Patrick Waldraff
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wir beraten heute über den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung des Saarländischen Hoheitszeichengesetzes, konkret zur Frage, in welcher Konstellation unsere saarländische Landesflagge an öffentlichen Gebäuden gehisst werden darf. Auf den ersten Blick mag dieses Ansinnen wie eine reine Formalie erscheinen. Mein Eindruck ist aber ähnlich wie der des Kollegen, nämlich dass damit von der AfD erneut der Versuch gestartet wird, zu spalten und zu polarisieren. Der Gesetzentwurf fordert, dass die saarländische Landesflagge künftig nicht mehr gemeinsam mit Fahnen nicht staatlicher Organisationen gezeigt werden darf. Als Beispiel wird in der Begründung ausdrücklich die sogenannte Regenbogenflagge genannt. Offenbar ist genau diese Symbolik das eigentliche Ziel der von Ihnen angestrebten Änderung des Saarländischen Hoheitszeichengesetzes. Ich will an dieser Stelle sagen, ja, es stimmt, SPD und GRÜNE haben die Regenbogenflagge in den vergangenen Jahren und insbesondere im zurückliegenden Bundestagswahlkampf häufig instrumentalisiert, um ihre linken Ideologien (Abg. Waldraff (CDU)) zu verbreiten und politische Emotionen gezielt zu schüren. Doch so kritisch man das auch sehen mag - ich sehe das auch kritisch -, die Antwort darauf darf nicht in überzogenen Gegenreaktionen bestehen. Wir leben in einer ohnehin aufgeheizten gesellschaftlichen Lage. Daher muss die Aufgabe verantwortungsvoller Politik sein, Brücken zu bauen, statt Gräben zu vertiefen. Meine Damen und Herren, wir als Christlich Demokratische Union stehen für einen Staat, der seine Zeichen mit Würde führt, aber auch mit Maß und Vernunft. Unsere Flagge ist ein staatliches Hoheitszeichen, das selbstverständlich mit Respekt behandelt werden muss. Doch aus der Würde des Symbols leitet sich keine Pflicht zu rigider Abschottung ab. Wenn bei besonderen Anlässen, etwa zum Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus oder zur Unterstützung internationaler humanitärer Aktionen, zusätzliche Flaggen gehisst werden, dann ist das keine ideologische Aufladung, wie es die AfD in ihrem Entwurf nennt. Es ist ein Ausdruck des freiheitlichen und verantwortungsvollen Selbstverständnisses unseres demokratischen Staates. Gerade ein konservatives Staatsverständnis verlangt Souveränität, keine Verunsicherung durch Fahnen im Wind. Es verlangt Gelassenheit in der Symbolpolitik, keine künstlich geschürte Empörung. Es verlangt Respekt vor dem Rechtsstaat, nicht den Versuch, staatliche Ordnung für kulturpolitische Stellungnahmen zu instrumentalisieren. Natürlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, sollten wir sensibel mit öffentlichen Zeichen umgehen. Wir müssen darauf achten, dass die Neutralität öffentlicher Institutionen gewahrt bleibt. Aber das bedeutet nicht, dass der Staat sich aus jeder gesellschaftlichen Debatte herauszuhalten hat - im Gegenteil, in besonderen Situationen darf und soll der Staat auch Flagge zeigen, und zwar im wörtlichen Sinne, aber auch im übertragenen Sinne. Der Gesetzentwurf der AfD unterstellt, dass jede andere Flagge neben der Landesflagge eine Relativierung sei. Das ist meiner Meinung nach ein grundfalsches Verständnis. Unsere Flagge wird nicht dadurch entwertet, dass sie im Kontext gemeinschaftlicher Werte gezeigt wird. Ihre Würde entsteht durch das, was sie symbolisiert, nämlich die Einheit des Landes, seine Verfassung und seine freiheitliche Grundordnung. Lassen Sie mich darüber hinaus eines betonen: Die in Ihrem Entwurf vorgesehenen Ausnahmetatbestände, etwa für gemeinnützige Organisationen oder religiöse Gruppen, mögen wie eine Kompromissformel wirken. In Wahrheit öffnen sie ein Einfallstor für politische Beliebigkeit. Wer entscheidet am Ende, was anerkannt gemeinnützig ist? Wer zieht die Linie zwischen auf der einen Seite staatstragend und auf der anderen Seite nicht staatlich? - Ein solches Gesetz schafft keine Klarheit, sondern neue Konflikte auch rechtlicher Natur. Damit komme ich zum letzten Punkt. Ein solcher Eingriff in die Verwaltungspraxis öffentlicher Gebäude ist schlicht nicht notwendig. Die bestehenden Regelungen genügen völlig. Das Innenministerium kann im Rahmen seiner Zuständigkeit bereits heute definieren, wann und wie Beflaggungen stattfinden. Es braucht keine gesetzliche Einhegung durch eine politische Agenda. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Land steht vor echten Herausforderungen - wirtschaftlich, sozial, demografisch. Was es in dieser Zeit definitiv nicht braucht, ist Symbolpolitik. Die CDU-Fraktion wird diesen Gesetzentwurf daher ablehnen, und zwar aus staats- und verfassungsrechtlicher Überzeugung, aus Verantwortung für ein freiheitliches Gemeinwesen und aus einem gesunden Respekt vor der Bedeutung unserer staatlichen Zeichen. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)
