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Dr. Magnus Jung

07.05.2025 Sitzungen 17/37

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die EU-Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen soll sicherstellen, dass Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen für alle Nutzer und Nutzerinnen einschließlich Menschen mit Behinderungen barrierefrei zugänglich sind. Die EU-Richtlinie wird in Deutschland durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz umgesetzt. Dieses regelt grundlegende Anforderungen bestimmter Produkte und Dienstleistungen hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit, die von den Wirtschaftsakteuren beachtet und umgesetzt werden müssen. Für die Umsetzung und den Vollzug des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes sind die Länder zuständig. Dies bedeutet, dass die betroffenen Unternehmen stichprobenartig geprüft werden müssen, ob ihre Produkte und Dienstleistungen den Vorgaben entsprechen. Bei Verstößen gegen die Vorgaben können ordnungsrechtliche Maßnahmen bis hin zu Bußgeldern oder dem Verkehrsverbot für betroffene Produkte verhängt werden. Die betroffenen Produkte und Dienstleistungen gehören zu einem Marktsegment von großer praktischer und wirtschaftlicher Bedeutung, zum Beispiel Laptops oder Smartphones. In den Ländern müssen entsprechende Marktüberwachungsbehörden eingerichtet werden. Die Einrichtung von 16 getrennten Marktüberwachungsbehörden würde die Länder vor eine erhebliche Herausforderung stellen. Zugleich würden getrennte Behörden in den Ländern zum Aufbau von ineffektiven Doppelstrukturen führen, zumal die betroffenen Unternehmen länderübergreifend tätig sind. Vor diesem Hintergrund wurde im Rahmen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz die Einrichtung einer gemeinsamen Marktüberwachungsbehörde der Länder vereinbart. Die Grundlage der gemeinsamen Behörde soll der vorliegende Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz bilden. Die Behörde plant länderübergreifend die Strategie der Marktüberwachung, führt die notwendigen Prüfungen durch und ist für die verwaltungstechnische Umsetzung zuständig. Das Sitzland der länderübergreifenden Behörde ist Sachsen-Anhalt. Träger der Behörde sind die Länder, die gemeinsam für die Finanzierung aufkommen. Die Behörde wird mit rund 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufgebaut, die im ganzen Bundesgebiet tätig sein werden. Aufgaben der länderübergreifenden Behörde sind neben der Entwicklung und Umsetzung einer systematischen Marktüberwachungsstrategie auch die Abstimmung mit dem Bund und der europäischen Ebene, die Öffentlichkeitsarbeit, die Durchführung von Ordnungsmaßnahmen sowie die Bearbeitung von Beschwerden zu Verstößen gegen die Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes. Gemäß Artikel 95 Absatz 2 Satz 1 der Verfassung des Saarlandes bedarf der Abschluss von Staatsverträgen der Zustimmung des Landtages durch Gesetz. Ich bitte daher um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall von der SPD und bei der CDU.)

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