Alwin Theobald
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Ich setze voraus, wir alle im Landtag wollen das Gleiche, Natur und Landschaft im Saarland schützen, pflegen und für kommende Generationen bewahren. Die Naturlandstiftung Saar - NLS - leistet dazu seit fast fünf Jahrzehnten einen wichtigen Beitrag. Sie erwirbt Flächen, pflegt Biotope, organisiert die Naturwacht und sorgt dafür, dass Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in der Natur umgesetzt werden. Dafür gebührt ihr Anerkennung. Andererseits ist es aber kaum mehr als ein Jahr her, als deutlich wurde, dass sich unter dem Dach der Naturlandstiftung nicht nur Licht, sondern auch Schatten verborgen hat. Governanceund Kontrollprobleme in ganz erheblichem Maße kamen ans Tageslicht, ebenso Unregelmäßigkeiten bei dem Tochterunternehmen ÖFM GmbH. Kurator Roland Krämer sprach im Ausschuss von erheblichen Umbrüchen und Vorgängen zum Nachteil der ÖFM, weshalb sogar Wirtschaftsprüfer eingeschaltet wurden. Die Naturlandstiftung beschäftigte plötzlich auch die Gerichte. Und heute? Heute sprechen wir erneut nicht über einzelne Projekte der Stiftung, sondern über einen Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion, die die Naturlandstiftung in eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts überführen will. Das klingt zunächst nach einem eher technischen Schritt. Genau hier ist aber Vorsicht geboten. Man muss beispielsweise die Frage stellen: Ist Steuern sparen durch Rechtsformwechsel wirklich so einfach? Die SPD begründet den Gesetzentwurf vor allem damit, dass die neue Rechtsform Steuern sparen soll. Konkret geht es um die Umsatzsteuer. Die SPD argumentiert: Weil sich das Umsatzsteuerrecht in Deutschland geändert hat, müsste die bisherige Stiftung künftig mehr zahlen. Eine öffentlich-rechtliche Stiftung könne das angeblich vermeiden. Meine Damen und Herren, das ist zu kurz gesprungen. Die neue Vorschrift, um die es geht - § 2b Umsatzsteuergesetz -, ist nicht so einfach, wie Sie hier glauben machen wollen. Sie sagt: Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind nicht automatisch steuerfrei, sondern nur dann, wenn sie keine unternehmerischen Tätigkeiten ausüben oder nicht im Wettbewerb mit Privaten stehen. Das heißt, auch eine Stiftung des öffentlichen Rechts muss ihre Leistungen gründlich prüfen. Wenn sie zum Beispiel Flächen verpachtet, Beratung anbietet oder Ausgleichsmaßnahmen für Dritte umsetzt, kann sie durchaus umsatzsteuerpflichtig werden. Gleichzeitig verliert sie für nicht steuerbare Bereiche oft den Vorsteuerabzug, was sogar teurer werden könnte. Kurz gesagt: Es gibt keinen Automatismus, dass eine öffentlich-rechtliche Stiftung weniger Steuern zahlt. Bevor man eine solche Änderung beschließt, müsste es eigentlich zuerst eine saubere finanzielle Folgenabschätzung geben. Die liegt aber nicht vor. Ein zweiter Punkt, der mir Sorgen bereitet, ist der Umgang mit sogenannten Ersatzzahlungen. Das sind Gelder, die Bauherren oder Unternehmen zahlen müssen, wenn sie Eingriffe in Natur und Landschaft nicht direkt ausgleichen können. Diese Mittel sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng zweckgebunden. Sie müssen zeitnah und nachvollziehbar in konkrete Naturschutzprojekte fließen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die neue Stiftung solche Ersatzzahlungen zentral vereinnahmt. Doch es fehlt an wichtigen Sicherungen. Es gibt keine verbindliche Frist, bis wann die Mittel vor Ort eingesetzt werden müssen. Es gibt keine Pflicht zur Veröffentlichung, welche Projekte daraus tatsächlich finanziert