. Sie haben sie platziert, die Vorschläge wurden von Politikerinnen und von Politikern - auch das gehört dazu - gehört und sie wurden miteinander weitergetragen. Ein gutes Beispiel für eine solche Initiative: 2014 haben wir die anonymisierte Spurensicherung auf den Weg gebracht. Ausgegangen ist sie vom Frauennotruf, der damals mit genau diesem Projekt im Landtag aufgeschlagen ist und Unterstützung unsererseits gefunden hat. Wir haben das in einem Antrag weitergetragen und die Regierung hat das Ganze umgesetzt. Sie ist landesweit ausgerollt worden, es ist aber notwendig, dass die betroffenen Frauen, die solche Dinge erleben und nach einer Vergewaltigung aus unterschiedlichen Gründen nicht direkt den Mut finden, eine Anzeige zu erstatten, das in Anspruch nehmen. Nur so kann die Spurensicherung dazu führen, dass man bis zum Ablauf der zehnjährigen Aufhebungsfrist antreten und sein Recht auf dieser Seite suchen kann. Wir werben heute dafür, dass das angenommen wird. Die Umsetzung der Istanbul-Konvention startete im Zuge von befristeten Stellen mit dem Runden Tisch gegen häusliche Gewalt und ist nun eine intensiv arbeitende Koordinierungsstelle. Das hat die Landesregierung für das Saarland vollendet. Wichtige Verzahnungen und Bündelungen führen zu mehr Effizienz all der Maßnahmen, die angeboten werden. Landesweite Schulungen sind unabdingbar. Sie sind im Schwerpunkt bei Polizei und Justiz zu forcieren. Bei der Polizei wird nämlich differenziert, wenn Gewaltdelikte aufschlagen. Es könnte sich zum Beispiel um einen Femizid handeln. Unsere Beschäftigten müssen dahingehend qualifiziert werden, all dies zu erkennen. Meistens sind Kinder mit im Spiel, wenn Frauen von Gewalt im häuslichen Umfeld oder im familiären Umfeld betroffen sind. Die Kinder sind dann die Leidtragenden. Sie sind die schwächsten in der Reihe. Daher ist es wichtig, die Angebote in den Frauenhäusern, für Frauen und Kinder, die von Gewalt betroffen sind, zu fördern und auszubauen. Es war auch wichtig gewesen, eine Interventionsstelle für Kinder aufs Gleis zu setzen, damit dort Kindern Hilfe geleistet werden kann. All das sind wichtige Bausteine. Im April gab es in diesem Bereich die letzte große Aktion. Christina Baltes hat es schon angeführt. Wir haben die elektronische Fußfessel im Saarland auf den Weg gebracht. Es war ein Prozess, der hier stattgefunden hat. Wir werden dazu - denke ich - noch Weiteres hören. Nach längeren Diskussionen ist uns gelungen, es ins saarländische Recht zu überführen. Das war gut so, meine Damen und Herren! (Abg. Heib (CDU)) (Beifall von der CDU und der SPD.) Seit den Änderungen des Gewalthilfegesetzes im Januar besteht ein Anspruch auf Beratung und Unterstützung. Wir müssen bei uns im Land überprüfen, ob weiteres Nachjustieren notwendig ist. Beim Ausbau von Plätzen im Frauenhaus findet dies statt. Das ist gut so. Es ist auch wichtig, dass die Beratungsstellen verstärkt in den Blick genommen werden. Wir müssen auch prüfen, ob, um dort weiterzukommen, ein Nachjustieren notwendig ist. Es steht in unserem Antrag, dass wir ein verlässliches System aus Prävention, Beratung, Intervention und nachhaltiger Unterstützung benötigen. Wir müssen die Bedingungen ändern, die Gewalt begünstigen. Es ist unsere Aufgabe als Gesellschaft, dagegen zu wirken. Die Politik, die Zivilgesellschaft und auch die Fachinstitutionen müssen konsequent und koordiniert handeln und es gemeinsam angehen. Wir tun das seit Jahren, aber wir dürfen nicht nachlassen. Wir müssen weiter an diesem Weg arbeiten. Unser Dank geht an all die Frauen, die in den verschiedenen Organisationen tätig sind. Ich habe den Frauennotruf Saarland genannt. Ich nenne auch ALDONA e.V., die