Jutta Schmitt-Lang
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben es mitbekommen, wir diskutieren heute bei diesem Tagesordnungspunkt in verbundener Debatte über zwei Gesetzentwürfe. Den einen zur Änderung der digitalen Bildung hat die Ministerin soeben vorgestellt, den anderen - darin geht es um ein Nutzungsverbot von Handys an Grundschulen, klare Regelungen für die weiterführenden Schulen - haben wir als CDU-Landtagsfraktion heute eingebracht. Vorweg möchte ich sagen: Ihr Gesetzentwurf, Sie haben es selbst gesagt, befindet sich ja schon länger im Orbit. Er war schon in der Anhörung in Ihrem Ministerium, diese Anhörung ist mittlerweile abgeschlossen. Bisher war darin noch keine Silbe zum Umgang mit Handys und Smartphones an Schulen. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass Sie nach einem ziemlich bizarren Schlingerkurs in den letzten Wochen nun kurzfristig dazu noch einen Passus eingeführt haben. Wir als CDU sind bei dem Thema - erstens, digitale Bildung und zweitens, Umgang mit privaten Endgeräten, Smartwatches und Co. - klar aufgestellt. Wir haben zuerst als Große Koalition gemeinsam einen riesigen Kraftakt gestemmt, Sie haben es angesprochen, und in die Ausstattung unserer Schulen, unserer Schülerinnen und Schüler mit privaten Endgeräten massiv investiert. Das war eine gute, eine richtige Entscheidung. Wir müssen dafür sorgen, das ist unsere Aufgabe, dass unsere Kinder digitale Kompetenz erwerben, anstatt nur zu konsumieren, und wir wollen die Vorteile und Möglichkeiten digitaler Bildungsangebote für unsere Kinder nutzbar machen. Von Anfang an stand das für uns außer Frage. Genauso außer Frage war für uns aber auch von Anfang an, dass es dafür ein klares pädagogisches Konzept braucht, das Bildschirmzeiten, klare Regeln und klare Ziele für das digitale Lernen und für die verschiedenen Altersstufen umfasst. Das fordern wir seit Beginn der Medien- (Abg. Schmitt-Lang (CDU)) ausleihe von Ihnen, Frau Ministerin. Das haben Sie bisher nicht geliefert. Bitte verweisen Sie an dieser Stelle nicht darauf, dass die Schulen Medienkonzepte haben. Das haben sie und die sind zum Teil auch ganz wunderbar, aber auch extrem unterschiedlich. Es muss doch in einem kleinen Land wie dem Saarland unser Anspruch sein, dass wir ein Ziel haben, auf wissenschaftlichen Fakten basierend, was wir mit digitaler Bildung erreichen wollen. Es muss doch unser Anspruch sein, das in einen Rahmen zu gießen, auf dem dann selbstverständlich die verschiedenen Anforderungsprofile unserer Schulen aufbauen können und auf dem sie ihre individuellen Schwerpunkte setzen können. Das liefern Sie nach mittlerweile vier Jahren Medienausleihe auch mit dem heutigen Gesetz nicht. Wir fordern zudem seit Beginn der Medienausleihe ein mittelfristiges Finanzierungskonzept und die Schaffung der notwendigen rechtlichen Grundlagen. Dazu findet sich etwas im vorliegenden Gesetz, allerdings mit vielen Fragezeichen. Darauf wird Kollege Frank Wagner in der weiteren Debatte noch eingehen. Wir bleiben dabei: Wir brauchen Digitalisierung mit klarer Zielsetzung und wenn Sie da Konzepte liefern, haben Sie uns an Ihrer Seite. Für die CDU hat sich dabei aber auch schon lange abgezeichnet, dass die Nutzung von privaten Endgeräten, von Handys, von Smartwatches und Co. einer pädagogischen Zielsetzung im Unterricht in der digitalen Bildung zuwiderläuft. Ich habe im vorletzten Plenum die extrem negativen Auswirkungen der privaten Endgeräte ausgiebig dargelegt. Selbst wenn das Handy in der Tasche abgelegt ist, saugt die bloße physische Anwesenheit schon bis zu 10 Prozent der Aufmerksamkeit unserer Schülerinnen und Schüler ab. Das Warten - Wer schreibt vielleicht eine Nachricht oder wer hat vielleicht was gepostet? - wirkt sich messbar negativ auf die Lernleistung aus. Das soziale Wohlbefinden, das Klima an der Schule leiden. Cybermobbing und sozialer Druck nehmen stark zu. Deshalb haben wir im Bildungsausschuss bereits im November den Umgang mit digitalen Endgeräten im Unterricht