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Flora - Elisa Schröder

SPD 27.08.2025 Sitzungen 17/39

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Eine ungewollte Schwangerschaft ist, wie es Anja eben bereits gesagt hat, ein hoch emotionales und höchstpersönliches Thema. Deshalb müssen wir uns sehr bewusst sein, worüber wir sprechen. Wir sprechen heute über ein Thema, das unmittelbar mit der gesundheitlichen Versorgung von Frauen in unserem Land zusammenhängt: dem Zugang zu einem sicheren Schwangerschaftsabbruch. Wer ungewollt schwanger wird, braucht keine Strafandrohung, sondern eine verlässliche medizinische Versorgung. Diese Versorgung ist aber in Deutschland immer noch nicht ausreichend gesichert. Das zentrale Problem dabei ist § 218 StGB, denn er kriminalisiert Schwangerschaftsabbrüche. Fakt ist: Schwangerschaftsabbrüche bleiben auch dann noch rechtswidrig, wenn Frauen alle gesetzliche Vorgaben erfüllen. Das führt zur Stigmatisierung, zur Verunsicherung bei Ärztinnen und Ärzten und letztendlich zu einer schlechteren Versorgungslage. (Beifall von der SPD.) Dabei ist klar: Schwangerschaftsabbrüche sind Teil der medizinischen Grundversorgung. Und doch fehlt es an Rechtssicherheit, an Ausbildung und an flächendeckendem Zugang. Sehr geehrte Damen und Herren, der Koalitionsvertrag auf Bundesebene sieht eine erweiterte Kostenübernahme für Schwangerschaftsabbrüche vor. Deren Umsetzung lässt aber auf sich warten. Genau dazu sagen wir: Das ist längst überfällig, es ist höchste Zeit. Frauen dürfen nicht länger von finanziellen Hürden abhängig gemacht werden, wenn es um ihre medizinische Grundversorgung geht. Die Kostenübernahme muss sofort umgesetzt werden. Das bedeutet zugleich, dass wir eine Änderung des § 218 StGB brauchen. (Beifall von der SPD.) Ich fordere also nicht nur die Entkriminalisierung, sondern auch flankierende Maßnahmen. (Abg. Schröder (SPD)) Erstens: die Aufnahme des Schwangerschaftsabbruchs in die Pflichtausbildung von Medizinstudierenden, damit künftig genügend Fachpersonal vorhanden ist. (Beifall von der SPD.) Zweitens fordere ich den steten Ausbau von Beratung und von Hilfs- und Unterstützungsangeboten, gerade auch von Angeboten für Frauen in prekären Lebenslagen. Drittens: Wir brauchen sozialpolitische Maßnahmen zur Armutsprävention bei Familien und Alleinerziehenden, damit Schwangerschaften nicht aus wirtschaftlicher Not zur untragbaren Belastung werden. Seit viel zu langer Zeit kommen wir als Gesetzgeber nicht unserer verfassungsrechtlichen Aufgabe nach, wichtige sozialpolitische Weichen zu stellen. Dabei liegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Argumente für eine Änderung des § 218 StGB offen auf der Hand, die Argumente für die reproduktive Selbstbestimmung: Eine Entkriminalisierung schützt das Grundrecht auf freie Entscheidung und Gesundheit. Die fachliche und rechtliche Bewertung im Expert*innenwissen und völkerrechtliche Standards sprechen eindeutig für eine Entkriminalisierung. Ein Argument bietet die Realität der Versorgung: Beratung ist Pflicht, doch es fehlen Ärzt*innen, die Abbrüche tatsächlich durchführen. Es gibt das Argument der Rechtssicherheit: Betroffene und medizinisches Personal brauchen endlich klare, verlässliche Rahmenbedingungen. Und im Jahr 2025 muss man einfach sagen: Die gesellschaftliche Entwicklung und der medizinische Fortschritt verlangen nach einer Anpassung des Rechts. (Beifall von der SPD.) Sehr geehrte Damen und Herren, die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin in der letzten Legislaturperiode des Bundestages hat unmissverständlich festgestellt, dass die grundsätzliche Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen verfassungsrechtlich, völkerrechtlich und europarechtlich nicht haltbar ist. Die Empfehlung der Kommission lautet auf Entkriminalisierung in der Frühphase. Auch die Mehrheit der Bevölkerung unterstützt diesen Weg; wir sprechen hier von 80 Prozent der Bürger*innen. Sie sehen, es geht hier nicht um Detailregelungen, sondern um eine grundlegende Entscheidung: Wollen wir wirklich an einem Paragrafen festhalten, der Frauen stigmatisiert und die medizinische Versorgung verschlechtert? Oder wollen wir endlich umsetzen, was schon lange in der Bevölkerung Konsens ist? Liebe Kolleg*innen der CDU, lassen Sie uns schnell die Vorhaben des Koalitionsvertrags umsetzen. Für mich und meine Fraktion ist ganz klar: Es ist Zeit, § 218 StGB zu ändern. Es ist Zeit, Schwangerschaftsabbrüche zu entkriminalisieren. (Beifall von der SPD.) Es ist nun an der Zeit, die Kostenübernahme sofort umzusetzen. Alles in allem: Es ist Zeit, die gesundheitliche Versorgung von Frauen auf eine sichere, moderne und menschenrechtsbasierte Grundlage zu stellen. Denn für uns gilt: Mein Körper, meine Entscheidung. (Beifall von der SPD.)

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