Frank Wagner
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Das Thema Gendern/geschlechter- (Abg. Wagner (CDU)) gerechte Sprache beschäftigt uns seit vielen Monaten, wenn nicht gar seit Jahren in zahlreichen Landesparlamenten, auch uns hier im saarländischen Landtag, und es beschäftigt auch den Bundestag. Ich möchte eines voranstellen: Es geht uns hier nicht um einen Kulturkampf, sondern darum, genau hinzuschauen, wie andere Bundesländer damit umgehen, welche Regelungen es in der Verwaltung und in unseren staatlichen Institutionen und Einrichtungen gibt. Genau das wollen wir heute Nachmittag tun. Es gilt, für klare Verhältnisse und einheitliche Regeln in der öffentlichen Verwaltung, bei der Amts- und Normsprache zu sorgen. Wir haben uns im vergangenen Jahr, im November beim Landesparteitag der CDU Saar, sehr intensiv mit dieser Thematik auseinandergesetzt. Es gab dort einen Antrag und auch eine sehr intensive Debatte darüber. Unsere Partei hat den Auftrag von unseren Mitgliedern erhalten, diesen Antrag, der sich anlehnt an die Entwicklungen in anderen Bundesländern, vor allem angelehnt ans Beispiel Hessen, in den saarländischen Landtag einzubringen. Das werde ich jetzt tun. Das Land Hessen hat, wie gerade ausgeführt, im vergangenen Jahr mit der Mehrheit von CDU und SPD in der neuen Landesregierung seine Regularien geändert, sodass es klare Vorgaben für schriftliche Arbeiten gibt, aber auch für die Sprache in der öffentlichen Verwaltung und in den staatlichen Einrichtungen. Eine bürgernahe und lebendige Verwaltung zeichnet sich dadurch aus, dass Verständlichkeit in der Kommunikation auf beiden Seiten besteht, bei Sender und Empfänger Die deutsche Sprache muss beherrscht werden, die Sprache muss frei von Diskriminierung und Floskeln sein. Sie muss eindeutig und klar sein. Staatliche Stellen sollten keine bevormundende Spracherziehung betreiben, sondern die verbindlichen Regeln der deutschen Rechtschreibung beachten und diese Regeln anwenden. Darum geht es uns. Die Bürgerinnen und Bürger können zu Recht erwarten, dass die ihnen gegenüber verwendete Sprache einheitlich angewandt wird und sie nicht von dem Zufall abhängt, mit welchem Ministerium ich gerade kommuniziere beziehungsweise von welchem Haus ich angeschrieben werde. Wir brauchen hierbei einheitliche Standards. Ich möchte am Anfang kurz einmal das Thema Gendersprache/geschlechtergerechte Sprache einordnen und die unterschiedlichen Möglichkeiten aufzeigen. Es gibt drei an der Zahl; die sind, so denke ich, allen bekannt, ich möchte sie nur kurz zusammenfassen: Die erste Möglichkeit, die sogenannte Neutralisierung, Substantivierung: Das generische Maskulin wird durch die geschlechterneutrale Form eines Substantivs ersetzt. Statt „Lehrerinnen und Lehrer“ also „Lehrkräfte“, statt „Studenten“ „Studierende“. Die zweite Form ist die sogenannte Beidnennung: Es wird sowohl die maskuline als auch die feminine Form des Substantives genannt, und die feminine Form wird vorangestellt. „Lehrerinnen und Lehrer“, „Bürgerinnen und Bürger“, „Saarländerinnen und Saarländer“. Ich komme zur dritten Form, und um eben diese geht es; wir möchten, dass diese in der öffentlichen Verwaltung nicht mehr angewendet wird: Gendern mit Sonderzeichen. Hierbei wird zwischen der maskulinen Form und der femininen Endung ein Gendersternchen, ein Unterstrich oder ein Doppelpunkt gesetzt. Genau das wollen wir nicht mehr haben. Andere Bundesländer haben es vorgemacht, darauf werde ich nachher noch kurz eingehen. Das ist im Übrigen auch die breite Meinung der Bevölkerung, nicht nur deutschlandweit betrachtet, sondern auch speziell hier im Saarland. Wichtig dabei ist auch, sich anzuschauen, wie der Rat für deutsche