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Reinhold Jost

07.10.2025 Sitzungen 17/41

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften sollen Änderungen am Saarländischen Beamtengesetz und am Saarländischen Reisekostengesetz vorgenommen werden. Die Änderung im Saarländischen Beamtengesetz betrifft die Eigenbeteiligung der Beihilfeberechtigten an ihren Krankheitskosten. Seit 2011 entrichten Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter im Saarland einen Eigenanteil in der Beihilfe in Form einer Kostendämpfungspauschale. Diese jährlich zu entrichtende Pauschale ist sozial gestaffelt und reicht von 100 Euro in den unteren Besoldungsgruppen bis zu 750 Euro in den höchsten Besoldungsgruppen. Die Kostendämpfungspauschale bildet dabei einen wesentlichen Baustein innerhalb des Haushaltssanierungskonzepts der saarländischen Landesregierung. Damit konnte eine Entlastung des Landeshaushalts durch Beihilfeausgaben auch im Jahr 2024 um rund 4,5 Millionen Euro erreicht werden. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die Einigung der Landesregierung mit den gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen vom 30. April dieses Jahres aufgegriffen, wonach die Beträge der Kostendämpfungspauschale um jeweils 50 Euro ab dem nächsten Jahr zu reduzieren sind. Durch die Absenkung der Kostendämpfungspauschale um einen einheitlichen Betrag für alle Besoldungsgruppen wird bewusst wieder einer sozialen Komponente Rechnung getragen, denn die Entlastung wirkt sich in den unteren Besoldungsgruppen in Relation zur Höhe der Bezüge prozentual stärker aus als in den oberen. Damit wird auch der Leitlinie der saarländischen Landesregierung Rechnung getragen, dass stärkere Schultern mehr tragen als schwache. Mit der geplanten Minderung der Kostendämpfungspauschale ab dem 1. Januar 2026 wird in den nächsten Jahren im Landeshaushalt zwar eine Entlastung in Höhe von etwa 1,1 Millionen Euro pro Jahr fehlen. Dieser Fehlbetrag wird aber bewusst in Kauf genommen, um den saarländischen Beamtinnen und Beamten ein deutliches Signal der Wertschätzung zu senden. Im zweiten Teil sieht der Gesetzentwurf mit der Änderung des Saarländischen Reisekostengesetzes eine Verfahrenserleichterung hinsichtlich der Gewährung von Reisekosten vor. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und der Verwaltungsvereinfachung ist es sinnvoll, bei einfachen gelagerten Sachverhalten Anträge auf Reisekostenvergütung im Sinne einer zukunftsfähigen Lösung automatisiert bearbeiten zu können. Dementsprechend wird in das Saarländische Reisekostengesetz eine Regelung aufgenommen, die es den Abrechnungsstellen ermöglicht, ein vollständig automatisiertes Verfahren einzusetzen. Dies gilt für die Abrechnung von Reisekostenfällen, in denen weder ein Ermessens- noch ein Beurteilungsspielraum besteht. Beide Änderungen des Gesetzentwurfs sind aus Sicht der Landesregierung wichtig für eine zeitgemäße Weiterentwicklung des finanziellen Dienstrechts. Ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf in Erster Lesung zuzustimmen und ihn zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss weiterzuleiten. - Herzlichen Dank für Ihre ungeteilte Aufmerksamkeit und Glück auf! (Beifall von der SPD und bei der CDU.)

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