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Frank Wagner

CDU 07.10.2025 Sitzungen 17/41

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir alle sind uns einig, digitale Bildung ist eine zentrale Zukunftsaufgabe. Sie entscheidet über die Chancen unserer Kinder, über Wettbewerbsfähigkeit und über gesellschaftliche Teilhabe. Darum hat der Landtag - wir haben es gerade gehört - bereits frühzeitig gehandelt und ein Gesetz zur digitalen Bildung an saarländischen Schulen beschlossen, das seit dem 1. August dieses Jahres in Kraft ist. Wir hätten uns an vielen Stellen in der Umsetzung - viele können sich an die Debatten dazu erinnern - ein professionelleres Vorgehen gewünscht, sowohl was die Planung als auch die Abstimmung mit den Schulträgern betrifft. Aber nun liegt dieses Gesetz vor und jetzt gilt es, dieses in der Praxis mit Leben zu füllen. Angesichts dessen stellt sich die Frage: Warum jetzt eine Verfassungsänderung? Warum wenige Wochen nach Inkrafttreten dieses Gesetzes, das noch gar nicht zeigen konnte, ob es auch trägt? Seriöse Politik sieht definitiv anders aus: erst umsetzen, dann evaluieren und anschließend bei Bedarf auch nachsteuern, nicht alles sofort in die Verfassung schreiben. Im Übrigen, eine Verfassung ist - auch das haben wir eben schon gehört - kein Tagesordnungspunkt für parteipolitische Schlagzeilen. Sie ist das stabile Fundament unseres Zusammenlebens. Für Verfassungsänderungen liegen die Hürden zu Recht sehr hoch, weil sie nur dann Sinn ergeben, wenn es einen breiten, dauerhaften Konsens gibt. Aber gerade beim Thema digitale Bildung braucht es Flexibilität und wir brauchen Anpassungsfähigkeit. Von daher ergibt eine Verfassungsänderung keinen Sinn. Ich möchte aber kurz die Gelegenheit nutzen, auch auf das aktuelle Gesetz einzugehen, wo es darauf ankommt, dass vor allem die Verwaltungsvereinbarung wie auch die Verordnung nun sauber aufgesetzt werden. Leider muss ich an der Stelle, Frau Ministerin, schon einmal ansprechen, dass das noch nicht zur Zufriedenheit vor allem der Landkreise beziehungsweise des Regionalverbandes erfolgt ist. Am Freitag steht kurzfristig ein Punkt dazu auf der Tagesordnung der Hauptversammlung des Landkreistags. Meines Wissens wird auch die Ministerpräsidentin an diesem Tag vor Ort sein. Das ist eine Gelegenheit, ein Stimmungsbild zu bekommen, wie es bei den Schulträgern aussieht. Es herrscht sehr viel Unmut. Noch immer gibt es keine Verwaltungsvereinbarung, die die dringlichen Fragen der Finanzierung, der Wartung, des IT-Supports und viele andere löst. Diese Fragen sind leider noch nicht beantwortet. Aktuell liegt eine Einigung in weiter Ferne. Es muss dringend gehandelt werden, daher dieser Hinweis. Ich möchte noch etwas zum vorliegenden Gesetzentwurf sagen: Die inhaltliche Unschärfe dieses Antrags zeigt, dass er am Thema vorbeigeht und nicht zeitgemäß ist. Wir lehnen den vorliegenden Gesetzentwurf ab. - Danke. (Beifall von der CDU.)

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