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Christine Ursula Streichert-Clivot

09.04.2025 Sitzungen 17/36

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Sehr geehrte Saarländerinnen und Saarländer! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur digitalen Bildung an saarländischen Schulen schaffen wir die Grundlage für eine moderne, nachhaltige und zukunftsorientierte Schulbildung in unserem Land. Wir setzen damit einen rechtlichen Rahmen um die Geschichte der digitalen Transformation unserer Schulen. Wir schaffen damit Verlässlichkeit mit Blick auf die Teilhabe unserer Kinder und Jugendlichen und wir schaffen Verlässlichkeit für die Investitionen unserer Schulträger. Wir erzählen damit gemeinsam die digitale Erfolgsgeschichte unseres Bundeslandes weiter. Die digitale Transformation unserer Schulen verfolgen wir mit großer Entschlossenheit und auch mit einem sehr klaren Blick für die Notwendigkeit, dass Kinder und Jugendliche im Saarland konsequent ihre Kompetenzen für die digitale Welt brauchen. Wir unterstützen sie auch auf diesem Weg. In einer Zeit, in der durch Digitalisierung der Mensch in seiner kreativen Gestaltungsmacht zunehmend von künstlicher Intelligenz eingehegt wird, schaffen wir ein Gesetz, das die digitale Mündigkeit junger Menschen in den Vordergrund stellt. Wir schaffen Wissen darüber, wie die digitale Welt funktioniert, was sie für unser menschliches Miteinander bedeutet und wie wir weiterhin die Gestaltungshoheit erhalten können. Die Geschichte der digitalen Transformation begann im Jahre 2016. Damals eroberte der kleine Minicomputer Calliope mini das Saarland, eine kleine Revolution. Mit kindgerechter Programmiersprache waren es unsere Grundschulen, die hier erste Schritte hin zur konkreten Anwendung informatischer Basiskompetenzen im Saarland gegangen sind, spielerisch in der Welt der Programmierung anzukommen, Kinder zu Forscherinnen und Forschern zu machen, die ausprobieren und aktiv gestalten. Diese Rolle, die wir den Jüngsten in unserer Gesellschaft zugesprochen haben, diesen Weg, den wir dort eingeschlagen haben, setzen wir seither fort und werden ihn auch nicht mehr verlassen. 2019 haben wir das Basiscurriculum „Medienbildung und informatische Bildung“ als Rahmen für die Lehrpläne beschlossen. Damit haben wir die informatische Bildung, die meist an weiterführenden Schulstandorten, oft an Gymnasien auch als freiwillige AG angeboten wurde, aus einem Nischenangebot herausgezogen und sind den Weg für ein flächendeckendes Unterrichtsangebot für alle Schülerinnen und Schüler im Saarland gegangen. Dabei geht es nicht mehr und nicht weniger darum, unsere jungen Menschen mit einem guten Schulabschluss in eine Welt zu entlassen, die von Technologie, Vernetzung und einer sehr hohen Dynamik und Veränderung geprägt sein wird. Wir begleiten Kinder und Jugendliche kompetent durch die digitale Welt. Wir machen sie zu Entdeckerinnen und Entdeckern, Eroberinnen und Eroberern der digitalen Welt und mit diesem Gesetz auch deutschlandweit zu Pionieren. Will man diese Welt entdecken, braucht es eine grundsätzlich offene Haltung für die Lernund Leistungsbereitschaft unserer Kinder. Es ist die Offenheit für die Lebensrealität junger Menschen in unserem Land, für ihre Perspektive und für die Tatsache, dass sie in eine digitale Welt hineingeboren werden und sich schon längst aktiv darin bewegen, dass sie eben nicht mehr zwischen digitalen und analogen Räumen unterscheiden. Es ist die Haltung, dass sie mit ihrem Erfahrungshorizont als Wissensträger und als Akteure ernst genommen werden. Damit gehen wir auf die immer wieder von jungen Menschen formulierte Erwartung ein, den Unterricht an ihre Themen, an ihre Lebensrealität und an das, was sie noch erwarten wird, anzupassen. Unsere Strategie der digitalen Transformation an Schulen gibt den Schülerinnen und Schülern bereits heute wichtige Werkzeuge an die Hand, um in der digitalen Welt sicher zu navigieren. Als erstes Bundesland haben wir 2020 in der Corona-Pandemie die Online-Schule Saarland als inzwischen sehr leistungsstarke