Dagmar Heib
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir fahren nach der Mittagspause fort. Für den nächsten Tagesordnungspunkt begrüße ich recht herzlich die Direktorin der Landesmedienanstalt Ruth Meyer sowie den Vertreter und die Vertreterin des Saarländischen Rundfunks. (Beifall von der SPD und der CDU.) Wir kommen zu den Punkten 10, 11 und 14 der Tagesordnung: Zweite Lesung des Gesetzes zur Zustimmung zum Siebten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Siebter Medienänderungsstaatsvertrag) (Drucksache 17/1584) Zweite Lesung des Gesetzes zur Zustimmung zum Achten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Achter Medienänderungsstaatsvertrag) (Drucksache 17/1585) Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Digitale Souveränität stärken - Für ein freies, demokratisches und europäisches Internet (Drucksache 17/1735) Zur Berichterstattung der Gesetzentwürfe Siebter Medienänderungsstaatsvertrag und Achter Medienänderungsstaatsvertrag erteile ich dem Ausschussvorsitzenden Herrn Abgeordneten Sascha Haas das Wort. Abg. Haas (SPD), Berichterstatter zu Gesetzentwurf Drucksache 17/1584 und Gesetzentwurf Drucksache 17/1585: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag hat die von der Regierung eingebrachten Gesetzentwürfe zur Zustimmung zum Siebten und Achten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge, Drucksache 17/1584 und Drucksache 17/1585, in seiner 38. Sitzung am 25. Juni in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien überwiesen. Mit den vorliegenden Gesetzentwürfen wird die erforderliche Zustimmung des Landtags des Saarlandes zum Siebten und Achten Medienänderungsstaatsvertrag erteilt. Inhaltlich wird mit dem Siebten Medienänderungsstaatsvertrag der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland an die veränderten Bedürfnisse und Herausforderungen der Medienlandschaft angepasst. Auch der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird an den digitalen Wandel angepasst und fortentwickelt. Die Struktur und Kostensteuerung ergeben sich durch eine umfassende und gesetzlich normierte Pflicht zur Zusammenarbeit von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Ferner wird durch den Reformstaatsvertrag das Verbot der Presseähnlichkeit für öffentlich-rechtliche Angebote konkretisiert. Der im Mai 2025 von 13 Bundesländern unterzeichnete Achte Medienänderungsstaatsvertrag beinhaltet eine Neufassung der Beitragsfestsetzung für den Rundfunkbeitrag für eine zukunftsfeste Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Bislang hat die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, KEF, den Finanzbedarf von ARD, ZDF und Deutschlandradio alle vier Jahre ermittelt und eine Beitragsempfehlung ausgesprochen, die die Bundesländer gesetzlich umgesetzt haben. Mit dem durch die Ministerpräsidentenkonferenz am 12. Dezember 2024 beschlossenen Systemwechsel soll der Vorschlag der KEF zur Anpassung des Rundfunkbeitrags künftig unmittelbar in Bestandskraft erwachsen, sofern nicht ein staatsvertraglich bestimmtes Quorum der Länder dem Vorschlag widerspricht. Dadurch wird insbesondere bei größeren Anpassungen eine intensivere Mitsprache der Länderparlamente sichergestellt. Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien hat die beiden Gesetzentwürfe gelesen und beschlossen, eine umfangreiche Anhörung mit den Vertretern der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten sowie Akteurinnen und Akteuren aus dem Medienbereich und der privaten Verlagswirtschaft durchzuführen. Ich möchte mich bei allen Anzuhörenden bedanken, die uns sowohl schriftliche Stellungnahmen haben zukommen lassen, als auch im Ausschuss mit großer Präsenz an der Anhörung teilgenommen haben: von der ARD-Generalsekretärin über sämtliche Gremien des Saarländischen Rundfunks bis hin zu Vertretern aus der weiteren Familie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das ZDF war vertreten, genauso wie der Intendant des Deutschlandradios. Wir hatten eine Ausschusssitzung, die mit hohen Repräsentantinnen und Repräsentanten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks besetzt war. Im Namen des gesamten Ausschusses spreche ich Ihnen ein herzliches Dankeschön für Ihr Kommen und für die Diskussion aus. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien empfiehlt dem Plenum einstimmig - bei Abwesenheit der AfD - die Annahme des Gesetzes zur Zustimmung zum Siebten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge, kurz Siebter Medienänderungsstaatsvertrag, Drucksache 17/1584, in Zweiter und letzter Lesung. Ebenfalls einstimmig - bei Abwesenheit der AfD - empfiehlt der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien dem Plenum die Annahme des Gesetzes zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge, Achter Medienänderungsstaatsvertrag, Drucksache 17/1585, in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und Glück auf.