auf die Tagesordnung gebracht. Uns war damals bereits völlig klar: Keine Nutzung an den Grundschulen und klare Vorgaben für die Regelung an weiterführenden Schulen. Die Landesregierung hat zum damaligen Zeitpunkt noch völlig klargemacht, dass sie das anders sieht, dass das Ministerium keine zentralen Vorgaben machen werde und dass die Schulgemeinschaften das vor Ort lösen müssen. Aus unserer Sicht war das damals schon ein völlig falscher Weg der Ministerin und ihres Hauses. Auch die SPD-Kollegen, die jetzt in unzähligen Social-Media-Posts begeisterte Befürworter eines klaren Verbots sind, hatten die ablehnende Haltung des Ministeriums im Ausschuss unterstützt. Der Tenor auch dort war, die Regelungen den Schulen zu überlassen. Liebe Kollegen der SPD, ich bin sehr froh, dass Sie heute anders sprechen. Und falls da jemand den Kopf schüttelt: Das Protokoll liegt an meinem Platz. Ich darf ja nicht daraus zitieren, aber ich kann es Ihnen zum Nachlesen geben, auch wenn es zur Transparenz dazugehören würde, Ihre kurzfristige inhaltliche 180- Grad-Wende den Saarländerinnen und Saarländern zu erklären. Das gilt auch für Sie, Frau Ministerin. Im Januar sagten Sie noch, ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin: „Statt auf Verbote zu setzen, wollen wir eine konstruktiv kritische Auseinandersetzung mit sozialen Medien in Bildungsprozessen.“ Ein etwas schiefer Ansatz, denn mit Blick auf die Wissenschaft braucht es ja beides, die Untersagung der Nutzung privater Endgeräte im Unterricht, in der Schule, und die Förderung einer konstruktiv-kritischen Auseinandersetzung mit Medien gleichzeitig. Für Letzteres haben wir besagte Tablets angeschafft und für Letzteres braucht es, wenn man es ernst nimmt, endlich auch das von mir eben angesprochene pädagogische Gesamtkonzept mit Ihrer Zielsetzung, wie Sie denn diesen Austausch kritisch und konstruktiv gestalten wollen, denn sonst bleiben das leider nur hohle Phrasen. (Beifall von der CDU.) Aber Sie haben beim Handy nun eingelenkt und treiben wenige Wochen nach Ihrer klaren Absage ein Handyverbot voran. Wenn Sie es ernst meinen, dann sagen wir: Gut so! Dennoch ist Politik ja auch eine Frage von Glaubwürdigkeit. Wenn jetzt manch einer der SPD-Kollegen so tut, als sei man bisher nur missverstanden worden, dann erklären Sie doch bitte, warum Sie noch im Februar unseren Antrag dazu abgelehnt haben. (Abg. Haas (SPD): Weil wir einen besseren hatten!) Das ist schön, darauf gehe ich noch ein, aber es ist falsch. Was Sie wollten und warum Sie heute umschwenken, darauf werde ich noch eingehen. - Ehrlich wäre, zuzugeben, dass das im Februar noch gar nicht Ihr Ansinnen war, dass Sie im Februar noch versucht haben, das Thema Handynutzung vor den Schultüren liegen zu lassen. Ich kann es Ihnen gleich auch vorlesen, so wie Sie es im Ausschuss und in der Presse klar vertont haben. Stattdessen haben Sie also mit viel Wortklauberei in Ihren Reden so eine Strategie nach dem Motto „Mach mich nicht nass, aber wasch mir trotzdem den Pelz“ verfolgt, in der Hoffnung, da draußen glaubt Ihnen das jemand. Die Ministerin hat im Februar in ihrer gesamten Rede hier im Hohen Haus kein Wort dar- (Abg. Schmitt-Lang (CDU)) über verloren, was sie denn wie regeln will. Mit keinem Wort! Ich habe es sogar nachgelesen, Frau Ministerin. Mit keinem Wort hat sie überhaupt einen Regelungsbedarf benannt. Sie hat uns einzelne Schulordnungsauszüge vorgelesen, die uns zeigen sollten: Ist ja schon alles klar, die Schulen machen das. Für uns war klar, die Ministerin wird einen blumigen Brief an die Schulen schreiben, die sollen sich darum kümmern. Und dann? Dann sagte die Ministerpräsidentin, die bei besagtem Plenum ja anwesend war, wenige Tage später, am 21.03, im Fernsehinterview, man brauche mehr Vorgaben, man müsse ein klares Signal setzen. Es versteht zwar vermutlich keiner im Land, warum Frau Rehlinger diese Kehrtwende nicht eine Woche vorher eingeläutet hat, als Sie und Ihre Fraktion hier für dieses klare Signal die Hand hätten