Dr. Magnus Jung
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Verabschiedung des Krankenhausgesetzes in Zweiter Lesung erreichen wir heute einen neuen Meilenstein in der Umsetzung der Neugestaltung der Krankenhauslandschaft im Saarland sowie der Krankenhausreform auf Bundesebene. Wir legen auch einen Grundstein dafür, dass wir für die nächsten Jahre eine umfassende Investitionsplanung entwickeln können. Während der Kollege Theobald den Tagesordnungspunkt schon nach ungefähr 30 Sekunden inhaltlich verlassen hat und zum Krankenhausgutachten übergewechselt ist, möchte ich auf den Gesetzentwurf in der Sache zu sprechen kommen. Es ist wichtig, noch mal festzuhalten, dass wir mit dem Gesetz die Planungsgrundlagen für Plan- und Leistungsgruppen regeln und eine Stärkung der Beteiligung der verschiedenen Organisationen durchführen, indem wir die Krankenhauskonferenz zukünftig mindestens ein Mal jährlich tagen lassen, und das bei der in Zukunft häufiger werdenden Tagungs- und Beratungsnotwendigkeit in verkleinerter Form, weil es bei der Planung in Leistungsgruppen häufiger zu kleineren Änderungen im Krankenhausplan kommen kann, sodass wir regelmäßig in einer etwas verkleinerten Runde in der Krankenhauskonferenz zusammensitzen werden. Damit können wir die verschiedenen Akteure viel intensiver als bislang am Planungsprozess beteiligen. Damit will ich feststellen: Das Ziel, das Sie mit dem neuen Gremium Planungsausschuss verfolgen, verfolgen wir auch mit diesem Gesetzentwurf. Das erreichen wir auch, nur mit weniger Bürokratie. Deshalb glaube ich, sind wir uns in der Sache sogar einig, auch wenn unser Weg ein anderer, pragmatischerer ist. Wir stellen mit dem Gesetz sicher, dass die ärztliche Weiterbildung mit der Einführung von Leistungsgruppen geregelt und organisiert werden kann. Wir stärken die Möglichkeiten der Patientenfürsprecher, auch mit nicht direkt verwandten Angehörigen über die Situation sprechen zu können. Wir verbessern die Verankerung der Demenzbeauftragten, indem wir sie im Gesetz festschreiben. Hinzu kommt, dass wir Änderungen im Heilberufekammergesetz aufgenommen haben, bei denen es darum geht, dass das Versorgungswerk zukünftig Informationen, wenn sie relevant sind, an die Ärztekammer weitergeben kann, was in der Vergangenheit rechtlich strittig war. Damit lösen wir einvernehmlich zwischen allen Beteiligten ein Problem, das uns vorher sehr beschäftigt hat. Die Anhörung hat gezeigt - wenn man genau hingehört hat, auch die Debatte -, dass es zu diesem Gesetz selbst eigentlich keinen großen Dissens gibt, im Gegenteil: Die Anhörung hat viel Zustimmung und Lob ergeben. Deshalb können wir, wenn ich es richtig verstanden habe, heute davon ausgehen, dass es nur Zustimmung und Enthaltung zu dem Gesetz geben wird, also eine einstimmige Verabschiedung im Landtag. Das ist ein positiver Aspekt, dass wir es geschafft haben, diesen Meilenstein mit einem hohen Grad an Konsens im Land zu erreichen. Dafür will ich mich ganz herzlich bedanken. (Beifall von der SPD.) Ich bedanke mich auch ganz herzlich bei den vielen Verbänden, die an der Anhörung teilgenommen haben, die aber auch vor und nach der Anhörung mit uns als Ministerium in intensivem Austausch zu einzelnen Regelungen waren, was dazu geführt hat, dass wir gemeinsam Verbesserungen am Gesetz vornehmen konnten. Wie die heutige Debatte haben auch die Debatte und die Berichterstattung während der Anhörung gezeigt, dass viele die Veränderung des Krankenhausgesetzes dafür nutzen, über andere Themen in der Krankenhauspolitik zu reden - sei es, dass man sich an der Krankenhausreform im Bund abgearbeitet hat oder an der Investitionstätigkeit, die das Land in der Vergangenheit sicherlich nicht in ausreichendem Maße getätigt hat, oder - wie auch heute noch mal - an der Vorstellung des Krankenhausgutachtens. Deshalb will ich zu diesen Themen kurz Stellung nehmen. Das neue Gutachten wurde, nachdem es lange angekündigt war, Anfang April im Kabinett vorgestellt, anschließend in der Öffentlichkeit. Es wurde dann online gestellt, sodass alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, sich 680 Seiten öffentlichen Teil des Gutachtens genau anzuschauen. Wie man das als mangelnde Transparenz bezeichnen kann, ist mir schleierhaft. Mir ist auch schleierhaft, wie der eine oder andere schon innerhalb von wenigen Stunden eine profunde