Plattform für digitales Lernen ins Leben gerufen. Heute ist diese Plattform nach anfänglicher Kritik, die wir im Jahr 2020 alle laut vernommen haben, der zentrale virtuelle Ort des digitalen Lehrens und Lernens im Saarland und wird von über 100.000 Schülerinnen und Schülern täglich genutzt, sowohl in der Schule als auch zu Hause. Die OSS, die Online-Schule Saarland, ist der Ort, über den wir digitale Schulbücher und KIgestützte Förderangebote direkt und unmittelbar an unsere Schülerinnen und Schüler verteilen. Die OSS ist der Ort, über den wir kostenfrei zu hochwertigen Bildungsinhalten hinführen wie beispielsweise mit dem Angebot „ZDF goes Schule“. Die OSS ist seit der Pandemie der digitale Ort, die Plattform geworden, die für Schülerinnen und Schüler tagtäglich die digitale Ergänzung zu ihrem Klassenraum ist. Um dort gut navigieren zu können, braucht es Wissen, und zwar Wissen, das alle miteinander teilen. Eroberer und Eroberinnen der digitalen Welt brauchen digitale Souveränität. Mit der Entscheidung ab dem Schuljahr 2023/2024 ab der Klasse 7 für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend das Fach Informatik anzubieten, tragen wir zu genau zu diesem Wissensaufbau bei. Damit das gelingt, ist im Maschinenraum unserer Schulen einiges passiert. Ohne die große Bereitschaft und das Engagement unserer Lehrkräfte wäre dieser Fortschritt nicht möglich gewesen. Bis heute haben 230 Lehrerinnen und Lehrer im Saarland die zweijährige Fortbildungsreihe durchlaufen, um Schülerinnen und Schülern den Einstieg in die Welt der Informatik zu ermöglichen. Ich sage deshalb ganz deutlich: Der Erfolg dieses Vorhabens gehört auch Ihnen, den Lehrerinnen und Lehrern, die mit Leidenschaft und Einsatzbereitschaft diese Aufgabe angenommen haben. Sie machen junge Menschen fit für eine Zukunft, in der Algorithmen und digitale Anwendungen unser Leben bestimmen und in vielen Bereichen bereits unbewusst steuern. Vielen Dank für diesen Einsatz. (Beifall von der SPD.) Um sich eine Welt erobern zu können, braucht es Leidenschaft und Einsatzbereitschaft, aber auch Sicherheit. In unserer digitalen Welt ist es die Sicherheit, was mit den eigenen Daten und Informationen passiert. Deshalb hat der Landtag des Saarlandes als erster bundesweit im Sommer 2024 einstimmig ein Schulwesen-Datenschutzgesetz verabschiedet. Dieses Gesetz schützt die Daten unserer Schülerinnen und Schüler, unserer Lehrkräfte und aller, die sich in digitalen Schulräumen bewegen. Das Gesetz schafft Zugänge und sorgt für digitale Barrierefreiheit für unsere Schülerinnen und Schüler. Gerade erkrankte Kinder, für die eine Teilnahme am Unterricht und der Kontakt zu ihren Freundinnen und Freunden in der Schule förderlich für die eigene Genesung ist, erhalten durch dieses Gesetz die Möglichkeit zur Teilhabe am Unterricht durch Avatare. - Danke an dieses Hohe Haus, dass der Weg von Ihnen freigemacht worden ist. Mit dem digitalen Bildungsgesetz gießen wir alle Erfahrungen der digitalen Transformation unserer Schulen nun in ein Gesetz. Digitale Welten brauchen smarte und leistungsfähige technische Ausstattung. Auf dem Weg der Digitalisierung haben wir mit dem Digitalpakt Schule seit 2019 bedeutende Fortschritte erzielt und die digitale Ausstattung, die Infrastruktur und das leistungsfähige Internet an unseren Schulen erheblich verbessert. Wir können zu Recht sagen: Der Grundstein für die digitale Transformation unserer Schulen ist gelegt. Bis 2024 wurden im Saarland rund 137 Millionen Euro in die digitale Ausstattung unserer Schulen investiert - eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund, Land und Kommunen. Schritt für Schritt haben wir ausgehend von den digitalen Erfahrungen der Pandemie, Schülerinnen und Schüler mit Endgeräten ausgestattet. Auch unsere Lehrkräfte arbeiten mit eigenen Endgeräten, gestützt und flankiert durch die Online-Schule Saarland. Wir haben viel Geld in die Hand genommen und nicht nur alle 327 Schulen im Land mit modernen digitalen Geräten ausgestattet, sondern auch für 100.000 mobile Endgeräte an unseren Schulen im Saarland gesorgt. An