Dr. Magnus Jung
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorab möchte ich sagen: In den letzten Wochen konnten wir alle erleben, wie weit politische Akteurinnen und Akteure bereit sind zu gehen, wenn jemand versucht, das Thema Schwangerschaftsabbruch aus der gesellschaftlichen und auch rechtlichen Tabuzone zu holen, wie polarisierend darüber diskutiert und berichtet wird. Das hat die Causa um die Kandidatin zum Bundesverfassungsgericht, Brosius-Gersdorf, eindrücklich gezeigt. Und ich will sagen: Ich bin froh, dass heute die Debatte eine andere war. Das Thema Schwangerschaftsabbruch und Selbstbestimmung der Frau ist ein schwieriges, ein ethisch-moralisches Thema. Es gibt von meiner Seite aus durchaus den Respekt für unterschiedliche Auffassungen; ich kann sie zumindest sehr gut nachvollziehen. Es ist so, dass das Thema ganz natürlich im wahrsten Sinne des Wortes viele Emotionen weckt. Und ich finde es deshalb auch notwendig, dass die Debatte zwar mit Klarheit, aber immer auch mit dem Respekt vor anderen Meinungen geführt wird, weil wir am Ende auch gemeinsam mit den Ergebnissen von Debatten bei diesem Thema leben müssen. Ich will mich deshalb bei den Rednerinnen beider großer Fraktionen herzlich bedanken für die Beiträge, die sie heute geleistet haben. Die Entscheidung für oder gegen ein Kind betrifft die ureigenste Entscheidungsfreiheit von Frauen über ihren Körper, ihre Lebensplanung und die Gesundheit von Frauen in unserem Land. Da sind wir uns, glaube ich, heute alle einig gewesen - außer einem. Fakt ist: Schwangerschaftsabbrüche fanden schon immer statt und sie werden auch immer stattfinden, und daran ändert eine Kriminalisierung nichts. Aber wie wir als Gesellschaft mit dem Thema umgehen, die Entscheidung, ob wir Frauen, die eine Schwangerschaft aus welchen Gründen auch immer abbrechen, damit alleine lassen oder nicht, das macht einen Unterschied. Wer verhindern will, dass Menschen sich gegen ein Kind entscheiden, dass Frauen sich teils dazu gezwungen sehen, einen Schwangerschaftsabbruch durchführen zu lassen, der muss sich doch eigentlich auf allen Ebenen für eine familienfreundliche, kinderfreundliche und auch geschlechtergerechte Gesellschaft einsetzen. Diese Stimmen vermisse ich an vielen Stellen in der Debatte; heute haben wir sie erfreulicherweise gehört. Fakt ist auch: Die Entscheidung für Kinder, für eine Familie, ist allzu oft hier im Lande noch ein Armutsrisiko. Und die Entscheidung dafür wird viel zu oft für Frauen zu einer Armutsfalle, auch einer Entscheidung gegen die eigene Karriere. Blicken wir nun auf den Schwangerschaftsabbruch. Erschreckend in diesem Zusammenhang sind die im August 2025 veröffentlichten Ergebnisse der ELSA-Studie. Hier standen die Betroffenen im Fokus und sie wurden befragt. Das zentrale Ergebnis: Rund 80 Prozent berichteten von Barrieren beim Zugang zu Versorgung, mehr als drei Viertel von Stigmatisierungserfahrungen. Besonders im Süden und Westen Deutschlands bestehen deutliche Versorgungslücken, teils mit Fahrzeiten von über 40 Minuten zum nächsten Angebot. Die Studie besagt, dass unter anderem Entkriminalisierung, Ausbau, wohnortnahe Angebote, Abbau von Stigmatisierung sowie bessere Informationen notwendig sind, um die Versorgungslage nachhaltig zu verbessern. Von jenen Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen ließen, fühlten sich 83,5 Prozent stigmatisiert. Dies habe erhebliche Auswirkungen auf das psychische Wohlbefinden und den Zugang zur Versorgung von Frauen, heißt es in der Studie. Das ist doch ein Befund, der uns nicht kalt lassen darf! Denn er zeigt, es geht nicht nur um den medizinischen Eingriff selbst, sondern auch darum, wie unsere Gesellschaft mit Frauen umgeht, die in einer sehr schwierigen Lebenslage sind. Diese Regeln und Werte, die wir uns als Gesellschaft geben, werden zuletzt auch in unserem Rechtsrahmen festgelegt. In Deutschland ist der Schwangerschaftsabbruch nach wie vor in § 218 Strafgesetzbuch verankert. Das bedeutet, er ist grundsätzlich strafbar und nur unter bestimmten Bedingungen straffrei. Ich will dabei vor allem auf Folgendes blicken: Was steht eigentlich hinter diesem Rechtsrahmen? Dahinter steht eine grundlegende Weichenstellung in unserer Gesellschaft. Es geht darum, ob wir Frauen und die Ärztinnen und Ärzte, die sie in dieser sensiblen Situation unterstützen, kriminalisieren oder ob wir ihnen endlich den Zugang zu einer selbstbestimmten, würdevollen und sicheren Versorgung ermöglichen, ohne dass sie Angst vor negativen Konsequenzen haben müssen. (Beifall von der SPD.) Im Saarland haben wir im Jahr 2024 insgesamt 2.165 Schwangerschaftsabbrüche verzeichnet, das ist ungefähr das Niveau wie im Vorjahr. Unser Land