Dagmar Heib
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Besucher dieser guten Diskussion heute! Wir führen eine geschichtsträchtige Plenardebatte, denn wir arbeiten heute an diesem Text, der auch an der Wand hinter mir steht und der uns, wenn wir hier am Rednerpult stehen, den Rücken stärkt, der auch der Regierung den Rücken stärkt. Aber auch wenn wir auf der Seite stehen, ist er uns immer Mahnung und zeigt uns, wofür wir hier in diesem Hohen Haus - zu Recht Hohes Haus genannt! - für die Menschen in unserem Land tagtäglich arbeiten, tagtäglich als Demokratinnen und als Demokraten. Das, sehr geehrte Herren von der AfD, lasse ich mir und meinen Kolleginnen und Kollegen nicht absprechen! (Beifall von der CDU und der SPD.) Wir in diesem Raum sind in dieser Legislaturperiode nicht in einer Großen Koalition. Wir sind aber, und das haben wir gemeinsam, Demokratinnen und Demokraten. Ich kann mich nicht erinnern, dass wir vom Verfassungsschutz beobachtet würden - das werden andere in unserem Land. (Beifall von der CDU und der SPD.) Wir beraten heute die Tagesordnungspunkte 1 bis 6 in einem ersten Abschnitt der Sitzung zusammen. Ich will nun, da wir in der Aussprache sind, nach und nach die einzelnen Tagesordnungspunkte kurz beleuchten. Vielleicht zunächst, an die Kollegin Sevim Kaya-Karadağ anschließend, zum Gesetzentwurf über die Landeszentrale für politische Bildung des Saarlandes. Es ist ja beschrieben worden, was die Landeszentrale für politische Bildung für uns im Land, für die Saarländerinnen und Saarländer, leistet, und das seit 1957. Sie liefert einen Beitrag zur Demokratie, indem Bürgerinnen und Bürgern Kompetenzen vermittelt werden, indem ihnen letztendlich aufgezeigt wird, wie sie mit Nachrichten umgehen können und wie sie sich in politische Prozesse einbringen können. Das alles vermittelt diese Landeszentrale. Daher ist es richtig und gut, dass wir ihr eine Gesetzesgrundlage geben. Dazu stehen wir voll und ganz. Wir schaffen Handlungskriterien. Es werden Qualitätsstandards gegeben, die zum einen natürlich strukturell von innen heraus für die Landeszentrale notwendig und wertvoll sind, die sie aber zum anderen auch von außen schützen, sie schützen vor einer direkten Einflussnahme. Das ist in einem Gesetz am besten verortet. Daher sind wir von der CDU der Meinung, dass wir das so verankern sollten. Nichtsdestotrotz werden wir uns in der Ersten Lesung heute enthalten. Dass wir das tun sollten, darauf haben Sie selbst, liebe SPD-Fraktion, uns mit Ihrem Entwurf gebracht. (Sprechen bei der SPD.) Sie schreiben nämlich in § 2 Absatz 2: „Ihre Ziele verfolgt die Landeszentrale, indem sie (…) 5. mit dem oder der Antisemitismusbeauftragten und dem oder der Beauftragten gegen Rassismus des Landes in besonderer Weise vertrauensvoll zusammenarbeitet.“ Hieraus ergibt sich für uns eine Frage. Sie wählen ja die Möglichkeit, die Landeszentrale im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung und Kultur anzusiedeln; das wird so auch in anderen Ländern gehandhabt. Aber dieser besondere Hinweis auf die Zusammenarbeit mit den Beauftragten lässt mich überlegen: Wäre es denn nicht sinnvoll, diese (Abg. Heib (CDU)) Landeszentrale vielleicht beim Landtag anzusiedeln? Das ist eine Frage, die wir durchaus in der Anhörung diskutieren können. Deshalb gibt es unsererseits in Erster Lesung die Enthaltung. Wir freuen uns auf die Anhörung. Ich denke, wir werden auch eine gute Auswertung sehen, gefolgt von der weiteren Lesung hier. Das sei zu diesem Gesetzentwurf angemerkt. Die Historie unserer Verfassung ist ja beschrieben worden. Die Präambel, die es einmal gab, ist gestrichen worden, weil sie Inhalte hatte, die hin zum französischen Staat tendierten, die aber nicht mehr passten für ein neues Bundesland der Bundesrepublik Deutschland. Leider