Julia Harenz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe DLRG-Familie! Als Strömungsretterin in der DLRG ist mir das Thema ein Herzensanliegen. Wenn wir uns die letzten Jahre anschauen, sehen wir leider, dass die Zahl der Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmer gestiegen ist. Das betrifft aber auch Erwachsene. Dennoch kann man zum Glück keinen stetigen Anstieg der Badetoten in den letzten zehn Jahren erkennen. Bis zum Juli dieses Jahres hat die DLRG 236 tödliche Badeunfälle erfasst. Das sind immerhin 16 weniger als zum selben Zeitpunkt im letzten Jahr. Schaut man sich die Ertrinkungsunfälle genauer an, so fällt auf, dass Männer sehr viel häufiger betroffen sind als Frauen. Um genau zu sein, sind in den letzten zehn Jahren 875 Frauen und 3.462 Männer ertrunken. Auffällig ist auch die Altersstruktur. Die meisten Todesfälle gibt es in den Altersgruppen 20 bis 30, 50 bis 60 und 75 bis 80 Jahre. Damit möchte ich verdeutlichen, dass das Thema Schwimmfähigkeit kein reines Schulthema ist. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wir wissen aber auch, dass die Schwimmfähigkeit unserer Kinder in der Primarstufe leider unzureichend ist. Eine Abfrage des Bildungsministeriums im Jahr 2023 hat gezeigt, dass 20 Prozent der Kinder nur in der Wassergewöhnung sind, 27 Prozent erste Grunderfahrungen haben, 28 Prozent die Basisstufe erreichen - das heißt, sie können 100 m schwimmen - und nur 25 Prozent als sichere Schwimmer gelten. Das bedeutet, 47 Prozent der Kinder verlassen die Grundschule als Nichtschwimmer. Das ist alarmierend und zeigt, wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Handlungsproblem. Wir wissen auch, wer die Grundschule beziehungsweise die Schule insgesamt als Nichtschwimmer verlässt, erlernt das Schwimmen leider auch später im Leben häufig nicht mehr. Eine bundesweite Forsa-Umfrage im Auftrag der DLRG im Jahr 2020 hat bestätigt, dass die meisten Kinder das Schwimmen von ihren Eltern lernen, nämlich 42 Prozent. Danach folgen private Schwimmschulen mit 24 Prozent, Vereine mit 21 Prozent und ganz am Ende die Schulen mit 13 Prozent. Die Verantwortung liegt in erster Linie bei den Eltern. Sie sind es, die ihre Kinder frühzeitig ans Wasser heranführen und - wenn möglich - auch in Schwimmkurse schicken müssen. Unsere Aufgabe als Politik ist es, die Rahmenbedingungen zu schaffen. Deshalb setzen wir uns für Investitionen in die Sanierung von Schwimmbädern ein und unterstützen Grundschulen gezielt mit Sportmoderatorinnen und Sportmoderatoren. Wenn wir uns ehrlich machen, erkennen wir, dass dazu zusätzlich noch eine familienfreundliche Arbeits- beziehungsweise eben Familienpolitik gehört, denn häufig fehlt es gar nicht am Willen, dem eigenen Kind das Schwimmen beizubringen. Als berufstätige Mutter weiß ich, dass es häufig schwierig ist, die Zeit zu finden, um mit dem Kind noch ins Schwimmbad zu fahren. (Abg. Harenz (SPD)) Auch hier müssen wir als Politik ansetzen. Herr Dörr, Sie haben eben gesagt, jede Lehrkraft muss sich bewusst darüber sein, dass sie ihren Schülern das Schwimmen beibringen muss. Das steht bereits im gültigen Lehrplan der Grundschule. Hier steht - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin -: „Verbessern der Technik des Brustschwimmens“ und „Erlernen einer weiteren Schwimmart (…) in der Grobform.