landtag-saar.de ↗

Sebastian Schmitt

SPD 07.10.2025 Sitzungen 17/41

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Mitglieder des Hohen Hauses! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf bringen wir Änderungen am Saarländischen Spielhallengesetz in Artikel 1 und am Saarländischen Spielbankgesetz in Artikel 2 ein. Wir passen damit den bestehenden rechtlichen Rahmen an die aktuelle Rechtsprechung an, um Rechtssicherheit herzustellen und gleichzeitig den Schutz von Beschäftigten sowie den Spielerund Nichtraucherschutz weiter zu stärken. Im Frühjahr dieses Jahres hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in einer Eilentscheidung festgestellt, dass das im Spielhallengesetz enthaltene absolute Rauchverbot nicht verfassungskonform ist. Der Grund: Es lag eine Ungleichbehandlung zwischen Spielhallen und Spielbanken vor. Während in Spielhallen ein absolutes Rauchverbot galt, waren in Spielbanken abgetrennte Raucherbereiche weiterhin zulässig. Diese Ungleichbehandlung hat das Gericht beanstandet, denn nach unserer Verfassung müssen gleichartige Sachverhalte auch gleich behandelt werden. Spielhallen und Spielbanken unterscheiden sich zwar in Größe, Ausstattung und in ihrer Trägerschaft, aber in der Frage des Nichtraucherschutzes gibt es keinen sachlichen (Abg. Schmitt (SPD)) Grund, dazwischen zu differenzieren. Es liegt also an uns, den rechtlichen Rahmen anzupassen und eine einheitliche Regelung zu schaffen. Genau das tun wir mit diesem Gesetzentwurf. Wir schaffen rechtliche Klarheit, beseitigen die Ungleichbehandlung und stellen sicher, dass Nichtraucherschutz und Spielerschutz gleichermaßen gewährleistet werden. Lassen Sie mich die vorgeschlagenen Änderungen in den beiden Gesetzen kurz darstellen. Erstens: Im Spielhallengesetz wird das bisherige absolute Rauchverbot in Spielhallen aufgehoben und an die Regelungen in Spielbanken angeglichen. Das bedeutet: Grundsätzlich bleibt das Rauchen in Spielhallen verboten, aber es wird die Möglichkeit geschaffen, in klar abgegrenzten, untergeordneten und deutlich gekennzeichneten Raucherbereichen das Rauchen zuzulassen. Dabei muss aber klar sein: Diese Räume sind keine Aufenthaltszonen. Speisen und Getränke dürfen dort nicht verabreicht oder verzehrt werden. Damit bleibt der Nichtraucherschutz gesichert. Zweitens: Wir ergänzen eine Verordnungsermächtigung für das zuständige Ministerium. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, in Zukunft durch Rechtsverordnung detaillierte Vorgaben zur räumlichen Ausgestaltung der Spielhallen und Raucherbereiche zu machen, immer mit Blick auf die Ziele des Gesetzes, insbesondere den Schutz der Beschäftigten und der Gäste. So können Fehlentwicklungen im Bedarfsfall schnell und rechtssicher korrigiert werden. Drittens: Wir passen die Ordnungswidrigkeitenvorschriften an. Wer also gegen die klaren Regeln zum Rauchverbot oder zur Ausgestaltung der Raucherbereiche verstößt, muss künftig mit Sanktionen rechnen. Das gleiche Prinzip schreiben wir ins Spielbankgesetz. Auch hier wird das Rauchverbot in Spielbanken präzisiert und an die Spielhallenregelungen angeglichen. Mit einer neuen Verordnungsermächtigung können ergänzende Regelungen zur räumlichen Ausgestaltung erlassen werden. Schließlich wird ein entsprechender Ordnungswidrigkeitentatbestand geschaffen, damit Verstöße wirksam geahndet werden können. Mit diesen Änderungen stellen wir einen vollständigen Gleichlauf zwischen Spielhallen und Spielbanken her. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Gesetzentwurf ist kein großer Systemwechsel, sondern eine notwendige, zielgenaue Anpassung. Dennoch hat er eine hohe praktische Bedeutung: Die Betreibenden erhalten Klarheit, welche Regelung gelten und wie Raucherbereiche auszugestalten sind, die Behörden erhalten ein einheitliches Regelwerk, das rechtssicher vollzogen werden kann, und die Beschäftigten und Gäste können sich darauf verlassen, dass der Nichtraucherschutz gewährleistet bleibt, denn das Rauchen ist weiterhin nur in streng abgegrenzten Bereichen möglich, die nicht gastronomisch genutzt werden dürfen. Nicht zuletzt stärken wir mit der neuen Verordnungsermächtigung die Handlungsfähigkeit der Landesregierung. Wenn sich in der Praxis zeigt, dass bestimmte Regelungen nicht ausreichen oder missbräuchlich genutzt werden, kann künftig durch Rechtsverordnung schnell und gezielt nachgesteuert werden. Mit der heute eingebrachten Gesetzesänderung setzen wir die Vorgaben der Rechtsprechung um. Wir beseitigen eine festgestellte Ungleichbehandlung und wir schaffen Klarheit und Fairness. Dabei verlieren wir nicht den Kern des Ganzen aus dem Blick: den Schutz der Menschen - sei es als Beschäftigte, als Spielerinnen und Spieler oder als Gäste. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf in Erster Lesung und Überweisung an den federführenden Wirtschaftsausschuss. - Vielen herzlichen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD.)

Alle Reden von Sebastian Schmitt Protokoll ↗