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Dr. Magnus Jung

07.05.2025 Sitzungen 17/37

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erneut diskutieren wir heute im saarländischen Landtag gemeinsam über den besseren Schutz von Frauen vor Gewalt und Vergewaltigung. Ich bin den Fraktionen sehr dankbar, dass wir dieses Thema heute nicht nur erneut aufgreifen, sondern sich in der Debatte zeigt, dass wir bei den wesentlichen Fragen einen sehr großen Konsens haben, sowohl was die Bedeutung dieses Themas als auch die konkreten Maßnahmen betrifft, die angefasst werden können, um einen besseren Schutz für die Frauen in unserem Land zu erreichen. Teilweise geht es auch um Männer, aber bei K. ‑ o. ‑ Tropfen sind überwiegend Frauen die Opfer. Von den Rednerinnen ist eindrucksvoll dargestellt worden, welche Risikosituationen es gibt. Insbesondere ist von Situationen auf Festen, Partys und Discos - beziehungsweise wo auch immer eine Feierlichkeit stattfindet - gesprochen worden, bei denen jemand unbemerkt jemand anderem K. ‑ o. ‑ Tropfen in ein Glas oder einen Becher hineinschüttet, um nachher Straftaten zu begehen. Ich will aber auch darauf hinweisen, dass K. ‑ o. ‑ Tropfen nicht nur in solchen Situationen zum Einsatz kommen. Das Beispiel der Französin Gisèle Pelicot ist schon genannt worden. Sie hat durch ihren Mut, als Opfer gegen die Täter beziehungsweise den Täter, ihren eigenen Ehemann, vorzugehen, weltweit Aufmerksamkeit erregt. Damit will ich darauf hinweisen, dass es sicherlich nicht selten zu solchen Straftaten im familiären oder häuslichen Umfeld kommt, was vom Setting wiederum etwas ganz anderes ist. Für die Betroffenen ist es aber mindestens genauso schlimm, in solchen Situationen Opfer zu sein und nicht genau zu wissen, was in einer gewissen Zeit tatsächlich passiert ist. Ich denke, wir müssen beide Szenarien genau im Auge haben, wenn wir über die richtigen Strategien reden. Ein erhebliches Problem - es ist schon ausdrücklich geschildert worden - ist die Tatsache, dass man den Verlauf solcher Straftaten qualitativ und quantitativ schwer beschreiben und nachweisen kann. Wir beziehungsweise die Frauen wissen häufig nicht genau, was passiert ist. Der Stoff ist nach wenigen Stunden nicht mehr nachweisbar. Das heißt, sowohl für medizinische als auch für polizeiliche Ermittlungen fehlen ganz entscheidende Hinweise, weil die Belege nicht eindeutig identifiziert werden können. Deshalb ist das Dunkelfeld bei diesen Taten entsprechend groß und deshalb sind entsprechende Statistiken - sofern sie überhaupt zur Verfügung stehen, wenn man die Auswertung macht - nur mit höchster Vorsicht zu genießen. Die Spitze des Eisberges, die man sehen wird, ist eine besonders kleine, die auf jeden Fall Raum für viele Spekulationen lassen wird. Da wir die Verantwortung in der Politik und im Staat tragen, stellt sich für uns am Ende die Frage, was wir gemeinsam tun können. Dazu sind heute schon sehr viele gute Vorschläge gemacht worden. Aus Sicht der Landesregierung ist das erste Handlungsfeld Prävention durch Information. Hier ist die saarländische Landesregierung mit der Kampagne „Mich kriegst du nicht k.o.!“ schon seit November 2022 tätig. Das ist hier bereits ausreichend geschildert worden und läuft in Zusammenarbeit mit der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauenbeauftragten. Ich glaube, es ist eine sehr gute Kampagne. Sicherlich macht es Sinn, sie mit anderen Kampagnen zu verbinden. Vorschläge, wie man sie ausweiten und verbreitern kann, nehmen wir auch in dieser Debatte sehr gerne entgegen. Es gibt unterschiedliche Beratungsstellen, die informieren können. Ich glaube, dass zur Prävention durch Information auch die Weiterbildung von Beschäftigten, also eine allgemeine Sensibilisierung all derer, die im beruflichen Alltag mit dem Thema zu tun haben - sei es in der Gastronomie, im Gesundheitswesen, im Bereich der Sozialen Arbeit oder wo auch immer ‑ , gehört. Es geht darum, dass die Bürgerinnen und Bürger besser Bescheid wissen, welche Beobachtungen sie machen könnten, bei welchen Beobachtungen sie besonders genau hinschauen sollten