Christine Ursula Streichert-Clivot
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem heute zur Beratung vorgelegten Gesetzentwurf bringt die Landesregierung ein weiteres Mal zum Ausdruck, wie wichtig uns die grenzüberschreitende Bildungszusammenarbeit mit unseren Partnern - in diesem Fall dem Großherzogtum Luxemburg - ist. Es geht um die Fortentwicklung eines Leuchtturmprojektes der deutsch-luxemburgischen Freundschaft, um das Schengen-Lyzeum. Die grenzüberschreitende Schule ist seit ihrer Gründung ein Symbol für gelungene europäische Zusammenarbeit. Sie bietet jungen Menschen beider Länder seit dem Schuljahr 2007/2008 eine gemeinsame Bildungsperspektive, die nationale Grenzen überwindet und gelebte europäische Integration erfahrbar macht. Nun gilt es, diesen Weg konsequent weiterzugehen. Mit dem vorliegenden Änderungsabkommen, das am 28. April dieses Jahres unterzeichnet wurde, reagieren wir auf einen konkreten pädagogischen Entwicklungsimpuls aus der Schule selbst. Die Schulleitung des Schengen-Lyzeums hat auf Grundlage eines Beschlusses der Schulkonferenz beantragt, die Verweildauer bis zum Abitur von bislang acht auf künftig neun Jahre zu verlängern - in Analogie zur Einführung des neunjährigen Gymnasiums hier im Saarland. Diesem Anliegen wird mit dem Änderungsabkommen Rechnung getragen. Ab dem Schuljahr 2025/2026 wird die neunjährige Verweildauer beginnend mit den Klassenstufen 5 und 6 aufwachsend eingeführt. Für die derzeit höheren Jahrgänge bleibt es bei dem bisherigen achtjährigen Bildungsgang. Letztmalig wird das Abitur nach acht Jahren im Schuljahr 2030/2031 abgelegt. Der erste G9-Abiturjahrgang wird 2032/2033 sein. Auch der luxemburgische Bildungsgang wird weiterentwickelt. Der Zweig des allgemeinen Sekundarunterrichts führt künftig in Klassenstufe 13 zum Diplôme de fin d'études secondaires générales und in Verbindung mit einem Praktikum zur Fachhochschulreife. Bevor das Abkommen unterzeichnet werden konnte, war ein umfassender innerstaatlicher Abstimmungsprozess erforderlich. Nach vorheriger Ressortabstimmung wurde der Entwurf des Änderungsabkommens am 18. Februar vom Ministerrat zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Ministerpräsidentin wurde beauftragt, die Zustimmung der Bundesregierung gemäß Artikel 32 Absatz 3 des Grundgesetzes einzuholen. Die Zustimmung der Bundesregierung erfolgte Anfang April. Nach Abschluss der innerstaatlichen Verfahren auf beiden Seiten konnte das Änderungsabkommen schließlich von der Landrätin des Landkreises Merzig-Wadern Daniela Schlegel-Friedrich, vom luxemburgischen Bildungsminister Claude Meisch und von mir als saarländischer Ministerin für Bildung und Kultur unterzeichnet werden. Das vorliegende Gesetz enthält nun die notwendige Zustimmung des saarländischen Landtages zu diesem völkerrechtlichen Vertrag gemäß Artikel 95 Absatz 2 Satz 1 der Verfassung des Saarlandes. Ich möchte betonen: Die Umsetzung des neuen Bildungsgangs wurde gründlich vorbereitet. Die personellen und räumlichen Bedarfe wurden gemeinsam mit dem Landkreis Merzig-Wadern, dem luxemburgischen Bildungsministerium sowie dem saarländischen Ministerium für Bildung und Kultur abgestimmt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Schengen-Lyzeum ist ein europäisches Projekt mitten im Dreiländereck. Es lebt vom Engagement seiner Lehrkräfte, von der Offenheit seiner Schülerinnen und Schüler und der engen Partnerschaft zwischen dem Saarland, dem Landkreis Merzig-Wadern und Luxemburg. Mit dem vorliegenden Gesetz stärken wir dieses Projekt. Wir stärken Europa konkret in der Bildung vor Ort. Ich bitte um Zustimmung und Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien zur weiteren Beratung. - Merci vielmals und Glück auf! (Beifall von der SPD.)
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