Sebastian Schmitt
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Mitglieder des Hohen Hauses! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Liebe Fahrschülerinnen und Fahrschüler! Der Führerschein ist mehr als nur eine Bescheinigung über die administrative Zulassung einer Person zum Straßenverkehr. Der Führerschein ist eine Eintrittskarte zur gesellschaftlichen Teilhabe, beruflichen Entwicklung und individuellen Mobilität im Alltag. Besonders im ländlich geprägten Saarland, aber auch im Kontext der Großregion ist er für viele junge Menschen unverzichtbar, um vollumfänglich am Arbeitsmarkt und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Im Rahmen der anstehenden Novelle der Fahrschulausbildung auf Bundesebene, zu der ein erster Entwurf gerade in Abstimmung befindlich ist, gilt es, auf die Modernisierung der Ausbildungsinhalte und die Optimierung der Ausbildungsqualität abzustellen. Aber es muss auch darum gehen, die Kostenbestandteile auf den Prüfstand zu stellen und Maßnahmen zur Eindämmung der Führerscheinkosten zu ergreifen. Lassen Sie mich nun auf wesentliche Forderungen im Rahmen dieser Themenfelder etwas näher eingehen. Zunächst zur Modernisierung der Ausbildungsinhalte. Maßnahmen zur Modernisierung der Fahrschulausbildung sind ohne Zweifel erforderlich. Wir müssen uns auch die Frage stellen, wie wir ausbilden - mit welchem pädagogischen Konzept, mit welcher Technik, mit welchem Verständnis für die Verkehrswirklichkeit von heute. Die wesentlichen Grundlagen der Fahrschulausbildung stammen im Kern vom Ende der 1990er-Jahre. Die pädagogischen Konzepte reichen sogar in die 1970er- und 1980er-Jahre zurück. Kolleginnen und Kollegen, das ist eine Zeit lang her! Das war eine Zeit, in der der Audi 100 das modernste Auto auf deutschen Straßen war. Heute haben wir Assistenzsysteme, E-Mobilität, neue urbane Mobilitätsformen wie E ‑ Scooter, Carsharing und teilautomatisiertes Fahren neben uns im Verkehrsraum. Die Ausbildung muss das abbilden - aktuell tut sie das jedoch nicht. Es ist wichtig, auch im zukünftigen Ausbildungsverlauf die Lernbereiche des selbstständigen theoretischen Lernens, des theoretischen Unterrichts und der fahrpraktischen Ausbildung optimal miteinander zu verknüpfen. Dabei sollen auch flexiblere Lernmodelle ermöglicht werden, indem die starre Obergrenze von zwei Theoriedoppelstunden am Tag gestrichen werden soll oder der zeitweise Einsatz von Online-Unterricht ermöglicht wird. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass gerade die persönliche Interaktion zwischen Ausbildenden und Lernenden einen wesentlichen didaktischen Aspekt darstellt und der Online-Unterricht deshalb nicht in allen Fällen sinnvoll sein wird. Wie Sie wissen, ist das Saarland das einzige Land, das neben Fahrerlaubnisbehörden auf Landkreisebene auch noch Fahrerlaubnisbehörden in den Städten und Gemeinden kennt. Daher müssen wir mit Blick auf die Modernisierung unter der Überschrift „Digitalisierung“ die Kommunen weiter unterstützen, das digitale Antragsverfahren vereinheitlichen und weiter ausbauen. Kommen wir zur Optimierung der Ausbildungsqualität. Die Durchfallquoten bei der theoretischen und praktischen Fahrerlaubnisprüfung haben in den letzten Jahren immer weiter zugenommen. Wir fordern daher auch Lernerfolgsfeststellungen, die aufzeigen: Wo steht der oder die Lernende? Was muss noch vertieft werden? - So lassen sich Prüfungsängste abbauen und die Durchfallquoten senken, und damit auch die Folgekosten, die durch Wiederholungsprüfungen entstehen. Denn wem nützt es, wenn Fahrschülerinnen und Fahrschüler zur Prüfung angemeldet werden, wenn sie noch gar nicht so weit sind? Darüber hinaus wollen wir den Einsatz von Fahrsimulatoren ermöglichen, um beispielsweise auch den Schaltnachweis B197 auf diese Weise erbringen zu können. Die Anpassung der Wiederholungsprüfung in der Klasse B - Herr Kollege Reiter hat es eben erwähnt -, wonach nur jene Prüfungsteile erneut abgelegt werden müssen, die im vorherigen Versuch nicht bestanden wurden, halten wir für eine geeignete Maßnahme, die vertieft zu prüfen ist. Doch es geht auch darum, die Führerscheinkosten einzudämmen. Berufliche und private Mobilität darf nicht vom Geldbeutel abhängen. Doch was ist, wenn der Führerschein buchstäblich kaum mehr zu bezahlen ist? - Es ist festzustellen, dass der Erwerb der Fahrerlaubnis für viele inzwischen zu einer kaum zu bezahlenden Herausforderung geworden ist, da die Kosten stetig angestiegen sind. Durchschnittlich kostet ein Führerschein der Klasse B je nach Region bereits zwischen 2.500 und 4.500 Euro. Dies stellt ein Hemmnis für die individuelle Mobilität dar, die damit zunehmend auch zur sozialen Frage wird. Und diese Problematik verschärft sich immer mehr. Im Jahr 2024 war der Führerscheinerwerb gut 38 Prozent teurer als noch im Jahr 2020. Nur ein Beispiel für diesen Zeitraum: Im Jahr 2022 stiegen die Führerscheinkosten um sage und schreibe 10,8 Prozent bei einer Inflation von „nur“ 6,9 Prozent. (Abg. Schmitt (SPD)) Im Rahmen der anstehenden Novelle