heben können. Offensichtlich empfand sie Ihren Antrag ja auch nicht als ein klares Signal, Kollege Haas, also nicht als besser. Aber zumindest hat sie mit diesem Satz verspätet dafür gesorgt, dass die SPD spontan und in wenigen Tagen zum glühenden Verfechter eines Handyverbots wurde, und das ist gut so! (Beifall von der CDU. - Abg. Haas (SPD): An- ke Rehlinger hat zugestimmt!) Ja, sie hat zugestimmt und dann ein paar Tage später festgestellt, es war kein klares Signal, Kollege Haas. Genau das ist der Punkt. Auf dieses Vor und Zurück konnten wir uns nicht verlassen. Wir haben weiter an einem eigenen Gesetzentwurf gearbeitet, der auf dem hessischen Entwurf aufbaut und den dort auch die SPD mittragen konnte. Erst recht haben wir auf einen eigenen Gesetzentwurf aufgebaut, nachdem - Achtung! - am 24.03. dann der erwartete blumige Brief der Bildungsministerin an die Schulen ging. Da haben Sie den Schulen in vier Seiten Prosa mitgeteilt, um was sie sich kümmern sollen. Sie sollen die Schulordnungen anpassen, sie sollen Elternabende, Informationsveranstaltungen machen, Infobriefe - eine schöne Latte mit Hausaufgaben für die Schulen. Die hätten eigentlich schon genug Hausaufgaben. Aber, jetzt folgt der entscheidende Satz. Ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin: „Zum Stand der Umsetzung“, also der ganzen Hausaufgaben für die Schulen, „werden wir zu Beginn des Schuljahres 2025/2026 eine Abfrage durchführen. Die Abfrage ist der angekündigten landesweiten Regelung durch die Schulaufsichtsbehörde vorgeschaltet.“ Das heißt im Klartext: Da war es noch eine halbe Kehrtwende. Selbst da kamen Sie noch nicht auf die Idee, zügig zu handeln, sondern hatten vor, nach den Ferien erst mal eine Umfrage zu machen, in der Hoffnung, dass sich das Thema aussitzt. Dass Sie die Regelungen auch jetzt nur gezwungenermaßen mittragen, ist damit offensichtlich klargestellt. (Beifall von der CDU.) Und ehrlich, jede Schulgemeinschaft, die diesen Brief vor zehn Tagen bekommen hat und dann zehn Tage später sieht, dass Sie irgendwie immer schon ein Gesetz ganz schnell und zügig machen wollten, fragt sich doch vermutlich, nachdem sie den Brief und die Hausaufgaben jetzt schon wieder in die Tonne treten darf, ob sie einmal im Leben mit Profis arbeiten darf - bitte doch wenigstens bei einem so einfach handhabbaren Thema. Es geht darum, die Thematik ordentlich beziehungsweise handwerklich sauber durchzuführen, kein Vor und Zurück zu haben, sondern einen offenen, wertschätzenden Umgang mit den Schulen und eine klare Kommunikation statt dieses peinliche Gewurschtel. (Beifall von der CDU.) Mit Blick darauf, dass Sie wie gesagt vor zehn Tagen selbst noch nicht wussten, was Sie wollen, wollten wir nicht die nächste Wendung bei Ihrem Handy-Drama abwarten. Uns fehlt da ein klein bisschen der Glaube. Deshalb haben wir unseren Gesetzentwurf heute wie geplant eingebracht. Unser Gesetz führt erstens digitale Kompetenzen als Bildungsziele von Schule ein und setzt zweitens gleichzeitig klare Regelungen fest, nämlich ein klares Nutzungsverbot an Grundschulen und klare Regeln für die weiterführenden Schulen, für die Sie, Frau Ministerin, in einer Rechtsverordnung dann den Rahmen vorgeben sollen, innerhalb dessen Schulen Ausnahmen für die Handynutzung festlegen können. So weit, so klar. Der Satz, den Sie nachträglich in Ihren uns schon länger vorliegenden Gesetzentwurf zur digitalen Bildung eingefügt haben, ist mager und sehr weit gefasst - vermutlich der Kürze der Vorbereitungszeit nach dem letzten von mehreren Meinungsumschwüngen geschuldet -, aber geht in die richtige Richtung. Diesen einen Passus in Ihrem Gesetz unterstützen wir mit Nachdruck. Die Ausgestaltung im Gesetzgebungsprozess begleiten wir mit Nachdruck, frei nach dem Motto: Vertrauen ist gut, parlamentarische Kontrolle ganz offensichtlich besser, und frei nach dem Motto beziehungsweise frei nach Helmut Kohl: Entscheidend ist, was am Ende hinten rauskommt. - Vielen Dank. (Anhaltender Beifall von der CDU.)