Frauenhäuser und die Fachberatungsstellen. Des Weiteren ist der Sozialdienst katholischer Frauen Saarland e.V. ein wichtiger Partner. Auch Therapie Interkulturell e.V. ist ein wichtiges Programm und vieles mehr. Aufzählungen zu machen, beinhaltet das Risiko, dass man nicht alle nennt. Das sei mir an dieser Stelle verziehen. Wir sehen Sie alle zusammen. Herzlichen Dank an Sie alle für das stete Arbeiten im Interesse der Frauen. (Beifall von der CDU und der SPD.) Es steht außer Frage, dass noch viel zu tun bleibt. Wir beschreiben das ja gerade. Wir reden von Schulungen und das bedeutet zum einen Schulungen für Beschäftigte, das Justizpersonal, aber auch für Lehrkräfte. Um im Bereich der Prävention etwas zu bewirken, müssen wir Mädchen stark machen, damit sie in solchen Situationen selbst bestens bestehen können. Sie müssen sich gegen Gewalt nicht nur körperlich wehren können, sondern am besten kommt man gar nicht in diese Situation hinein, und dazu gehört ganz viel. Es ist letztendlich Aufgabe von Bildung, Mädchen stark zu machen. Das sind nicht nur die Bildungsangebote, die wir überall in den Jugend- und Sozialdiensten haben, sondern in der Schule selbst ist das Aufgabe. Bildung muss hierbei mitwirken, denn Bildung kann dabei helfen, Rollenbilder zu beschreiben und aufzulösen. Die Aufgabe, Rollenbilder aufzulösen, geht auch Jungs etwas an. Die Gesellschaft muss wissen, was all das bedeutet, was wir am besten nicht tun sollen und wie wir uns am besten in die Gesellschaft einbringen, um als Gesellschaft zu handeln. Dazu zählen Jungs und Mädchen, die von allen Seiten, angefangen von Familien über Bildungsinstitutionen bis hin zu Vereinen, geschult werden. Wir wissen, dass an manch einer Stelle noch Luft nach oben ist. Es bleibt noch viel zu tun. Im Koalitionsvertrag des Bundes ist zu lesen, dass häusliche Gewalt eine Kindeswohlgefährdung darstelle und dies im Sorge- und Umgangsrecht zulasten des Gewalttäters maßgeblich berücksichtigt werden müsse. Ich habe mich gefreut, dass das im Koalitionsvertrag aufgenommen wurde, denn das ist wichtig und bedarf der Umsetzung im Familienrecht. Im Koalitionsvertrag geht es noch weiter. Mit Erlaubnis der Präsidentin würde ich gerne aus dem Koalitionsvertrag zu dem Thema Gewalt gegen Frauen zitieren. Dort steht: „Deshalb verbessern wir den strafrechtlichen Schutz von Frauen und besonders verletzlichen Personen wie Kindern, gebrechlichen Menschen und Menschen mit Behinderung durch ein neues Qualifikationsmerkmal bei den Tatbeständen von Mord und prüfen dies bei gefährlicher Körperverletzung und schwerem Raub. Wir verschärfen den Tatbestand der Nachstellung und den Strafrahmen für Zuwiderhandlungen nach dem Gewaltschutzgesetz und schaffen bundeseinheitliche Rechtsgrundlagen im Gewaltschutzgesetz für die gerichtliche Anordnung der elektronischen Fußfessel nach dem sogenannten Spanischen Modell und für verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings für Täter.“ Das sind Vorhaben, welche die Partner des Koalitionsvertrags verpflichten. Manches davon sind Prüfungsaufträge, die noch kommen sollen. Ich hoffe, dass man diese angeht und zu Ergebnissen kommt. Ich bin mir sicher, dass wir nächstes Jahr im November nochmals über das Thema diskutieren werden und ich wünsche mir, dass wir bis dahin einiges abgearbeitet haben. Ich hoffe, dass wir sagen können, dass auch der Bund dazu beigetragen hat, dass am Gewaltschutzhaus, am Schutz für Frauen vor Gewalt, Stein für Stein weitergebaut wurde. Wir sind dabei. Ich freue mich, dass wir den Antrag gemeinsam auf den Weg gebracht haben und ich bitte die SPD-Fraktion um ihre Zustimmung. Vielen Dank! (Beifall von der CDU und der SPD.)