Rechtschreibung das einordnet. Der Rat für deutsche Rechtschreibung sichert als zwischenstaatliches Gremium die Einheitlichkeit der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum. Er spricht sich ganz klar für den Gebrauch einer geschlechterneutralen Sprache aus, auch dahinter stehen wir klar. Er lehnt aber die Verwendung der Variante mit Sonderzeichen strikt ab. Zum Meinungsbild in der Bevölkerung: Ende des Jahres 2023, im Dezember, gab es eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey, bei der 81 Prozent der saarländischen Bevölkerung das Gendern mit Sonderzeichen kategorisch ablehnten. Die überwiegende Mehrheit der saarländischen Bevölkerung erachtet die Verwendung von Genderzeichen also als störend und möchte die Beibehaltung der bisherigen Sprachkommunikation. Deutschlandweit betrachtet findet sich ein ähnlicher Wert: Knapp 80 Prozent lehnen das Gendern mit Sonderzeichen ab. Es gibt mittlerweile auch neuere Umfragen, gerade auch in Hessen, wo man im vergangenen Jahr diese neue Regelung auf den Weg gebracht hat. Dort gab es dazu Umfragen von Infratest-dimap, deren Ergebnisse auch ganz klar besagen, dass die ganz breite Meinung in Hessen ist, dass das der richtige Schritt war. Die breite Meinung in Hessen ist: Wir finden es richtig, dass das Gendern mit Sonderzeichen ab jetzt in staatlichen Einrichtungen und in der öffentlichen Verwaltung nicht mehr möglich ist. Der Rat für deutsche Rechtschreibung arbeitet seit 2004 und ist die maßgebliche Instanz in Fragen der Orthografie. Er wurde durch einen Beschluss der Kultusministerkonferenz gegründet und hat 40 stimmberechtigte Mitglie- (Abg. Wagner (CDU)) der aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, Liechtenstein, Bozen-Südtirol und der Deutschsprachigen Gemeinschaft. In diesem zwischenstaatlichen Gremium sitzen Sprachenforscher und Journalisten und ein ständiges Mitglied der Duden-Redaktion. Ihr Auftrag ist es, die Einheitlichkeit der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum zu bewahren und entsprechende Empfehlungen abzugeben. Die Empfehlungen des Rates für deutsche Rechtschreibung werden in der Regel von staatlichen Stellen umgesetzt. Im Saarland ist dies aber leider nicht verbindlich. In seiner Sitzung am 15.12.2023 bekräftigte der Rat für deutsche Rechtschreibung, dass allen Menschen mit geschlechtergerechter Sprache begegnet werden soll. Man spricht sich aber ganz klar gegen die Verwendung von Sonderzeichen im Wortinneren aus und empfiehlt, diese Variante nicht zu verwenden. Andere Bundesländer machen vor, wie das geht. Geschlechtergerechte Texte sollen demnach sachlich korrekt sein, sie sollen verständlich und lesbar sein und vorlesebar sein, gerade für Blinde und Sehbehinderte. Die Bereitstellung von vorlesbaren Texten, wie sie immer mehr auch bei den Medien vorkommt, ist mit diesen Sonderzeichen nicht möglich. Wir brauchen Rechtssicherheit und Eindeutigkeit in öffentlichen Verwaltungen und der Rechtspflege. Es soll zudem möglich sein, Texte automatisiert in andere Sprachen zu übertragen, wie es in mehrsprachigen Ländern, beispielsweise der Schweiz, in Südtirol oder auch in Belgien, gemacht wird. An diesen Empfehlungen sollte sich nach unserer Meinung auch die saarländische Landesregierung orientieren. Rechts- und Verwaltungsvorschriften sollen so formuliert werden, dass sie jedes Geschlecht in gleicher Weise ansprechen, etwa durch Paarformeln - ich bin eingangs darauf eingegangen - oder geschlechtsneutrale Formulierungen. Es blieben also von drei Möglichkeiten zwei weiterhin bestehen; wir sprechen nur davon, dass die Form mit Sonderzeichen nicht mehr möglich sein soll. Dabei ist jede sprachliche Künstlichkeit oder spracherzieherische Tendenz