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Sebastian Schmitt

SPD 17.09.2025 Sitzungen 17/40

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Mitglieder des Hohen Hauses! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Illegale Müllablagerungen sind längst kein Randproblem mehr, sondern eine ernsthafte Belastung für Umwelt, Kommunen und Bürgerinnen und Bürger. Wer an einem Containerstellplatz vorbeikommt, kennt die Bilder: Sperrmüll, alte Reifen oder sogar ganze Mülltüten mit Hausmüll neben den Containern. Das ist nicht nur unschön, das ist auch schädlich und teuer. Die Kosten für die Entsorgung dieses illegal abgelegten Mülls tragen die Kommunen und der EVS und damit letztlich wir alle als Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Allein im Saarland entstehen dazu jedes Jahr Kosten in Millionenhöhe. Hinzu kommen die Schäden für Natur und Gesundheit. Wild- und Haustiere können sich verletzen, Schadstoffe in Boden und Grundwasser gelangen. Wer Abfälle illegal entsorgt, handelt nicht nur verantwortungslos gegenüber der Natur, sondern auch respektlos gegenüber der Allgemeinheit, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD und der CDU.) Die Erhöhung der Bußgelder für solche Verstöße war ein wichtiger Schritt. Aber Täterinnen und Täter bleiben zu oft unerkannt. Die Anzahl der ermittelten Verursacher illegaler Müllablagerungen ist und bleibt leider viel zu gering. Doch das ist keine neue Erkenntnis, die uns hier und heute kalt erwischt und überrascht hat. Die Bekämpfung illegaler Müllablagerungen ist ein Themenfeld, dessen Behandlung in politischen Gremien so alt ist wie das Problem selbst. Erst im vergangenen Frühjahr, am 13. März, haben wir uns an dieser Stelle im Landtag mit dem Thema befasst. Dabei eint die demokratischen Fraktionen dieses Hohen Hauses in meinen Augen eines: der Wunsch, sinnvolle und praktikable Möglichkeiten anzugehen, den illegalen Müllablagerungen den Kampf anzusagen. Herr Kollege Schäfer hat es angesprochen. Er erinnert sich noch sehr gut, was im letzten Jahr passiert ist. Das Erinnerungsvermögen in der CDU-Fraktion scheint wohl unterschiedlich stark verteilt zu sein. Beide Anträge, der Antrag der CDU- und der SPD-Fraktion, wurden im Plenum angenommen und an den Umweltausschuss überwiesen. Im Umweltausschuss fand gemeinsam mit dem Innen- und Datenschutzausschuss am 27. Mai eine Anhörung zur Thematik statt. Im Namen meiner Fraktion möchte ich mich noch einmal für die fundierten Beiträge bedanken, denn wir haben daraus viele wichtige Erkenntnisse gewonnen. Die Impulse aus der Anhörung wurden der Landesregierung übersandt, um die Umsetzung einer rechtssicheren Videoüberwachung an Containerstellplätzen unter gleichzeitiger Vermeidung von Verdrängungseffekten in das Offenland oder den Wald zu prüfen. Diesem Wunsch kommt die Landesregierung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nach, der bereits im Frühjahr dieses Jahres den Fraktionen im Rahmen der externen Anhörung zugegangen ist, siehe E-Mail vom 08. Mai. Die Landesregierung ist in der Umsetzung schon ein paar Schritte weiter. In enger Zusammenarbeit mit dem Saarländischen Städte- und Gemeindetag wurde die Erprobung der Videoüberwachung an Containerstellplätzen abgestimmt. Es haben sich - die Ministerin hat es in ihrer Einbringung gesagt - bereits zahlreiche Kommunen bereit erklärt, auf freiwilliger Basis bei diesem Pilotprojekt mitzumachen. Die Kommunen sind wichtige Partner, denn sie wissen am besten, wo die Probleme liegen und welche Standorte sich für eine Erprobung besonders eignen. Deshalb ist im Anhörungsverfahren natürlich auch dem Wunsch des Städte- und Gemeindetages gefolgt worden, eine Fristverlängerung für die Anhörung zu gewähren, damit dort die entsprechenden Gremien in der Meinungsbildung ausreichend Zeit haben, um diese