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Dagmar Heib

27.08.2025 Sitzungen 17/39

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir fahren in der Sitzung fort und ich rufe Punkt 11 der Tagesordnung auf: Zweite Lesung des Gesetzes zur Mitwirkung des Krebsregisters bei der Qualitätssicherung und Krebsfrüherkennung Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Hermann-Josef Scharf, das Wort. Abg. Scharf (CDU), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat den von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Mitwirkung des Krebsregisters bei der Qualitätssicherung und Krebsfrüherkennung, dies ist die Drucksache 17/1589, in seiner 38. Sitzung am 25. Juni in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit überwiesen. Für die einheitliche Erhebung, Verarbeitung und Nutzbarmachung von Daten für die Krebsbekämpfung wurden auf Grundlage von § 65c Fünftes Gesetzbuch Sozialgesetzbuch (SGB V) in allen Bundesländern flächendeckende klinische Krebsregister ausgebaut. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die bestehenden landesgesetzlichen Regelungen zu den Aufgaben des Krebsregisters Saarland und deren Wahrnehmung nun präzisiert. Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit hat den Gesetzentwurf gelesen und beschlossen, auf eine Anhörung zu verzichten. Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Gesetzes zur Mitwirkung des Krebsregisters bei der Qualitätssicherung und (Abg. Scharf (CDU)) Krebsfrüherkennung, Drucksache 17/1589, in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall von CDU und SPD.)

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