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Martina Holzner

SPD 09.04.2025 Sitzungen 17/36

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Schmitt-Lang, wenn man den vorherigen Beitrag hört, kann man fast den Eindruck gewinnen, dass alles schlecht ist und man die digitale Uhr am besten zurückdreht. (Abg. Schmitt-Lang (CDU): Das habe ich mit keinem Wort gesagt. - Unruhe bei der CDU.) Wenn das hier ‑ (Zurufe von der CDU) lassen Sie mich bitte ausreden - eine 180-Grad-Wende beziehungsweise eine Rolle rückwärts sein soll, kann ich wirklich nur mit dem Kopf schütteln. Das hier, meine Damen und Herren, ist eine Rolle vorwärts mit Absprung und Salto. (Beifall von der SPD. - Unmutsbekundungen bei der CDU.) Wir sind nämlich hier - Frau Schmitt-Lang, vielleicht hören Sie weiter zu ‑ , (Zurufe der Abgeordneten Schmitt- Lang (CDU) und Thielen (CDU)) um die Zukunft zu gestalten, denn unsere Welt verändert sich rasant und wird Tag für Tag digitaler. Für unsere Kinder ist das längst kein Trend mehr. Es ist Alltag. Ihre Lebenswelt ist digital. Sie lernen heute mit Tablets, bereiten sich mit Lernapps auf Klassenarbeiten vor und kommunizieren über digitale Plattformen mit ihren Lehrkräften. Digitale Bildung ist längst Realität. Das ist gut so, denn ohne digitale Kompetenzen ist eine gleichberechtigte Teilhabe an unserer Gesellschaft kaum mehr möglich. Deshalb freue ich mich, dass wir heute in Erster Lesung über das Gesetz zur digitalen Bildung sprechen dürfen. Es ist ein starkes und zukunftsweisendes Gesetz, das unsere Schulen nachhaltig prägen wird. Die Landesregierung liefert ein klares und durchdachtes Gesamtkonzept. Deshalb sage ich herzlichen Dank an alle, die an diesem Entwurf mitgearbeitet haben. Stellvertretend für die Mitarbeiter des Ministeriums bedanke ich mich bei Herrn Weller, Herrn Kirbayir und Frau Schmitz. (Beifall von der SPD.) Wir wollen, dass unsere Kinder und Jugendlichen die Schulen mit den digitalen Fähigkeiten und dem Rüstzeug, das sie stark macht und das sie in ihrem Leben brauchen, verlassen. Meine Damen und Herren, das, was wir alle wollen, sind Chancengleichheit, Teilhabe und vor allem echte Zukunftsperspektiven für unsere Kinder. (Beifall von der SPD.) Damit das Ziel nicht bloß ein Wunsch bleibt, sondern gelebte Realität wird, braucht es klare gesetzliche Rahmenbedingungen. Wenn wir wollen, dass unsere Kinder stark in die digitale Zukunft gehen, müssen wir ihnen heute die richtigen Werkzeuge mitgeben. Deshalb erläutere ich Ihnen kurz die Kernpunkte des Gesetzes, das die Ministerin eben schon vorgestellt hat. Erstens geht es um Medienkonzepte als gesetzlicher Standard. Digitale Bildung braucht mehr als WLAN und Tablets. Sie braucht ein klares Konzept. Deshalb verankern wir Medienkonzepte in jeder Schule, im Schulordnungsgesetz und im Schulmitbestimmungsgesetz. Diese Konzepte beinhalten sowohl ein technischpädagogisches Einsatzkonzept als auch ein Ausstattungskonzept und das Thema Lehrkräftefortbildung. Sie leisten auch einen großen Beitrag zum Kinderschutz. Sie werden nicht einfach von oben verordnet. Sie entstehen gemeinsam mit Lehrkräften, Eltern, der Schulsozialarbeit, Schulträgern und natürlich den Schülerinnen und Schülern selbst. Nur so können wir sicherstellen, dass die digitale Entwicklung an Schulen sinnvoll gestaltet wird und alle Perspektiven berücksichtigt werden. Der Distanzunterricht wird rechtlich