“ Ein verbindlicher Aspekt ist außerdem das ausdauernde Schwimmen. Der neue „Lehrplan Sport Grundschule“, der gerade überarbeitet wird, orientiert sich an den neuen KMK-Schwimmkompetenzen, wobei das Ziel ist, dass Kinder am Ende der Grundschulzeit mindestens die Basisstufe erreichen, das heißt 100 m sicher schwimmen, ins Wasser springen und selbstständig aussteigen können. Wer weiter ist, soll das Niveau „Sicher schwimmen können“ erreichen. Das bedeutet 15 Minuten schwimmen, dabei mindestens 200 m überwinden, einen Kopfsprung und eine zweite Schwimmart können. Das ist pädagogisch sinnvoll. In der Realität fehlt aber oft die Zeit im Unterricht. Im Lehrplan sind zwei Stunden Schwimmunterricht pro Woche für mindestens ein halbes Jahr vorgesehen. Das sind 90 Minuten pro Woche. Wenn wir uns die Rechnung für eine Grundschule anschauen, sehen wir, dass sehr viel Zeit verloren geht, nämlich 15 Minuten für die Busfahrt hin zur Schwimmhalle und auch wieder zurück, 15 Minuten zum Umziehen sowie 25 Minuten zum Duschen, Umziehen und Föhnen der Haare nach dem Schwimmunterricht. Ganz schnell sind 70 Minuten verloren. Was bleibt? - Es bleiben 20 Minuten echte Zeit im Wasser. Man kann allerdings nicht davon sprechen, dass diese 20 Minuten ausschließlich zum Schwimmen verwendet werden. Es wird auch etwas erklärt und man muss Gruppen bilden. Dabei geht wieder Zeit verloren. Wer Kinder kennt, weiß, das reicht nicht, um jedes Kind zum sicheren Schwimmen zu bringen. Manche brauchen diese Zeit allein für die Wasserbewältigung oder Wassergewöhnung. Im Lehrplan ist daher verankert, dass die Kinder am Ende der Klassenstufe 4 schwimmen können müssen. Das wird sich auch beim neuen Lehrplan nicht ändern. Der Gesetzentwurf, der genau das fordert, was bereits im Lehrplan steht, ist schlicht überflüssig, weil er faktisch nichts ändert. Hinzu kommt, Schwimmkurse kosten schnell einen dreistelligen Betrag. Die DLRG-Statistik von 2022 zeigt, nur 12 Prozent der Kinder aus Familien mit einem Nettoeinkommen von über 4.000 Euro können nicht schwimmen, aber 49 Prozent der Kinder von Familien mit einem Einkommen von weniger als 2.500 Euro sind Nichtschwimmer. Das verdeutlicht, die Schwimmfähigkeit ist für viele Familien viel zu teuer. Das darf nicht sein. Schwimmvereine und DLRG bieten die Kurse in der Regel deutlich günstiger an als private Schwimmschulen, weil die Lehrkräfte dort ehrenamtlich arbeiten. In meiner DLRG-Ortsgruppe kostet ein Schwimmkurs 75 Euro. Wir wissen, auch das ist für viele Familien viel Geld. Er ist daher so kalkuliert, dass er durch das Programm Bildung und Teilhabe übernommen werden kann. Wir wollen, dass die Schwimmfähigkeit der Kinder nicht an finanziellen Ressourcen scheitert. Ein weiteres Problem ist, dass viele kommunale Schwimmbäder sanierungsbedürftig sind und einige schon schließen mussten. Ohne ein funktionierendes Becken gibt es keinen Schwimmunterricht. Das ist jedem klar. Deshalb fordern wir, die Bundesinfrastrukturmittel explizit auch für die Sanierung von Schwimmbädern zu nutzen. Unser Generalsekretär Esra Limbacher hat es klar gesagt. Ich zitiere erneut mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin: „Schwimmbäder (…) sind Lernorte, Begegnungsstätten und Gesundheitsförderer zugleich. Kinder lernen hier schwimmen - eine Fähigkeit, die lebenswichtig ist und Leben retten kann.