Stephan Toscani
Meine Damen und Herren! Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den wenigen Minuten, die uns noch zur Verfügung stehen, will ich doch auf einen oder zwei Punkte eingehen, die der Finanzminister hier vorgetragen hat. Ich glaube, die Frage, ob es ein Verbrennerverbot gibt oder nicht, können wir uns schenken. Natürlich gibt es de facto ein Verbrennerverbot. Die Regelung, dass es ab 2035 keine Neuzulassungen mehr von Kfz gibt, die mit fossilen Kraftstoffen betrieben werden, ist im Volksmund das (Abg. Toscani (CDU)) Verbrennerverbot. Nennen Sie es „das De-facto-Verbrennerverbot“. Das ist die entscheidende Regelung, um die wir gerade streiten. (Beifall von der CDU.) Wir sagen ganz klar, diese bisherige Grenze, diese bisherige Regelung, die wir De-facto-Verbrennerverbot nennen, ist zu starr. Sie muss aufgehoben werden. Deutschland sollte sich dafür einsetzen. Die EVP im Europäischen Parlament macht das. Aber Deutschland sollte es auch im Rat tun, damit diese Regelung flexibilisiert, aufgehoben wird. Das ist unsere Position. Ich habe von Ihnen, Herr Finanzminister, keine klare Position erfahren. Sagen Sie doch einmal, was Sie davon halten! (Minister von Weizsäcker: Das ist irrefüh- rend! Ich habe eine sehr klare Position vorge- tragen.) Die CO₂-Bepreisung ist unser Weg, den wir auf europäischer Ebene für richtig halten, damit wir sagen: „Jawohl, dann brauchen wir die deutschen CO₂-Bepreisungen nicht mehr“. Gleichzeitig haben wir Technologieoffenheit. Aber um den Übergang zu gestalten - es ist ja richtig, dass CO₂-Preise nach und nach immer mehr steigen und teurer werden , braucht es zweierlei. Es ‑ braucht Förderprogramme für die Bürgerinnen und Bürger, beispielsweise auch bei der Isolierung von Wohnhäusern oder bei der Anschaffung von Wärmepumpen. Es braucht Förderprogramme für Plug-in-Hybride, die wir in den Koalitionsvertrag hineinverhandelt haben, Förderprogramme für Elektromobilität. Diese Förderprogramme braucht es, um das System der CO₂-Bepreisung zu begleiten. Außerdem braucht es das Klimageld. Wenn ab Ende des Jahrzehnts die CO₂-Preise nach und nach steigen, war immer unsere Position, dass es eine soziale Abfederung braucht. Deshalb braucht es spätestens ab 2029 auch ein Klimageld, um einen sozialen Ausgleich, um eine Ausbalancierung dieser zunehmenden CO₂-Preise zu gestalten. Das war und ist unsere Position als CDU. Darüber hinausgehende Regulierungen braucht es eigentlich nicht, denn das ist marktgerecht und technologieoffen und weist einen marktgerechten Weg zur Erreichung der Klimaziele. (Beifall von der CDU.) Ich will in der letzten mir verbleibenden Minute einen Punkt ansprechen, auf den ich ganz persönlich auch noch keine Antwort habe. Am 01. Mai dieses Jahres, war Gastredner der IGBCE-Bundesvorsitzende Vassiliadis. Er hat dieser Tage ein Problem angesprochen, das ich momentan für ein Dilemma halte. Er sagt nämlich, die CO₂-Bepreisung - ich vereinfache es jetzt einmal - macht unsere europäische Industrie kaputt, solange wir in Europa ein System der CO₂-Bepreisung haben, es aber in allen anderen Regionen der Welt keinen CO -Preis gibt. Das führt nämlich aus europäischer, aus EU-Sicht, dazu, dass weltweit ungleiche Wettbewerbsbedingungen herrschen. Das macht mir große Sorgen. Ich glaube, er hat zu Recht diese schwierige Frage angesprochen. Das war mutig. Das ist ein Dilemma. Wir sind jedenfalls der Auffassung, dass wir, was das De-facto-Verbrennerverbot angeht, mehr Flexibilität brauchen, dass diese Regelung so starr, wie sie jetzt besteht, aufgeweicht und flexibilisiert werden muss. Da bitte ich nachdrücklich um die Unterstützung der Sozialdemokraten. (Beifall von der CDU.)