auch kundzutun. Mit der Änderung des Saarländischen Abfallwirtschaftsgesetzes geben wir nun den Kommunen ein Instrument an die Hand, um besser gegen diese illegalen Ablagerungen vorgehen zu können. Wir schaffen eine klare Rechtsgrundlage, damit Kommunen Containerstellplätze datenschutzkonform videoüberwachen können. Jede Kommune kann dabei selbst entscheiden, ob sie von dieser Möglichkeit Gebrauch macht. Wichtig ist uns als SPD-Fraktion, dass es nicht bei der alleinigen Schaffung einer Rechtsgrundlage bleibt. Denn damit wäre uns allen ein Bärendienst erwiesen. Die CDU hatte vorgeschlagen, einfach eine Rechtsgrundlage zur Videoüberwachung für die Kommunen zu schaffen. Wir sagen, das reicht nicht. Ohne wissenschaftliche Begleitung und Befristung laufen wir Gefahr, dass die Kommunen viel Geld in Technik investieren, ohne dass die Müllmengen sinken. Wer nur auf Kameras setzt, riskiert, dass der Müll am nächsten Tag im Wald oder am Feldrand liegt. (Beifall von der SPD.) Schon in der erwähnten Anhörung wurde immer wieder betont, Videoüberwachung allein löst das Problem illegaler Abfallablagerungen nicht. Sie führt nicht automatisch zu weniger Müll, sondern kann dazu führen, dass Abfälle einfach an andere, nicht überwachte Orte gebracht werden. Dort sind sie dann womöglich sogar schwieriger und kostenintensiver zu entsorgen als bisher. Auf derartige Verdrängungseffekte haben beispielsweise die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, die Polizeigewerkschaften, der Entsorgungsverband Saar oder der BUND hingewiesen. Auch der (Abg. Schmitt (SPD)) Saarländische Städte- und Gemeindetag hat die Notwendigkeit eines ausgewogenen Gesamtkonzeptes betont. Deshalb wird durch den vorliegenden Gesetzentwurf die Videoüberwachung an Containerstellplätzen als befristetes Pilotprojekt angelegt. Die entsprechenden Passagen des SAWG sollen nach Ablauf von fünf Jahren wieder außer Kraft treten. Somit wird gewährleistet, dass sich der Gesetzgeber nochmals mit den Erkenntnissen aus dem Pilotprojekt beschäftigen muss, sofern eine Fortdauer der gesetzlichen Grundlage angestrebt sein sollte. Bei der dann gegebenenfalls zu treffenden Entscheidung werden die Erkenntnisse aus den teilnehmenden Kommunen aufgrund der bereitgestellten Daten und Erfahrungen sowie der kommunenübergreifend durch das Ministerium organisierten wissenschaftlichen Begleitung herangezogen. Wir ermöglichen Videoüberwachung an Containerstellplätzen und wir wollen am Ende belastbare Daten darüber, ob und unter welchen Bedingungen die Videoüberwachung an Containerstellplätzen tatsächlich wirkt und ob es Verdrängungseffekte gibt. Soll die Videoüberwachung ausgeweitet werden oder müssen andere Maßnahmen gestärkt werden? Antworten auf diese Fragen sind wichtig, um dem Problem der illegalen Müllentsorgung langfristig und ganzheitlich entgegenzuwirken. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Illegale Müllablagerungen sind teuer, umweltschädlich und respektlos gegenüber der Allgemeinheit. Mit der Änderung des Saarländischen Abfallwirtschaftsgesetzes schaffen wir einen rechtssicheren Rahmen für Kommunen, dieses Problem mit einem weiteren Instrument anzugehen. Durch die Verbindung des Pilotprojektes mit wissenschaftlicher Begleitung sorgen wir dafür, dass wir auf Basis von Fakten entscheiden und nicht auf Basis von Annahmen. (Beifall von der SPD.) Wir gehen also nicht den Weg der schnellen Schlagzeile, sondern den Weg der künftigen, ganzheitlichen und verantwortungsvollen Politik. Dafür bitte ich um Ihre Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf in Erster Lesung und um Überweisung an den zuständigen Umweltausschuss. Ich freue mich schon auf die dort anstehenden Anhörungen. - Vielen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD.)

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