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Frank Wagner

CDU 09.04.2025 Sitzungen 17/36

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Bevor ich anknüpfe an das, was meine Kollegin Jutta Schmitt-Lang ausgeführt hat, möchte ich vorweg noch eine Tatsache, die ich schon länger beobachte und mich ein bisschen nachdenklich, aber auch traurig stimmt, ansprechen. Man sieht heute Morgen wirklich das Interesse vonseiten des Bildungsministeriums, das ist immer so bei Gesetzen. Aber umso trauriger ist es, wenn keine echte Debatte entsteht. Das ist heute Morgen so. Wenn wirklich rein Textbausteine vorgetragen werden und nur selten auf Passagen der Vorredner eingegangen wird, wenn auf Zwischenfragen überhaupt nicht reagiert wird und auf eine Kurzintervention im Prinzip mit Floskeln reagiert wird, dann ist das sehr, sehr schade und stimmt mich schon nachdenklich. Das geht deutlich besser! (Beifall von der CDU.) Ich möchte aber jetzt anknüpfen an das Gesetz, das heute eingebracht wird. Es ist ein sehr wichtiges Gesetz, und von daher ist es sehr irritierend, dass es keine echte Debatte gibt. Man kann ja nachlesen, was Jutta Schmitt-Lang eben vorgetragen hat. Sie hat sehr klar herausgearbeitet, wie wichtig uns die digitale Bildung im Saarland ist und wie viele gute Dinge bisher auf den Weg gebracht wurden. Dafür, dass das ein Kraftakt war, haben wir vollstes Verständnis. Auf das Thema Handynutzung mit Rolle rückwärts und Kehrtwende wurde in einer sehr langen Passage sehr ausführlich geantwortet. Ich möchte auch noch eines voranstellen, es betrifft die Lehren, die beim Thema Distanzunterricht aus der Pandemie gezogen wurden. In dieser sehr schwierigen Phase des Distanzunterrichts, als die vielen Endgeräte in die Schulen kamen, musste man sich überlegen, wie man damit umgeht, wie man sie letztendlich in den Schulalltag einbindet. Das ist jetzt in dieses Ge- (Abg. Wagner (CDU)) setz gemündet. Dass die Möglichkeit besteht, hier wirklich rechtssicher einen gut organisierten Distanzunterricht durchzuführen, auch ohne Pandemie, die sich keiner mehr wünscht, trifft bei uns auf vollste Zustimmung. (Beifall von der CDU.) Sehr geehrte Damen und Herren, bis zum heutigen Tag war es ein sehr langer und auch sehr holpriger Weg. Es kam der Hinweis auf die Schulträger, auf die Landkreise und die Gemeinden. Ich habe eben schon aus den Redebeiträgen herausgehört, dass die Kooperation, die Zusammenarbeit gut ist, dass man sich intensiv abstimmt, dass viele Abstimmungsgespräche stattfinden, auch das ist Konsens. Aber dass man diesen Weg jetzt schon so mitgeht und dass man klare Signale ausgesendet hat: „Genau das, was heute hier vorgelegt wird, trifft bei uns auf Zustimmung“, da kann ich nur sagen: Achtung an der Bordsteinkante! Das, was mir gesagt wurde in Vorbereitung auf den heutigen Tag, und auch das, was ich bis jetzt gelesen habe, spricht eine deutlich andere Sprache. Hier wird es mit Sicherheit deutliche Korrekturen benötigen, denn diejenigen, die bezogen auf das Gesetz in ganz vielen Teilen den Schwerpunkt der Arbeit haben, sind nun mal die Schulträger. An der Stelle möchte ich wirklich ein großes Kompliment und Dankeschön an die Schulträger aussprechen, die in den letzten Jahren einen hervorragenden Job gemacht haben und auch jetzt bereit sind, diesen Kraftakt weiter zu vollziehen. (Beifall von der CDU.) Mittlerweile sind, es wurde ja eben gesagt, ab Klassenstufe 3 circa 100.000 Endgeräte eingebunden worden. Die LSMS - Landesweite Systematische Medienausleihe Saarland - ist das