ist im bundesweiten Vergleich mit wohnortnaher Beratung und Versorgung gut aufgestellt, auch das zeigt die angesprochene ELSA-Studie, das ist im Übrigen die Leistung von beiden großen Fraktionen und auch der Regierungen in den Vorjahren. Im Saarland haben wir unter anderem die Beratungsangebote weiter gestärkt und wollen das weiterhin tun. Das ist ein wichtiger Schritt. Auch die Versorgung mit Schwangerschaftsabbrüchen ist hierzulande wesentlich besser als anderswo, aber wir wissen auch, es gibt noch viel zu tun. Hinzu kommt, dass Frauen aus anderen Bundesländern auf die saarländische Infrastruktur angewiesen sind, weil es in ihrer Region keine ausreichenden Angebote gibt. Im Saarland erfolgen rund 60 Prozent der Abbrüche bei Frauen, deren Wohnsitz nicht im Saarland liegt. Warum betone ich diesen letzten Punkt? Die Zahlen machen deutlich: Wir brauchen hier einen bundesweiten Ansatz, um die Versorgung bundesweit auf den richtigen Weg zu bringen. Und schließlich ist es auch unser aller Aufgabe, die Versorgung weiter zu verbessern und sicherzustellen, dass alle Frauen im Saarland frei und ohne Angst über ihre reproduktiven Rechte entscheiden können. Reproduktive Rechte beschränken sich aber nicht auf das Thema Schwangerschaftsabbruch. Sie beginnen viel früher beim Zugang zu Verhütungsmitteln. Familienplanung kann nur dann wirklich frei und selbstbestimmt sein, wenn Verhütung nicht am Geldbeutel scheitert. Doch viele einkommensschwache Frauen müssen aus Kostengründen auf weniger sichere Methoden ausweichen - mit allen Risiken. In Deutschland werden die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs nur in Ausnahmefällen, etwa nach einem sexuellen Missbrauch oder bei einer medizinischen Indikation, von den Krankenkassen übernommen. Zudem kann unter einer bestimmten Einkommensgrenze ein Antrag auf Kostenerstattung gestellt werden, es wurde dazu detailliert ausgeführt. Deshalb halte ich es für dringend geboten, die Altersgrenze bei der Kostenübernahme für Verhütungsmittel durch die gesetzlichen Krankenversicherungen auf mindestens 24 Jahre anzuheben und ergänzende Angebote für Frauen mit geringem Einkommen zu schaffen. Es braucht vor allen Dingen verlässliche gesellschaftliche Rahmenbedingungen, die eine positive Entscheidung für das Kind erleichtern: ausreichende und qualitativ hochwertige Kinderbetreuungsplätze, flexible Arbeitszeitmodelle, wirksame finanzielle Unterstützung - ich nenne noch mal die Kindergrundsicherung -, Beratungs- und Hilfsangebote. Kinder brauchen ein Umfeld, in dem sie willkommen sind, und Eltern brauchen eine Gesellschaft, die sie nicht alleinelässt. Frauen haben ein Recht, selbst zu bestimmen, ob und wann sie ein Kind bekommen möchten. Unsere Beratungsstellen im Saarland tun jeden Tag ihr Bestes, um Frauen und junge Familien sensibel und ergebnisoffen bei ihrer Entscheidungsfindung zu unterstützen, wie auch immer die Entscheidung am Ende aussieht. Gerade die Mitarbeitenden, die in diesem Kontext Schwangerschaftskonfliktberatung leisten, setzen sich damit auch persönlich der Gefahr aus, stigmatisiert oder angefeindet zu werden. Dafür gebührt ihnen unser Dank. Ich möchte zum Ende meiner Ausführungen auf den Punkt eingehen, Frau Wagner-Scheid, den Sie in Ihrer Rede, glaube ich, ein Stück weit in den Mittelpunkt gestellt haben, nämlich die Frage, warum der Kompromiss, der vor 30 Jahren geschlossen worden ist, jetzt neu verhandelt werden soll. Ich glaube, es gibt zumindest zwei gute Argumente, warum sich die Frage heute zu Recht noch einmal stellt. Erstens wird aus den Ergebnissen der Studien die Erkenntnis gewonnen, dass die Versorgung auch durch den Druck der Gesetzgebung, der Gesetzeslage, wie sie jetzt ist, in Teilen der Republik nicht ausreichend oder nur erschwert sichergestellt werden kann. Es ist zweitens die Erkenntnis, dass die Rechtslage, so wie sie ist, zusätzliches Leid und Belastung für die Frauen mit sich bringt, die unter diesen Bedingungen abtreiben. Es ist drittens so, dass - wie an anderen Stellen in gesellschaftspolitischen und ethischen Fragen auch - mit den Jahren die Einstellung und das Rechtsempfinden in der Bevölkerung und an dieser Stelle insbesondere die Erwartungshaltung von Frauen an die Gesetzgebung sich verändern. Das sind aus meiner Sicht gute Gründe, diese Debatte noch mal von vorne zu beginnen. Wir begrüßen die Vorschläge der SPD-Fraktion zu diesem Thema. Die Debatte wird uns gemeinsam sicherlich noch längere Zeit beschäftigen. Ich wünsche mir, dass es an vielen Stellen gelingt, sie in der Form zu führen, wie das heute hier im Haus gelungen ist, und hoffe natürlich auch auf ein gutes Ergebnis in der Sache. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD.)