“ - Das ist unsere Linie. Statt Pflichten ins Gesetz zu schreiben, die längst im Lehrplan stehen, brauchen wir handfeste Investitionen in unsere Schwimmbäder, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Wir handeln auch schon. Mit den Hilfen für den Grundschulsport unterstützen wir die Schulen vor Ort. Im Schuljahr 2024/2025 haben acht Sportmoderatorinnen und Sportmoderatoren den Schwimmunterricht an den Grundschulen direkt unterstützt. Zusätzlich wurden an 27 weiteren Grundschulen Übungsleiter*innen eingesetzt. Ergänzend wird das Schulschwimmen gefördert. Hier wird in Zusammenarbeit mit IKK, DLRG, Schwimmverband und LSVS gearbeitet. Es geht darum, Kindern durch Projektwochen zusätzliche Schwimmlernzeit zu ermöglichen. Das ist konkrete Hilfe für Lehrkräfte und Kinder - keine Symbolpolitik, sondern praxisnahe Unterstützung. Nun komme ich zur AfD. Sie versuchen wieder einmal, ein komplexes Problem mit einem simplen Satz im Gesetz zu lösen. Sie fordern nicht nur, dass alle Kinder am Ende der Grundschule schwimmen können sollen - was längst im Lehrplan steht -, Sie wollen zusätzlich die Schwimmfähigkeit in den Abschlussklassen statistisch erfassen. Dabei gibt es diese Daten für die Primarstufe längst. Das habe ich eben ausgeführt. Das Bildungsministerium hat 2023 eine umfassende Abfrage durchgeführt. Das Ergebnis war alarmierend. Fast die Hälfte der Kinder verlässt die Grundschule als Nichtschwimmer. Für dieses Jahr ist eine erneute Abfrage geplant. Man muss noch etwas sagen: Sie fordern die Abfrage am Ende der Klassenstufe 4. Aber gera- (Abg. Harenz (SPD)) de, weil es mit dem Schwimmunterricht schwierig ist, haben die Grundschulen die Möglichkeit, zu wählen, wann sie den Schwimmunterricht einführen. Das heißt, es gibt auch viele Grundschulen, die in Klassenstufe 3 mit den Kindern schwimmen gehen. Wenn sie ein Jahr lang nicht mehr mit den Kindern schwimmen waren, weil die Eltern vielleicht keine Kapazitäten haben, und man am Ende der Klassenstufe 4 eine Abfrage macht, bringt das überhaupt keinen Erkenntnisgewinn über das, was die Kinder ursprünglich gelernt haben. Die AfD schlägt also vor, die Fieberkurve zu messen, das Fieber aber nicht zu senken. Das mag zwar Aufmerksamkeit erzeugen, aber es hilft niemandem. Wir dagegen setzen auf Sanierung, Unterstützung und gezielte Förderung. Das ist der Unterschied zwischen Populismus und echter Politik, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Es geht hier nicht um Paragrafen, die nichts bringen, sondern um eine überlebenswichtige Fertigkeit, das Schwimmen. Ein Kind, das schwimmen kann, gewinnt Freiheit, Selbstbewusstsein und Sicherheit. Ein Kind, das nicht schwimmen kann, trägt ständig ein unsichtbares Risiko mit sich. Die Verantwortung dafür tragen wir gemeinsam: Eltern, die ihre Kinder frühzeitig ans und ins Wasser begleiten, Schulen, die Schwimmunterricht organisieren, Vereine, die mit Herzblut Kurse anbieten, und wir in der Politik, die für intakte Schwimmbäder sorgen und die nötige Unterstützung mitbringen. Lassen Sie uns alles dafür tun, dass Kinder im Saarland schwimmen lernen können, unabhängig vom Geldbeutel der Eltern, mit intakten Schwimmbädern, qualifizierten Lehrkräften und Unterstützung durch Sportmoderatoren. Dann erreichen wir, dass weniger Kinder als Nichtschwimmer die Grundschule verlassen. - Wir lehnen den Gesetzentwurf und den Antrag daher selbstverständlich ab. (Beifall von der SPD.)