Herzstück, der Dreh- und Angelpunkt dessen, was jetzt auf den Weg gebracht wurde; hier soll jetzt auch rechtlich für Sicherheit gesorgt werden. Wir haben in vielen Ausschusssitzungen darüber beraten. Es wurden viele Anträge geschrieben, es wurde in vielen anderen Gremien - Landkreistag, Städte- und Gemeindetag - darüber diskutiert und es wurden auch entsprechende Impulse gegeben. Von daher werde ich in dieser Ersten Lesung einige Hinweise geben und einige Fragen stellen in der Hoffnung, dass das berücksichtigt wird und an der einen oder anderen Stelle etwas korrigiert werden kann. Zum pädagogischen Konzept. Es wurde eben sehr intensiv ausgeführt, dass wir seit Jahren dieses pädagogische Gesamtkonzept fordern. Nicht nur wir, sondern die gesamte Schulgemeinschaft, die Lehrerverbände, der Städteund Gemeindetag, der Landkreistag, alle sagen: Wir brauchen diese Leitlinien, die die Vorgaben machen, die wir benötigen beziehungsweise die uns einen Korridor öffnen, in dem wir uns bewegen können. - Von daher ist es schade, dass das bis jetzt immer noch nicht erfolgt ist. In dem Antrag, den wir erst kürzlich in den Landtag eingebracht haben, haben wir gefordert, ein adäquates pädagogisches Rahmenkonzept zu erarbeiten, Leitlinien für die einzelnen Schulformen und die einzelnen Klassenstufen zu erstellen, weil die sehr unterschiedlich sind. Der Gesetzentwurf spricht die Entwicklung schulspezifischer Medienkonzepte an, Ja, die gibt es schon, bezogen auf den Digitalpakt 1.0, die liegen schulspezifisch vor. Aber bei dem, was für den Einsatz der Endgeräte erwartet wird und auch bei der Zielsetzung, die eben herausgearbeitet wurde, sind wir weiter wirklich im Nebel unterwegs. Es ist sehr, sehr offen, wie das von Landesseite gesehen wird. Also hier braucht es klare Vorgaben. Fragen wie: Wie werden die Leistungsnachweise durchgeführt? Wie wird das Endgerät wirklich in den einzelnen Klassenstufen eingesetzt? müssen in dieses Gesamtkonzept mit eingebettet werden. Und nun zu einer ersten konkreten Änderung, dem Schulmitbestimmungsgesetz. Hier soll in Zukunft jeweils die Schulkonferenz der entsprechenden Schule das Einvernehmen herstellen mit dem Schulträger und allen anderen Beteiligten. Wir haben ja eben gehört, wer alles Mitglied der Schulkonferenz ist. Hier droht ein Flickenteppich! Wir sind uns sehr sicher, dass das regional sehr unterschiedlich sein wird. Welches Endgerät wird eingesetzt? Ist das ein Tablet oder ist das doch ein Laptop? Welche Marke wird das sein? Wie soll es dort eingebunden werden? - Das sind Fragen über Fragen, deren Antworten definitiv vorgegeben werden müssen. Wir brauchen diese Leitlinien. Das kann nicht Aufgabe der Schulkonferenz sein. Von daher ist das ein erster wichtiger Impuls, über regionale Schulkonferenzen nachzudenken, damit die Landkreise ein übergeordnetes Gremium haben, eine Steuerungsgruppe, die im Idealfall auch auf Landesebene fest eingebunden werden soll, um diesen Rahmen zu definieren. Wir sehen große Fragezeichen, ob dieser Weg der Schulkonferenz gangbar ist, bei der dann individuell entschieden werden soll, wie es gemacht wird und vor allem welches Endgerät zum Einsatz kommt. Das ist aus unserer Sicht der falsche Weg. Ich komme zum zweiten Punkt, zu der immer noch fehlenden Verwaltungsvereinbarung. Wir hören immer, es ging nicht, weil erst das Gesetz vorliegen muss. Ich spreche aber von einem Entwurf, der wirklich vorgelegt wird, in dem klar ist: Wie sind die Ziele? Wie sind die Zuständigkeiten? Wer ist für die Administration zuständig? Wer rückt