ist sie ersatzlos gestrichen worden, auch das ist beschrieben worden. Es blieb ein leerer Fleck. Ich sage: Es blieb letztendlich eine Wunde für uns Saarländerinnen und Saarländer. Wir haben in all diesen Jahren mit der Verständigung einen Heilungsprozess gelebt. Die grenzüberschreitende Verständigung, die wir seit Jahrzehnten praktizieren, sie ist für uns so etwas wie Heilung gewesen. Das hat geholfen, die deutsch-französische Freundschaft auf den Stand zu bringen, auf dem sie heute ist. Sie ist, wie wir immer ganz gerne auch in Diskussionen sagen, uns zur DNA geworden. Es gehört zu den Saarländern dazu, die deutsch-französische Freundschaft zu leben und Europa zu stärken. Angesichts dessen möchte ich, Herr Dörr, auf Ihre Ausführungen zu Ihrem Präambel-Text und auf den Text gar nicht eingehen. Ich denke, es ist ganz wichtig, dass wir das aus unserem kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe heraus angehen. Diese Aspekte waren für uns die Grundlage bei der Antwort auf die Frage, wie wir diese Verfassungsänderung angehen sollten. Es ist ja schon gesagt worden: In der Verfassung finden sich zahlreiche Normen, die ein klares Bekenntnis zu Gott haben, die dies ausdrücken. Zum Beispiel Artikel 4: Glauben, Gewissen und Überzeugung sind frei. - Das ist auch für mich ein wesentlicher Bestandteil, vor dessen Hintergrund ich diesem Präambel-Entwurf, den wir gemeinsam erarbeitet haben, guten Herzens und reinen Gewissens zustimmen kann. Wir sind aus unserer Geschichte heraus verpflichtet - ich habe es selbst eben angesprochen -, die deutsch-französische Freundschaft zu pflegen, sie voranzutreiben, um letztlich in einem friedlichen Europa leben zu können. Wir sind angehalten, die deutsch-französische Freundschaft in einem friedlichen Europa vielleicht auch zu vollenden. Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenwürde, Frieden, Verantwortung für die Gemeinschaft, Verantwortung für künftige Generationen - das sind unverrückbare Werte. Alle diese unverrückbaren Werte finden sich in unserem Entwurf der Präambel. Daher ist das selbstredend ein supertoller Entwurf. Großer Dank gebührt an der Stelle den Fraktionsvorsitzenden, das darf ich, denke ich, auch im Namen von Kira Braun und von Roland Theis sagen. Ein großes Lob geht natürlich auch an uns alle und auch an die Mitarbeiter. Aber ich denke, die Fraktionsvorsitzenden haben schon ihren guten Beitrag geleistet, so sieht der Prozess nun einmal aus. Dafür würde ich schon auch sagen: Herzlichen Dank! (Beifall von der CDU und der SPD.) Nun zu Ihrem Gesetzentwurf, Herr Dörr, Herr Schaufert, zum Artikel 119. An der Stelle in eine Verfassungsänderung zu gehen, das ist falsch. Die verfassungsgemäße Garantie ist im Grundgesetz, in unserer bundesstaatlichen Verfassung, mit Artikel 28 Absatz 2 gegeben, worin ganz deutlich die kommunale Selbstverwaltung normiert und garantiert ist. Dazu zählt auch eine eigene Finanzausstattung mit einer eigenverantwortlichen Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft. In unserer Landesverfassung ist in Artikel 119, an dem Sie ja mit Ihrem Entwurf arbeiten, in den Absätzen 1 und 2 eindeutig auch die angemessene Aufgabenerfüllung durch das Land normiert. Wir haben also keinen Handlungsbedarf hinsichtlich des Textes der Verfassung, wir haben einen Handlungsbedarf im Doing, in der Umsetzung, im Operativen. Daher ist es wichtig, dass wir zeitnah ein Gutachten erhalten und dann auf Basis dieses Gutachtens genauso schnell die strukturellen Lösungen für unsere Kommunen auf den Weg bringen. Dazu sind wir verpflichtet. Dazu wird es, denke ich, auch in der Folge weiterführende Diskussionen hier im Haus geben. (Beifall von der CDU.) Angesprochen, natürlich kritisch angesprochen, wurden von Ihnen auch unsere Änderungen zu Artikel 12, der neue Absatz 