und was sie tun können, wenn sie zum Beispiel einen Verdacht haben oder eine solche Straftat möglicherweise passiert ist. Das sind ganz wichtige Informationen, die heute noch vielen, die es wissen sollten, nicht bekannt sind, glaube ich. Wir können durch Weiterbildung und Informationskampagnen viel machen. Der zweite Punkt - auch das ist hier schon ausdrücklich gesagt worden - ist die Abschreckung sowie mehr Gerechtigkeit durch härtere Strafen. Das wollen wir ausdrücklich unterstützen. Kommen wir zu der Frage, wie sich das Saarland im Bundesrat verhalten wird. Sowohl bei vorangegangenen Anträgen als auch beim aktuell vorliegenden Antrag aus dem Land Nordrhein-Westfalen wird das Saarland selbstverständlich zustimmen und hat auch schon die entsprechende Haltung in den Ausschüssen eingenommen. Das werden wir natürlich unterstützen. In der Debatte sind weitere Vorschläge für weitere gesetzliche Regelungen gemacht worden, die ich ebenfalls begrüße. Wir müssen uns drittens den Bereich der konkreten Hilfen für die Frauen, die Opfer geworden sind, anschauen. Hier geht es insbesondere um medizinische und psychosoziale Unterstützung. Das heißt, wenn der Verdacht besteht, muss klar sein, wo man hingeht. Das medizinische Personal sowie das Personal der Polizei muss geschult sein, um entsprechende Risiken gut zu erkennen und die richtigen Maßnahmen in die Wege zu leiten. Auch das Instrument der vertraulichen Spurensicherung, das vor über zehn Jahren eingeführt worden ist, ist ein gutes, das hier eingesetzt werden kann, damit vorhandene Spuren tatsächlich gesichert werden können. Wichtig ist, dass alle möglichen Angebote, die mit dem Opferschutz zu tun haben, für die Opfer so niedrigschwellig wie möglich zur Verfügung gestellt werden und der Weg dazu ein möglichst einfacher ist, denn Hilfe ist notwendig. Es geht nicht nur darum - auch das ist gesagt worden -, sozusagen die körperlichen Folgen solcher Straftaten aufzuarbeiten, sondern auch darum, die Opfer zu begleiten, was die psychischen Folgen und Belastungen angeht, die über Jahre entstehen können, wenn es nicht ordentlich und gut aufgearbeitet wird beziehungsweise die Begleitung fehlt. Diesbezüglich können wir das Hilfesystem noch verbessern. Der letzte Punkt ist, dass wir auch in der Strafverfolgung die entsprechenden Instrumente schärfen müssen, um das Dunkelfeld aufzuhellen und Tätern auf die Spur zu kommen. Aus dem Bundesgesundheitsministerium gibt es aktuell vorbereitende Maßnahmen, um die entsprechenden Stoffe teilweise zu verbieten. Teilweise sind sie schon genannt worden. Ich will noch einen anderen Punkt ansprechen, der auch heute in der Debatte aufgekommen ist, nämlich die Möglichkeit, durch bestimmte Armbänder Tests durchzuführen und Entsprechendes zu sehen. Teilweise können sie solche Substanzen erkennen, einen Großteil aber möglicherweise nicht. Insofern ist natürlich ein Risiko damit verbunden. Das muss man deutlich sagen. Wer glaubt, mit einem solchen Ding immer auf der sicheren Seite zu sein, kann sich gerade deshalb besonders täuschen und in ein Risiko hineingeraten. Deshalb sind wir als Landesregierung sehr zurückhaltend gewesen, diese Dinge in unserer Präventionsarbeit einzubinden. Wir wollen keine falsche Sicherheit versprechen, sondern Instrumente nur einsetzen, wenn sie sicheren Schutz gewähren. In jedem Fall ist die heutige Debatte ein nächster guter Schritt, um Frauen im Saarland vor K. ‑ o. ‑ Tropfen zu schützen. Es sind heute viele gute Vorschläge in den Anträgen, in den Beiträgen, in der Debatte gemacht worden. Ich biete gerne an, dass wir als Ministerium das intensiv auswerten und dem Landtag in einer angemessenen Zeit darüber berichten, welche konkreten Folgen und Initiativen auf der Grundlage der heutigen Debatte in die Umsetzung gekommen sind. Ich glaube, das ist genau das, was die Abgeordneten zu Recht von uns erwarten können. Diese Arbeit werden wir im Interesse der Bürgerinnen unseres Landes sehr gerne tun. - Herzlichen Dank für die Debatte und die Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD und bei der CDU.)

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