allen weiterführenden Schulen ab Klassenstufe 5 verfügen die Schülerinnen und Schüler über ein persönliches mobiles Endgerät. Das bedeutet, digitale Bildung ist im Saarland keine Zukunftsvision mehr, sie ist gelebte Realität. In unseren Grundschulen treiben wir die digitale Bildung ebenfalls mit Nachdruck voran. Die dritten und vierten Klassen arbeiten bereits mit schulgebundenen Geräten und dieser Prozess wird durch eine wissenschaftliche Begleitung der Universität des Saarlandes bis 2028 unterstützt. Das bedeutet konkret Folgendes: Im Saarland müssen Eltern das Tablet für die Schule nicht selbst beschaffen. Im Saarland müssen Lehrkräfte nicht mit einem bunten Strauß privater Tablets und Laptops im Klassensaal klarkommen. Das Saarland ist das einzige Bundesland, in dem das Gerät mit dem entsprechenden digitalen Content allen Schülerinnen und Schülern flächendeckend zur Verfügung gestellt wird. (Beifall von der SPD.) Das alles wäre ohne unsere kommunale Familie im Saarland nicht möglich gewesen. Gemeinsam haben wir es geschafft, die Herausforderungen der digitalen Transformation im Bildungsbereich anzugehen und Lösungen zu entwickeln. Dafür bin ich den Kommunen und insbesondere den Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Spitzenverbände im Saarland sehr dankbar. Sie haben diese gemeinsame Kraftanstrengung von Anfang an für unsere Schulen, für unsere Schülerinnen und Schüler, für die Zukunft unseres Landes mitgetragen. Sehr geehrte Damen und Herren, für den saarländischen Weg der digitalen Transformation unserer Schulen gibt es keine Blaupause. Wir konnten nirgends abschreiben oder andere negative Erfahrungen machen lassen. Das Saarland ist ein Land der kurzen Wege. Es ist bekannt für seine Lösungsorientierung. Das Saarland ist bekannt dafür, einfach mal zu machen. In der digitalen Transformation und in der Pandemie war das mehr als notwendig und wir haben genau das getan. Wir haben gemeinsam mit den Schulträgern ein qualitativ hochwertiges System digitaler Infrastruktur geschaffen. Gemeinsam mit den Schulträgern haben wir in den vergangenen fünf Jahren mit dem Aufbau der Landesmedienausleihe die Blaupause für die digitale Transformation unserer Schulen in Deutschland geschaffen. Unsere Blaupause für die digitale Transformation der Schulen lebt von finanzieller Verlässlichkeit. Digitalisierung ist keine einmalige Investition, sie ist eine Daueraufgabe. Die Fortsetzung des Digitalpakts ist daher für mich die notwendige Gelingensbedingung für die Transformation und Digitalisierung im Schulbereich. Während meiner KMK-Präsidentschaft konnten wir bereits eine geeinte politische Verständigung auf den Digitalpakt 2.0 erzielen. Ich bin zuversichtlich, dass die Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene dazu führen, dass wir diese mit Leben füllen können. Ich bin zuversichtlich, weil ich weiß, dass unsere Ministerpräsidentin Anke Rehlinger sich für diese Interessen in Berlin zu dieser Stunde stark macht. Die digitale Bildung lebte in der Vergangenheit vom finanziellen Einsatz des Saarlandes und wird das auch in Zukunft tun. Mein Dank geht daher auch an meinen Kollegen Finanzminister, Jakob von Weizsäcker, mit dessen Unterstützung jetzt und in Zukunft ein nachhaltiges System digitaler Bildung im Saarland möglich ist. Mit unserem Gesetz geben wir ein Finanzierungsversprechen. Das ist eine solide Grundlage für die weitere Zusammenarbeit mit unseren Kommunen. Wir stellen sicher, dass 10,5 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung stehen, um mobile Endgeräte für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte bereitstellen zu können. Wir stellen sicher, dass 5 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung stehen, um cloudbasierte Angebote der Lernplattform Online-Schule Saarland sowie die digitale Verwaltung der Inhalte der Lehrund Lernmittel bereitzustellen. Diese finanziellen Gewährleistungen dokumentieren das Engagement des Saarlandes für die digitale Bildung. Mit dem vorliegenden digitalen Bildungsgesetz schaffen wir nun den rechtlichen Rahmen, der notwendig