der Fahrschulausbildung auf Bundesebene, die bereits seit Längerem durch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorbereitet wird, gilt es daher auch, die Kostenbestandteile mit dem Ziel der Kostenreduzierung auf den Prüfstand zu stellen. Eine derartige Schwerpunktsetzung ließ die vorrangig auf die Umsetzung der Ergebnisse des Forschungsprojektes OFSA II ausgerichtete Prüfung des Bundes bislang nicht erkennen, wird aber von uns als dringend notwendig erachtet. Sämtliche Entwürfe für das anstehende Rechtsetzungsverfahren sind unter dieser Zielsetzung zeitnah zu überprüfen und die Ergebnisse in eine beschleunigte Novellierung der Fahrschulausbildung einfließen zu lassen. Beispielsweise seien hier die Kosten bei der Vorstellung zur Prüfung zu nennen, die gegebenenfalls einer bundesweit einheitlichen Preisobergrenze zu unterwerfen sind, denn gesetzliche Vorgaben für die Preisgestaltung der Fahrschulen gibt es nicht. Die Gebühren bei TÜV oder DEKRA sind dagegen gesetzlich festgelegt. Zum Antrag der CDU. Lassen Sie mich an dieser Stelle sagen: Der Antrag der CDU greift viele Punkte auf, die wir ebenfalls für sinnvoll halten. In elf von 15 Forderungen könnten wir durchaus mitgehen. Die Richtung stimmt in vielen Bereichen - insbesondere bei der Modernisierung der Ausbildungsstruktur und der Integration neuer Lernformen. Allerdings überzeugen uns einzelne Vorschläge nicht: Die pauschale Reduzierung der Prüfungszeit um zehn Minuten mag auf dem Papier nach einer Einsparung klingen - de facto reden wir hier über eine Ersparnis von gerade einmal rund 20 Euro. Im Rahmen der Anpassung 2021 wurde jedoch auch die Erstellung des e-Prüfprotokolls eingeführt. Somit erhält nicht nur ein durchgefallender Prüfling eine anschließende Beurteilung zur Fahrkompetenz, sondern auch bestehende Prüflinge. Diese Beurteilung erfolgt nach standardisierten Anforderungsstandards und erhöht die Prüfungsgüte. Ein Zurückdrehen stände in keinem Verhältnis zum drohenden Qualitätsverlust. Auch der gänzliche Wegfall des Schaltnachweises ist aus unserer Sicht problematisch. Gerade weil sich die Fahrzeugflotten noch nicht flächendeckend auf Automatik umgestellt haben, muss der Nachweis sinnvoll eingebunden - und nicht ersatzlos gestrichen - werden. Und nicht zuletzt lehnen wir die Vorstellung ab, die bewährte Rolle der Prüfungsorganisationen zu zerschlagen. Diese sorgen seit Jahrzehnten für einheitliche Standards und Qualität in der Prüfungspraxis und stellen nur einen Bruchteil der Kostenbelastung für die Fahrschülerinnen und Fahrschüler dar. Wir sprechen von insgesamt etwa 150 Euro für beide Prüfungen, Theorie und Praxis zusammen. Wir haben in unserem Antrag weitergehende Forderungen aufgenommen, die wir für sinnvoll erachten. Ich bin optimistisch, dass Bewegung in die Sache kommt. In dem Entwurf für die Novellierung der Fahrschulausbildung finden sich schon mehrere der heute angesprochenen Maßnahmen. Auch die Verkehrsministerkonferenz in Nürnberg, an der Ministerin Berg teilgenommen hat, hat sich in der vergangenen Woche mit dem Thema erneut befasst und entsprechende Beschlüsse verabschiedet. Der heute vorgelegte Entwurf des Koalitionsvertrages beinhaltet ebenfalls eine Reformierung der Fahrausbildung, um den Führerscheinerwerb bezahlbarer zu machen. Eine Modernisierung der Fahrschulausbildung bei gleichzeitigem Verfolgen des Ziels, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, das ist möglich, meine Damen und Herren. Wir als SPD-Fraktion setzen, wie bereits ausgeführt, auf gezielte Reformen innerhalb des bestehenden Systems und auf zusätzliche Unterstützung für die jungen Menschen selbst. Daher bringen wir an dieser Stelle bewusst den diskutierten Vorschlag ein, einen Mobilitätspass in Höhe von 500 Euro einzuführen - ein flexibles, direktes Instrument zur Unterstützung der jungen Menschen. Dieser Pass kann beispielsweise für ein Bahnticket oder eben auch als Zuschuss zum Führerschein eingesetzt werden. Neben dem steuer- und abgabenfreien Zuschuss für Auszubildende durch den Arbeitgeber, der ebenfalls in Ihrem Antrag enthalten ist, wollen wir auch eine Übertragung des französischen Modells, der Unterstützung junger Menschen durch zinslose Kredite für den Führerscheinerwerb, prüfen lassen. Warum sollte das, was in Frankreich geht, nicht auch in Deutschland möglich sein? Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Führerschein ist heute mehr als ein Dokument. Er ist ein Symbol für Freiheit, für Selbstbestimmung und für die Möglichkeit, den eigenen Weg zu gehen. Lassen wir nicht zu, dass dieser Weg nur denjenigen offensteht, die ihn sich leisten können. Aus den ausgeführten Gründen können wir beim Antrag der CDU-Fraktion nicht vollumfänglich mitgehen. Unser Antrag greift sinnvolle Punkte aus der Debatte auf und ergänzt wesentliche soziale Komponenten. Er bringt Gerechtigkeit auf die Straße und zeigt, dass Mobilitätspolitik auch Sozialpolitik ist. Kurzum, ich werbe herzlich um Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen herzlichen Dank und Glück auf!