werden. Es gibt keine Garantie, dass das Geld in der Region verwendet wird, in der der Eingriff stattfindet. Wir wissen aus anderen Bundesländern: Wenn solche Regeln fehlen, kann es passieren, dass Millionenbeträge über Jahre auf Konten liegen, statt dass neue Biotope entstehen. Das schadet der Natur und untergräbt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger. Drittens: die Leitung und Kontrolle der neuen Stiftung. Der Entwurf sieht vor, dass der Umweltminister/die Umweltministerin den Vorsitz im Stiftungsrat führt und ein sogenannter Kurator mit weitreichenden Weisungsrechten gegenüber dem Vorstand ausgestattet wird. Damit würden Politik und Verwaltung nicht nur Aufsicht führen - was sinnvoll ist -, sondern direkt in operative Entscheidungen eingreifen können. Naturschutz braucht aber Verlässlichkeit, Fachlichkeit und Unabhängigkeit, gerade bei langfristigen Projekten. Wir sollten die bewährte Praxis stärken, fachlich fundiert und unabhängig zu arbeiten, statt neue Machtpositionen zu schaffen. Hinzu kommen viertens weitere offene Fragen. Die neue Stiftung dürfte Beteiligungen einge- (Abg. Theobald (CDU)) hen, Darlehen aufnehmen, Bürgschaften übernehmen, ohne dass es Obergrenzen oder Anlagerichtlinien im Gesetz gibt. Sie soll sogar Dienstherr werden können, also möglicherweise Beamtinnen und Beamte beschäftigen können. Das klingt zunächst solide, bedeutet aber dauerhafte Pensionslasten, eine Verpflichtung, die wir nicht auf bloßen Verdacht eingehen sollten. Schließlich ist fünftens unklar, wie der Übergang von der bisherigen Stiftung auf die neue Rechtsform rechtlich sauber vollzogen werden soll. Wer übernimmt welche Grundstücke, welche Verträge, welche Förderzusagen? Was passiert mit der 100-prozentigen Tochter ÖFM GmbH, die Ausgleichsflächen managt? Wie werden die Beschäftigten rechtlich abgesichert? Dazu finden sich im Gesetzentwurf keine belastbaren Regelungen. Ich komme zum letzten und vielleicht gravierendsten Punkt: Liebe Saarländerinnen und Saarländer, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Verfahren, das die SPD hier gewählt hat, ist in ganz besonderer Weise bemerkenswert. Es handelt sich um einen Fraktionsantrag der SPD und nicht um einen Gesetzentwurf der Landesregierung. Normalerweise hat ein Regierungsentwurf eine ressortübergreifende Prüfung, eine Finanzfolgenabschätzung und sinnvollerweise vielleicht auch eine Stellungnahme des Landesrechnungshofs durchlaufen. Offenbar wollte die SPD-Alleinregierung diesen Weg umgehen und damit eine für derart komplexe und weitreichende Entscheidungen eigentlich notwendige interne und externe Kontrolle aushebeln. Das ist aus unserer Sicht kein transparentes Vorgehen, sondern ein Versuch, eine kritische Prüfung und die öffentliche Debatte abzukürzen. Meine Damen und Herren, die CDU-Landtagsfraktion steht ohne Wenn und Aber für Naturschutz. Wir schätzen die Arbeit der Naturlandstiftung sehr und wollen, dass sie auch in Zukunft leistungsfähig bleibt. Aber keine nachgewiesenen Steuervorteile, fehlende Regeln für Ersatzgeld, eine möglicherweise politisch übermächtige Leitung, finanzielle und rechtliche Risiken, ungeklärte Übergangsfragen, alarmierende interne Vorgänge der Vergangenheit und das gewählte und für mich in dieser Frage nicht nachvollziehbare Verfahren der SPD-Alleinregierung machen diesen Gesetzentwurf hier und heute nicht zustimmungsfähig. Wir werden ihn deshalb ablehnen. Naturschutz braucht Klarheit, Unabhängigkeit und Vertrauen, nicht Schnellschüsse und intransparente Verfahren. - Vielen herzlichen Dank. (Beifall von der CDU.)
