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Maximilian Raber

SPD 27.08.2025 Sitzungen 17/39

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf trägt den Titel: „Gesetz zur Sicherung der Integrität und Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung im Saarland.“ Er könnte aber auch den Titel „Und täglich grüßt das Murmeltier“ oder „Copy and paste“ tragen. Denn mit exakt diesem Antrag hat sich das Plenum bereits in seiner 23. Sitzung am 13. März 2024 beschäftigt. Wenig überraschend ist er damals von der CDU- und der SPD-Fraktion abgelehnt worden, wofür ich mich an dieser Stelle auch noch einmal herzlich bedanken möchte. Aber ich möchte auch den Kollegen Schaufert herzlich beglückwünschen. Das Niveau der letzten Rede haben Sie mit Bravour noch einmal unterschritten. Wer gedacht hat, dass Sie noch tiefer runter können, der hat sich nicht geirrt. (Beifall von der SPD.) Die politische Agenda der AfD besteht, wie wir an dem Antrag sehen, aus dem bloßen Kopieren bereits abgelehnter Anträge. Nicht einmal ein Wort oder ein Satzzeichen haben Sie geändert. Ich finde, das ist wirklich bezeichnend für diese Fraktion. Ich hoffe, Sie haben es zumindest geschafft, das Datum zu aktualisieren. Eines fällt dabei aber doch auf. Immer und immer wieder greifen Sie das gleiche Thema auf. Auf den ersten Blick könnte man meinen, Ihnen fällt nichts Neues mehr ein. Aber dahinter haben Sie eine, wie ich finde, relativ schäbige Absicht: Es geht Ihnen nämlich genau darum, die Integrität der saarländischen Verwaltung zu untergraben und sie damit zu delegitimieren. Ich glaube, ich spreche an der Stelle für alle Demokratinnen und Demokraten im Hohen Haus. Das lassen wir Ihnen so nicht durchgehen. (Beifall von der SPD.) Das ist nichts weniger als schäbig. Wir als Demokratinnen und Demokraten stehen an der Seite der Mitarbeitenden in unserer saarländischen Verwaltung. An dieser Stelle möchte ich inhaltlich gerne noch einmal auf die Plenarreden in der 23. Sitzung verweisen. Frau Kollegin Schindelhauer und Herr Kollege Schäfer sind dabei im Übrigen hervorragend auf den Gesetzentwurf eingegangen. Er war ja deckungsgleich. Ich möchte an der Stelle aber noch einmal einzelne Akzente betonen. Wenn Sie beim letzten Mal zugehört haben, kennen Sie die zwar schon, aber Wiederholung ist ja bekanntlich die Mutter des Erfolges. Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes besagt: „Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“ Dieser Artikel stellt sicher, dass die Personalauswahl in Form der Bestenauslese stattfindet. Diese Bestenauslese geht auch einher mit dem Leistungsprinzip, das alles mit dem Ziel, eine funktionsfähige, effiziente und engagierte Verwaltung zu garantieren. Der Clou an der ganzen Sache ist aber, dass dieses Verwaltungshandeln gerichtlich überprüfbar ist. Das heißt, bei eventuellen Verstößen steht den Benachteiligten der Rechtsweg offen. Das wiederum zeigt, die Forderungen, die Sie in Ihrem Gesetzentwurf aufstellen, sind bereits erfüllt. Es geht Ihnen einmal wieder nicht um die Sache, sondern rein um Ihre eigene plumpe Agenda, nämlich Misstrauen in unseren demokratischen Institutionen zu säen und deren (Abg. Raber (SPD)) Glaubwürdigkeit systematisch zu untergraben, um nichts anderes. (Beifall von der SPD.) Eine Anmerkung erlaube ich mir zum Schluss doch noch. Wer in seinen Büros Rechtsextreme, Verfassungsfeinde und Spione beschäftigt, der würde besser einmal vor der eigenen Haustür kehren, statt hier zum wiederholten Male das Hohe Haus mit Schaufensteranträgen zu überziehen und die saarländische Verwaltung unter Generalverdacht zu stellen. - Vielen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD und der CDU.)

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