an, wenn Störungen sind? Welche Geräte sollen mit eingebunden werden und wie ist die genaue Aufgabenverteilung? - Nicht ohne Grund, auch das möchte ich kurz in Erinnerung rufen, ist die aktuell bestehende veraltete Verwaltungsvereinbarung vom Landkreistag auf- (Abg. Wagner (CDU)) gekündigt worden. Deshalb muss sie jetzt neu aufgesetzt werden. Für die Schritte, die wir jetzt vollziehen, wäre es wichtig, eine Grundlage zu haben, dass etwas auf dem Tisch liegt und wir jetzt darüber diskutieren könnten. Dann wüssten die Landkreise, die Schulträger und die Gemeinden auch, woran sie sind. Ich komme zum Verwaltungsaufwand bei der Gebührenerhebung, auch das möchte ich kurz herausarbeiten. Die Schulträger müssen in Zukunft für jeden Schüler einen eigenen personalisierten Gebührenbescheid erstellen und versenden. Das ist ein enormer Verwaltungsaufwand. Bis jetzt ist beim Schuleintritt oder beim Schulwechsel eine Anmeldung erfolgt und man war in diesem Leihsystem drin. Jetzt muss immer wieder neu ein eigener personalisierter Gebührenbescheid erfolgen. Das ist wahnsinnig schwierig, wahnsinnig aufwendig. Bis jetzt gab es keine Bescheide, es wurde auch nichts versandt. Das ist ein großer Unterschied. Es kann auch Widerspruch gegen diese Gebührenbescheide eingelegt werden. Was das an Aufwand bedeutet, brauche ich nicht zu erklären. Wie will man das konkret lösen? Das ist ein weiterer Mehraufwand, weil, was auch richtig ist, keine Leistung erbracht wird, wenn die Gebühren nicht gezahlt wurden. Das muss also kontrolliert werden. Wie geht man aber damit um, wenn die Gebühren nicht bezahlt wurden? Wie kommt das Kind dann zu seinem Endgerät? Auch das ist eine entscheidende Frage. Vorher war ganz klar geregelt, wenn jemand in diesem Leihsystem war und die Beiträge sind ausgeblieben, dann ist der Schulträger dem nachgegangen. Das hier ist aber ein völlig neues Verfahren, das viele Probleme machen wird. Das muss überdacht werden. Wie geht man mit ausstehenden Zahlungen und Fehlbeträgen um? Kann man das wirklich den Schulträgern zumuten? Das sind Fragezeichen über Fragezeichen. - Des Weiteren lässt der Gesetzentwurf offen, wie die Verfügbarkeit der digitalen Medien und Systeme bei Störungen und Ausfällen sichergestellt wird. Auch da gibt es bisher keine Regelung. Das müsste in einer Verwaltungsvereinbarung oder zumindest in einem Handout geregelt sein. Ich glaube, all diese Fragen werden sehr klar vom Landkreistag herausgearbeitet. Dann kommen wir zum wichtigen Thema der Finanzierung. Es ist eben der Eindruck entstanden: Alles super, alles klar, es sind gedeckelte Leihentgelte beziehungsweise Gebühren, die jetzt auf die Eltern zukommen. - Auch bei diesem Punkt ist es wichtig, für Transparenz zu sorgen, dass jedem klar ist, wie die Gebühren aussehen. Das Entscheidende ist auch, was in den Gebühren enthalten ist. Es muss klar sein, dass das Land die Differenz zwischen den tatsächlichen Kosten und den gedeckelten Gebühren erstattet, weil eine Menge zusätzliche Kosten auflaufen werden: Stichwort Administration, zusätzliche Software-Tools, die benutzt werden können, Geräte, die ausgetauscht werden müssen. Wir brauchen nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch Klarheit darüber, wer was an welcher Stelle zahlt. Es sind noch sehr viele Fragen offen, die dringend beantwortet werden müssen. (Beifall von der CDU.) Ich komme zu den sehr häufig zitierten 160 Euro. Was ist in diesem Betrag konkret enthalten? Was ist mit den Wartungs- und Verwaltungskosten, Stichwort Administration? Kommt dieses