Sandra Quinten
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf den Antrag der AfD-Fraktion will ich gar nicht mehr großartig eingehen. Alles, was Sie hier vorschlagen, ist längst geregelt. Es ist im Grundgesetz, in der Verfassung, im Beamtenrecht und Strafrecht - alles da, alles vorhanden und es kommt zur Anwendung. Ich möchte den wichtigen Teil des Kollegen Raber nennen: Es ist auch gerichtlich prüfbar. Von daher weiß ich nicht, was Sie hier spezialgesetzlich regeln wollen. (Beifall von der SPD.) Was ich Ihnen aber sagen möchte, ist Folgendes: Den AfD-Schmutz mit im Raum stehenden Fehlern von SPD-Mandatsträgern zu vergleichen, ist nicht nur grotesk, das ist schon fast widerlich. (Beifall von der SPD.) Kollege Theobald, in Neunkirchen gibt es ganz viele Fragen, die geklärt werden müssen. Das ist absolut korrekt. Das wurde öffentlich gemacht, es gab unmittelbar Ermittlungen und auch Strafanzeigen. Das ist ein interner Vorgang, der selbstverständlich geprüft werden muss. Reaktion, Kontrolle, Aufklärung, alles das muss passieren. Genau das fordern wir als Fraktion ein. Dafür steht auch unsere Ministerpräsidentin, ohne dass man das laut vertonen muss, weil es einfach eine Selbstverständlichkeit ist, dass Transparenz hermuss. Das ist aber, wie gesagt, ein Verfahren, das jetzt in der Prüfung ist. Das Thema ist in der Öffentlichkeit, wie wir ganz viele Verfahren im Moment haben, das ist völlig korrekt. Aber das hat, glaube ich, mit diesem AfD-Antrag, um den wir uns heute kümmern, überhaupt nichts zu tun. Das möchte ich an dieser Stelle betonen. Ansonsten ist völlig korrekt, dass wir den Antrag ablehnen. Ich glaube, mehr ist im Moment dazu nicht zu sagen. - Danke. (Beifall von der SPD.)