abgesichert. Erinnern Sie sich noch an Pfingsten im letzten Jahr? - Plötzlich gab es Hochwasser. Solche Situationen können immer wieder passieren. Das wissen wir. Doch es ist klar, ob Pandemie, Hochwasser oder Glatteis, der Unterricht sollte möglichst nicht ausfallen - auch wenn der eine oder andere Schüler das vielleicht schön fände. Mit der neuen Regelung im Schulpflichtgesetz wird Distanzunterricht rechtlich verankert. Das ist Bildungssicherheit unabhängig von äußeren Umständen, meine Damen und Herren. (Beifall von der SPD.) Wir schaffen zudem ein nachhaltiges Leasingmodell für Tablets ab dem Schuljahr 2026/2027. Das heißt: keine Sorgen mehr um defekte Geräte, keine versteckten Kosten und keine Benachteiligung für einkommensschwache Familien. Die Schulträger bleiben verantwortlich, bekommen aber Unterstützung durch einen Leasinganbieter. Das bedeutet, geht ein Tablet kaputt, gibt es innerhalb weniger Tage Ersatz. Es gibt keine Sorgen um Reparaturkosten oder Versicherung. Eltern müssen sich nicht um den Kauf oder die Installation kümmern. Noch besser ist, dass das Modell nachhaltig ist. Die Geräte bleiben länger im Kreislauf und werden effizient genutzt. Es ist ein echter Gewinn für Chancengleichheit, Planungssicherheit und Umweltschutz. (Beifall von der SPD.) Während wir hier eine zukunftsorientierte Lösung schaffen, zeigt der Blick in andere Bundesländer, dass das keineswegs selbstverständlich ist. In anderen Bundesländern kaufen Eltern die Tablets selbst - inklusive Installation aller nötigen Apps. Bei uns machen wir es anders, nämlich fair, nachhaltig und für alle zugänglich. Es gibt eine einheitliche und nachhaltige Ausstat- (Abg. Holzner (SPD)) tung. Das ist effizient und zukunftsfähig. So geht moderne Bildungspolitik. Damit sind wir das erste Bundesland mit einem eigenen Gesetz für digitale Bildung, meine Damen und Herren. (Beifall von der SPD.) Das Gesetz sorgt für einheitliche und sozialgerechte Lösungen. Wir bringen das Schülerfördergesetz in Einklang mit dem SGB II und dem SGB XII. Wer Bürgergeld oder Sozialhilfe bezieht, bekommt digitale Bildung nun aus einer Hand, und zwar einfach und unbürokratisch. Mit einer einheitlichen Gebühr von 160 Euro pro Schuljahr für alle weiterführenden Schulen stellen wir außerdem sicher, dass hochwertiger digitaler Unterricht für alle möglich ist. Ganz wichtig ist, dass der Beitrag gedeckelt ist. Die Eltern erhalten damit volle Planungssicherheit, denn digitale Bildungsgerechtigkeit heißt für uns, dass kein Kind aufgrund finanzieller Hürden vom digitalen Lernen ausgeschlossen werden darf. Auch das garantieren wir mit dem neuen Gesetz. (Beifall von der SPD.) Mit diesem Gesetz schaffen wir nicht nur klare und verlässliche Strukturen für digitale Bildung, mit diesem Gesetz reagieren wir auch auf die Diskussion zum Handyverbot an Grundschulen und schaffen wie bereits angekündigt eine landesweit einheitliche Lösung. Im Februar haben wir es in unserem Antrag gefordert. Nicht einmal zwei Monate später steht es im Gesetz. So, Frau Schmitt-Lang, geht machen statt motzen. (Beifall von der SPD.) Ich wiederhole auch gerne, was wir damals bereits gesagt haben: Private Smartwatches und Smartphones haben im Unterricht an Grundschulen und in der Primarstufe von Förderschulen nichts zu suchen, es sei denn, es liegt eine Ausnahme oder ein Notfall vor.

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