Beurteilung dazu abgeben konnte, was in den 680 Seiten steht. Ich gebe zu, ich habe länger gebraucht, bis ich das alles durchgelesen und ausgewertet hatte - aber Respekt für die, die das konnten. Natürlich braucht es in einem solchen Gutachten auch einen nichtöffentlichen Teil, denn die Geschäftsdaten einzelner Krankenhäuser sind Geschäftsgeheimnisse, die nicht veröffentlicht werden dürfen. Das hat uns auch die juristische Beratung eindeutig gezeigt. Wir wollten uns schlicht weder geschäftsschädigend verhalten noch strafbar machen, indem wir die Gutachten komplett veröffentlicht hätten. Deshalb sind wir der Praxis treu geblieben, wie sie auch die Vorgängerregierung im Saarland geübt hat. Die wichtigste Botschaft ist eine andere als die, die diejenigen verstanden haben, die es scheinbar nicht richtig gelesen haben. Denn das Gutachten kündigt nicht den Abbau von 1.000 oder 1.500 Betten an. (Abg. Theobald (CDU): Das schreibt sogar das Ärzteblatt.) Am besten würden Sie es selbst lesen, dann könnten Sie sich eine eigene Meinung bilden. Tatsache ist, dass der Gutachter sagt: Wir hatten auf der Grundlage des Krankenhausplanes von 2018, der noch gilt, im Jahr 2023 immer noch 5.800 Planbetten. Bedarfsnotwendig waren im Jahr 2023 aber nur noch 4.700 Betten. Ich rede jetzt über den somatischen Bereich. Das ist eine Differenz von 1.100 weniger im Ist, als der Plan damals war. Das ist ein Rückgang von knapp 20 Prozent, im Wesentlichen eine Minderauslastung, die infolge der Ambulantisierung festzustellen ist. Das bedeutet unterm Strich - das sieht auch die Fortschreibung dieser Gutachten vor -, dass der allergrößte Teil des Bettenabbaus schon erfolgt ist. Für die nächsten Jahre wird einerseits gesagt, es könne durch Ambulantisierung zu weiterem Bettenabbau kommen. Dagegen wirkt andererseits der Trend, dass durch die demografische Entwicklung die Krankenhausnachfrage auch steigen kann. Aufs Prozent genau wird man das nicht voraussagen können, es gibt einen gewissen Korridor. Aber ungefähr wird sich die Zahl der Krankenhausbetten wahrscheinlich in der Zukunft auf dem aktuellen Niveau bewegen, vielleicht noch leicht sinkend, aber ungefähr auf dem jetzt gegebenen Niveau. Das heißt, der Großteil des Bettenabbaus hat längst stattgefunden. Jetzt geht es bei der Reform darum, die vorhandenen Betten sinnvoll zu verteilen. Das ergibt sich ganz eindeutig bei der Lektüre des Gutachtens und aus dem, was der Gutachter vorgestellt hat, was wir auch in der Landespressekonferenz vorgetragen haben. Das alles werden wir natürlich auch, so ist es schon verabredet, im Sozialausschuss in der nächsten Ausschusssitzung am 8. Mai vorstellen. Selbstverständlich wird der Gesundheitsminister dort anwesend sein, das ist auch mit dem Ausschussvorsitzenden mittlerweile so besprochen. So viel zu diesen Zahlen. Abschließend noch der Hinweis, dass der weitere Weg ganz klar ist: Wir werden ab April, ab Mai in die Trägergespräche eintreten. Sobald sie abgeschlossen sind, beantragen die Träger die Leistungsgruppen, die sie umsetzen wollen. Der Medizinische Dienst wird das prüfen. Erst danach wird das Sozialministerium seine erste Vorentscheidung treffen, welche Leistungsgruppen es wie zuweisen will. Danach geht es noch einmal in das Beteiligungsverfahren, sowohl mit Einzelgesprächen als auch im Verfahren in der Krankenhauskonferenz, wie es auch gesetzlich vorgeschrieben ist. Das heißt: Das ist sehr stark beteiligungsorientiert, sehr stark von Transparenz geprägt. Wir sagen zu jedem Zeitpunkt, wo wir im Prozess stehen. Der eine oder die andere mag nun fragen: Wie kann es sein, dass ihr jetzt ein Gutachten vorstellt und uns immer noch nicht sagt, wie die Krankenhausreform letztlich endet? Dazu sage ich: Weil wir einen Prozess durchführen, den wir von Beginn an transparent gestalten. Wir können, bevor wir nicht alle Gespräche geführt haben, natürlich jetzt selbst noch nicht wissen, wie das Ergebnis sein wird. Wer das nicht verstehen will, erinnert mich an die Kinder, die beim Urlaubsausflug im Auto hinten sitzen und nach 50 km fragen: Papa, wann sind wir denn da? - So einfach geht das nun einmal nicht; man muss die Strecke, die vor einem liegt, einfach noch fahren. Am Ende werden wir das Ziel aber mit Sicherheit erreichen - ich hoffe, gemeinsam. Dafür werbe ich weiterhin. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD.)