3 mit der Staatszielbestimmung, den wir anfügen, und mit der Antisemitismus-Klausel, die wir aufnehmen. Es ist aber richtig, das zu tun, denn dies ist ein klares Bekenntnis unsererseits zum Schutz des jüdischen Lebens in unserem Verantwortungsbereich, des jüdischen Lebens bei uns im Land. Das geschieht im Gleichklang mit unserem klaren Bekenntnis zum Existenzrecht des Staates Israel in seinen völkerrechtlichen Grenzen. Entsprechendes gilt für die Veränderungen, die wir in Artikel 96 zur Stärkung des Verfassungsgerichtshofs vorsehen. Wir heben den Verfassungsgerichtshof aus der einfachen Gesetzgebung in den Verfassungsrang. Es ist gut, dass wir das so machen. Verfassungsrechtler bezeichnen den Verfassungsgerichtshof als, ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, sehr geehrte Frau Präsidentin, „Bestätigung und Krönung der Verfassungsautonomie des Landes“. Was heißt das für uns? Das verdeutlicht, welch zentrale Bedeutung der Verfassungsgerichtshof als Verfassungsorgan für (Abg. Heib (CDU)) die Sicherung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung hat. Sofern ich Sie richtig verstanden habe, Herr Dörr, verstehen Sie den Verfassungsgerichtshof eigentlich als „politische Beute“. Das, was Sie damit gesagt haben, muss man im Grunde als einen Angriff auf unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung verstehen. (Beifall von der CDU und der SPD.) Damit haben Sie auch die Sicht auf sich selbst eigentlich selbst bestätigt. Es ist, das muss ich so klar sagen, völlig richtig, dass wir heute den Verfassungsgerichtshof in dieser Ausgestaltung so in unsere Verfassung aufnehmen. (Beifall von der CDU und der SPD.) Wir von der SPD-Landtagsfraktion und der CDU-Landtagsfraktion haben uns gemeinsam zu dieser Verfassungsänderung aufgemacht. Wir haben uns geeinigt, diese Verfassungsänderungen, so wie sie nun ausgestaltet sind, voranzubringen. Indem wir uns als Demokratinnen und Demokraten am Ende einigen, sichern wir unsere Demokratie und unseren Rechtsstaat und letztendlich unser Miteinander, das wir leben und auch voranbringen wollen. Nur den Text in der Verfassung zu ergänzen, wie heute mit der Antisemitismus-Klausel geschehen, lässt Antisemitismus nicht verschwinden. Wir müssen Weiteres tun. Deshalb ist es auch angezeigt zu überlegen, ob eine Person, wenn es von ihr antisemitische Äußerungen oder Straftaten gibt, würdig ist, die deutsche Staatsangehörigkeit zu tragen. Wir müssen an der Stelle noch weiterdenken, denn alles, was letztendlich das Existenzrecht Israels in Frage stellt, ist zu kritisieren und auch mit Folgen zu belegen. Den Verfassungsgerichtshof in der Verfassung zu stärken, das ist richtig, denn wir machen ihn unabhängig von äußerer politischer Einflussnahme. Das macht unseren Staat nun nicht wehrhaft bis ins letzte Detail, aber es macht ihn wehrhafter. Das ist wichtig. Das ist aber noch nicht ausreichend, und auch an der Stärkung dieser Wehrhaftigkeit werden wir weiterarbeiten müssen. Dabei sind wir alle gefordert: Es geht darum, die staatlichen Institutionen zu verteidigen und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in diese staatlichen Institutionen zu stärken. Das ist unsere Aufgabe, das muss erfolgen, denn das ist ein Beitrag zur stärkeren Wehrhaftigkeit unseres Staates. Dadurch, dass wir diese Verfassungsänderungen heute mit den Ersten Lesungen in das parlamentarische Verfahren bringen, setzen wir uns für unsere Demokratie ein. Das ist unsere vornehmste Pflicht, auch an dieser Stelle. Ich nutze gerne die Gelegenheit, jetzt dazu einzuladen. Wir werden Anhörungen durchführen. Ich lade alle aus Gesellschaft und Politik ein, sich gemeinsam mit uns für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft einzusetzen. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU und der SPD.)
