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Friedrich Josef Dörr

AfD 27.08.2025 Sitzungen 17/39

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Nach dem sehr wichtigen Thema, das wir eben behandelt haben, könnte es scheinen, dass dieses hier ein etwas unwichtiges Thema ist, das ist es aber nicht, mal abgesehen davon, dass wir hier hoffentlich keine unwichtigen Themen behandeln. Was hat es mit dem Schwimmunterricht oder mit dem Schwimmen auf sich? Die meisten unter Ihnen können schwimmen, nehme ich mal an. Die meisten können schon seit frühester Jugend, seit der Kindheit schwimmen. Vielleicht waren die Eltern schon so vorausschauend und haben mit dem kleinen Kind im Becken die Wassergewöhnung gemacht und sind dann die nächsten Schritte mit dem Kind gegangen. Das Kind hat schwimmen gelernt, ohne dass es je das Gefühl hatte, durch Nichtschwimmen diskriminiert zu sein. Wenn man aber mit Leuten - jeden Alters, Jugendlichen oder auch Erwachsenen - spricht, die nicht schwimmen können, dann stellt man fest, dass es sie im Inneren wurmt. Man kann es nicht, man fühlt sich zurückgesetzt gegenüber den anderen, die schwimmen können. Es gibt viele Gelegenheiten, bei denen man wirklich zurückgesetzt ist. Wenn sich alle freuen, ins Schwimmbad zu gehen, muss man sagen: „Nein, ich habe sonst noch etwas zu tun.“ Es gibt viele Gelegenheiten, bei denen man darauf hingewiesen wird, dass man nicht schwimmen kann. Es ist eine schlimme Sache, das stört das Selbstwertgefühl doch erheblich, mal ganz abgesehen davon, dass natürlich jemand, der schwimmen kann, weniger der Gefahr ausgesetzt ist, sein Leben in einem normalen Gewässer zu verlieren, wenn er zufällig reinfällt. Es ist also auch von dieser Seite her eine ganz wichtige Geschichte, dass ein Kind sein Selbstwertgefühl dadurch verbessern kann, dass es schwimmen kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen, da ich das als Lehrer gewusst habe, war bei mir das Erste, wenn die Kinder zu mir in die Schule gekommen sind - mal abgesehen davon, dass sie auch lesen und schreiben gelernt haben -, die Teilnahme am Schwimmunterricht. Das Ziel war schnell erreichbar und das Erreichen des Ziels ganz klar feststellbar: Das Kind kann es oder kann es nicht. Sie hätten das mal erleben sollen, wie Kinder, die vorher unter einem Mangel an Selbstwertgefühl gelitten haben, plötzlich aufgeblüht sind und dann auch in anderen Fächern, von denen sie vorher nicht geglaubt haben, dass sie etwas leisten können, plötzlich Leistung gebracht haben. Sie haben ja in einem Punkt festgestellt, dass sie etwas können. Vorher haben sie gesagt: „Das kann ich niemals lernen.“ Jetzt sagen sie: „Ich mache mein Freischwimmer-Zeugnis oder sogar mein Fahrtenschwimmer-Zeugnis und dann kann ich, wenn die Lehrer das sagen, auch lesen und schreiben lernen, auch Mathematik lernen. Dann habe ich den Mut, auch das zu machen.“ Insofern hat das Schwimmen, abgesehen davon, dass es Menschenleben rettet, auch diese wichtige bildungspolitische Aufgabe. Das führt dazu und hat auch in meinen Schulen dazu geführt oder dazu beigetragen, dass Kinder diese Minderwertigkeitsgefühle abgelegt haben und dann nachher - ich komme wieder zu dem, was wir eben besprochen haben - im Berufsbildungsweg Erfolg hatten. Insofern plädieren wir dafür, dass das Schwimmen als Grundbildung anerkannt wird. Im Schulordnungsgesetz stehen viele Sachen, von denen wir denken, dass sie vielleicht gar nicht drin sein müssten, aber das sollte schon drin sein, damit sich jeder bewusst ist: Ich muss meiner Schülerin, meinem Schüler das Schwimmen beibringen. Jetzt zu dem Beschlussantrag, den wir eingebracht haben und der fordert, dass die Schulen die Zahl der Kinder feststellen sollen, die nicht schwimmen können. Es ist ganz klar: Wenn ich jemandem das Schwimmen beibringen will oder wenn ich auf meinem Plan habe, das Kind soll schwimmen lernen, dann muss ich natürlich wissen, wer nicht schwimmen kann, auch um die richtigen Mittel anzusetzen. Ich will vorwegnehmen, dass ich das an meiner Schule ganz akribisch gemacht habe. Bei mir hat jeder Lehrer genau gewusst, wo jeder Schüler im Schwimmunterricht steht, angefangen von der Wassergewöhnung über das Freischwimmen, über das Fahrtenschwimmen bis hin zum Grundschein der DLRG. (Abg. Dörr (AfD)) Meine Schule hat an einem Wettbewerb teilgenommen. Das war damals eine Schule, die man heute „Förderschule Lernen“ nennt, von der man sagt, dass das nicht so begabte Kinder sind. Die Schule war nicht so groß, aber damals mit ungefähr 200 Kindern eine der größten. Wir haben an einem Wettbewerb der DLRG für ganz Deutschland teilgenommen, mit über 2.000 Schulen aller Schularten, also Gymnasien, Berufsschulen, Hauptschulen, eben alle Schulen. Es ging darum, wie viel Prozent der Schüler dieser Schulen schwimmen können. Bei uns waren es 100 Prozent. Das war klar, alle Kinder konnten schwimmen. Dann hat man uns gefragt: „Was hätten Sie denn auf diesem Gebiet noch zu bieten?“ Wir hatten 16 Schüler in einer „Förderschule Lernen“ - die ältesten Schüler waren 15 Jahre alt ‑ , die den Grundschein der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft hatten. Das haben wir angegeben und dann haben wir ganz offiziell, das kann jeder nachlesen, bei diesem Wettbewerb der DLRG, bei dem mehr als 2.000 Schulen aus ganz Deutschland mitgemacht haben, den ersten Preis errungen. Ich habe das jetzt nicht gesagt, weil ich damit angeben möchte. Ich habe das gesagt, weil ich immer lese, welche Schwierigkeiten wir haben, den Kindern das Schwimmen beizubringen. Damals war auch nicht alles Gold. Wir mussten auch Dinge überlegen: Wie machen wir dies, wie machen wir jenes? Deshalb plädiere ich dafür, dass wir, egal wie die Situation ist, auf jeden Fall die Verpflichtung in uns fühlen müssen, den Kindern das Schwimmen beizubringen. Das heißt natürlich nicht, dass wir zufrieden damit sind, dass Schwimmbäder aus Kostengründen und anderen Gründen geschlossen werden und auch andere Dinge, die dem Schwimmunterricht im Wege stehen - also sozusagen Hindernisse -, nicht beseitigt und keine Verbesserungen eingeführt werden. Zum Schluss geht es jedenfalls nicht darum, was man alles gemacht hat. Es geht um die Antwort. Sie muss lauten: 100 Prozent der Kinder können schwimmen - entweder nach der Grundschulzeit oder allerspätestens nach Beendigung des Hauptschulabschlusses beziehungsweise der Schulpflicht. - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)

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