zu vermeiden. Vor allem sind hiermit der Schriftverkehr und die Kommunikation eines Ministeriums nach außen angesprochen. Ich spreche dabei, auch wenn die Bildungsministerin jetzt gerade nicht anwesend ist, gezielt auch das Bildungsministerium an, von dem in jüngster Vergangenheit immer wieder auf verschiedenen Kanälen kräftig gegendert wurde. Ich kann Ihnen sagen, dazu kommen sehr viele negative Nachrichten bei uns an, aus der gesamten Schulgemeinschaft. Angesichts dessen brauchen wir endlich eine klare Regelung. Das Ganze gilt auch für Rundschreiben, auch in diesen wird immer noch kräftig gegendert. Nun ein Blick nach Hessen: Ende März 2024 hat der hessische Ministerpräsident Boris Rhein in der Landesverwaltung die Gendersprache mit Doppelpunkt, Binnen I, Unterstrich oder Stern-‑ chen verboten. Durch eine Dienstanweisung wurde für alle Stellen der Landesverwaltung einheitlich festgelegt, wie eine geschlechtergerechte und verständliche Sprache aussieht. Andere Bundesländer - Bayern, Schleswig-Holstein, Sachsen, Sachsen-Anhalt - sind den gleichen Weg schon vorher gegangen. Andere, beispielsweise Baden-Württemberg, haben ganz klar gesagt: Es gilt nicht nur, sich an die Empfehlung des Rates für deutsche Rechtschreibung anzulehnen, sondern es gilt auch, das entsprechend umzusetzen. Entgegen den Empfehlungen des Rates für deutsche Rechtschreibung existiert im Saarland keine allgemein verbindliche und einheitliche Regelung. Ich habe bei der Recherche festgestellt, dass es im Focus Mitte letzten Jahres eine entsprechende Abfrage an die einzelnen Bundesländer gab, und da war explizit der Hinweis im Saarland, dass das Gendern mit Sonderzeichen im schriftlichen Bereich der öffentlichen Verwaltung weiterhin erlaubt ist. Es waren die Ministerien beziehungsweise die Staatskanzlei entsprechend angefragt worden. In einer Antwort der Landesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der CDU-Fraktion vom 6. Mai 2024, das ist also knapp ein Jahr her, gab es folgende Antwort - ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: „Seitens der Landesregierung oder einzelner Ministerien gibt es keine Vorgaben oder Richtlinien weder zum Verbot noch zur Benutzung von ‚Genderzeichen‘ oder bestimmter Gender-Varianten. Voraussetzung für eine solche Regelung wäre eine Anpassung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Obersten Landesbehörden.“ Weiter heißt es: „Die Landesregierung plant keine Einführung solcher Vorgaben oder Richtlinien - weder zum Verbot noch zur Durchsetzung einer Gender-Variante.“ (Abg. Schaufert (AfD) gibt eine Wortmeldung für eine Kurzintervention ab.) Hier gilt es nach einem weiteren Jahr, das verloren gegangen ist, anzuknüpfen und zu sagen: Lasst uns den Blick nach Hessen richten. Wie geht die Bevölkerung damit um? - Die klare Botschaft ist: Die Bevölkerung steht dahinter, und das ist im Saarland genauso. Mit unserem Antrag fordern wir die Landesregierung daher auf, verbindlich durch eine Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Obersten Landesbehörden und nachgelagerte Vorgaben und Richtlinien festzuschreiben, dass in der öffentlichen Verwaltung sowie weiteren staatlichen und öffentlich-rechtlichen Institutionen das Gendern mit Sonderzeichen untersagt wird und eine Orientierung am Rat für deutsche Rechtschreibung erfolgt. (Abg. Wagner (CDU)) Ich fasse zusammen: Der hiesige Vorstoß für ein beschränktes Genderverbot zielt auf eine Regelung, die lediglich eine bestimmte Form des Genderns, nämlich das mit Sonderzeichen, untersagt. Zwei Formen sind weiterhin erlaubt. Von daher bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. (Beifall von der CDU. - Präsidentin Winzent berät sich mit einem Mitarbeiter.)