Geld möglicherweise aus einem Digitalpakt 2.0? - Vielleicht werden wir heute mehr erfahren, was dort möglich ist und was nicht. Die Vorzeichen, die bei uns ankommen, besagen, dass damit die Endgeräte finanziert werden können. Auch das wird mit Sicherheit eine Frage sein, die uns im Anhörungsverfahren beschäftigen wird. Ich komme nun zu einem grundsätzlichen Problem in dieser Gesetzgebung. Die Medienausleihe und somit die Bereitstellung der Endgeräte ist als freiwillige Leistung definiert. Warum? Damit keine Konnexität ausgelöst wird, zumindest ist es das, was ich daraus lese. Das können wir noch verstehen, aber mit dem Thema Freiwilligkeit gibt es das Problem, dass jeder Kreistag, die Regionalversammlung, eigenständig entscheiden muss: Welche Geräte werden wie eingesetzt? Machen wir ein Leasingsystem oder doch etwas anderes? Wie gehen wir mit der Administration um? - Da es gesetzlich nicht klar geregelt ist, kann ein Kreistag im schlimmsten Fall sagen: Wir machen überhaupt nicht mit. Was passiert dann? Es gibt dann einen Flickenteppich und genau das Gegenteil von dem, was eben gesagt wurde. Dann haben wir auch keine soziale Gerechtigkeit und nicht jedes Kind wird ein Endgerät haben. Ich möchte abschließend noch kurz an einen ganz wichtigen Punkt anknüpfen, Stichwort soziale Gerechtigkeit. Es gibt eine deutliche Veränderung im Schülerförderungsgesetz. Bisher umfasste der Kreis der Förderberechtigten die Heimkinder, die Waisengeldempfänger und alle übrigen Leistungsempfänger aus dem Asylbewerberleistungsgesetz, alles, was aus dem Sozialgesetzbuch kommt. Es gab dort eine klare Regelung, sodass eben genau diese Kinder vom Leihentgelt befreit wurden. Der Antrag wurde beim Landkreis gestellt. Er hat diesen beschieden und damit hat Klarheit bestanden. Diese Änderung, für die man auch finanzielle Gründe haben wird, beinhaltet, dass die Bezieher von Leistungen aus dem SGB II und SGB XII nun aus der Förderung herausgenommen sind, also alle Bürgergeldempfänger. Das bedeutet, dass die Eltern dann selbstständig einen Antrag beim Jobcenter stellen müssen. Das ist wahnsinnig kompliziert. (Abg. Wagner (CDU)) (Sprechen bei der SPD.) Redet mal mit dem Jobcenter, was dort aktuell schon los ist. Die sagen voraus, dass sie den Eltern hinterherlaufen werden. Viele Eltern werden sich nicht kümmern. Es muss auch dafür gesorgt werden ‑ ‑ (Zuruf des Abgeordneten Commerçon (SPD).) Man hat es eben doch klar gehört: Es wird für soziale Gerechtigkeit gesorgt. Jeder soll sein Endgerät bekommen. - Ich weise Sie nur darauf hin, wo möglicherweise eine Problemstelle sein kann. (Erneuter Zuruf des Abgeordneten Com- merçon (SPD).) Wir sind nicht die Landesregierung. Das ist dann euer Job, dafür zu sorgen, dass man Rechtssicherheit hat und dass es so geregelt werden kann, dass jedes Kind sein Endgerät bekommt. Das ist ein entscheidender Hinweis, dass in Zukunft gerade bei den Bürgergeldempfängern große Problem auftreten. Wie kommen sie zu dem Antrag? Was ist, wenn sie sich überhaupt nicht kümmern? Da ein Gebührenbescheid auf den Weg gebracht werden muss, was passiert, wenn die Gebühren nicht fließen? - Diese Fragen müssen beantwortet werden. Ich fasse zusammen: Wir brauchen eine verlässliche gesetzliche Regelung. Ich habe jetzt etliche Problemstellen herausgearbeitet. Wir brauchen endlich das pädagogische Gesamtkonzept. Die Finanzierung muss geregelt sein. Vor allem darf es keinen Flickenteppich geben. Es gibt also einiges zu tun. (Beifall von der CDU.)

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