ist, um digitale Infrastrukturen aufzubauen. Im vorliegenden Gesetz wird die digitale Bildung als fester Bestandteil des saarländischen Schulsystems verankert. Wir werden den Distanzunterricht gesetzlich regeln, um Klarheit und Handlungssicherheit für unsere Schülerinnen und Schüler, für Eltern und für unsere Lehrkräfte zu schaffen. Für Pandemien, Hochwasser oder Glatteis haben wir hiermit zukünftig eine rechtliche Regelung geschaffen, die Einzelfallentscheidungen der Schulen bei landesweiten Großwetterereignissen obsolet macht. Wir werden Medienkonzepte verbindlich ins Gesetz schreiben. Diese Medienkonzepte haben die Schulen mit dem Abruf der Mittel des alten Digitalpaktes Schule bereits geschaffen. Sie können an diese Konzepte nahtlos anknüpfen. Erfahrungen zum technisch-pädagogischen Einsatz, zum Ausstattungsbedarf und den konkreten Fortbildungsbedürfnissen des Teams vor Ort fließen in diese Konzepte ein. Die Entwicklung und Anpassung der Medienkonzepte ist eingebettet in eine Mitbestimmungsstruktur der Schule. Diese Mitbestimmungsarchitektur hat übrigens diese Landesregierung noch einmal sehr stark erweitert. Deswegen sind heute neben Schulträgern und Lehrkräften auch Schulsozialarbeiter*innen, die beim Thema der digitalen Transformation eine sehr starke Rolle spielen, dabei. Schülerinnen und Schüler wie auch Eltern sind Partner in diesem Prozess. In diese Konzepte fließen natürlich auch die Inhalte des eingangs angesprochenen Basiscurriculums Medienbildung ein. Wir werden mit dem Gesetz ab dem Schuljahr 2026/2027 die Grundlage schaffen, auf dem Verordnungsweg eine einheitliche Gebühr für die weiterführenden Schulen einzuführen. Mit 160 Euro pro Jahr bleibt diese Gebühr fair und für alle bezahlbar. Uns ist dabei auch eines wichtig: Kein Kind darf durchs Raster fallen. Wir werden Unterstützung aus einer Hand anbieten für Familien im Leistungsbezug des Sozialgesetzbuches II und des Sozialgesetzbuches XII. Wir werden dort zukünftig das Antragsprozedere mit allen Beteiligten straffen und das Schülerförderungsgesetz mit den bundesweiten Regelungen in Einklang bringen, denn digitale Bildung muss für alle bezahlbar bleiben. Wir werden auch in Zukunft dafür sorgen, dass Schülerinnen und Schüler mit aktueller Technik arbeiten können. Das starke finanzielle Engagement des Landes steht genau für diese politische Entscheidung, digitale Teilhabe zu ermöglichen. Dazu ist aus meiner Sicht ein Leasingmodell ein nachhaltiges und ressourcenschonendes System. Mit 100.000 Endgeräten, die sich im Umlauf befinden, haben wir den Auftrag, mit diesen Ressourcen verantwortungsbewusst umzugehen. (Beifall von der SPD.) In einem externen Anhörungsverfahren des Ministeriums für Bildung und Kultur, das von Mitte Februar bis Mitte März stattgefunden hat, haben wir von über 30 Organisationen und Verbänden Stellungnahmen erhalten, für die ich mich sehr herzlich bedanken möchte. Unser Gesetz hat dabei großes Interesse bei allen Beteiligten ausgelöst. Bei einer Informationsveranstaltung am 21. Februar wurde dieses große Interesse besonders deutlich. Wir konnten interessierten Verbänden, Interessenorganisationen, Vertretungen von Lehrkräften, Eltern, Schülerinnen und Schülern den Gesetzentwurf vorstellen und gemeinsam viele Fragen klären. Das bestärkt mich darin, den Weg der umfassenden Beteiligung weiterzugehen. Die Gesetzesinitiative wird von der deutlich überwiegenden Anzahl von Beteiligten begrüßt. Die Rückmeldungen haben uns unter anderem gezeigt, dass die Schulen bereits mit sehr großem Engagement Medienkonzepte entwickelt haben. Jetzt gilt es, diese verbindlich zu verankern - auf Basis eines partizipativen Prozesses, der Schüler*innen, Lehrkräfte, Schulsozialarbeit, Eltern und Schulträger gleichermaßen einbezieht. Mich persönlich freut insbesondere, dass die Mitbestimmung der Schülerinnen und Schüler als durchweg positiv empfunden wird, denn echte Bildungsqualität entsteht genau dort, wo die Lebensrealitäten aller Beteiligten Gehör finden. Ich möchte an dieser Stelle auch ausdrücklich der kommunalen Familie, den kommunalen Spitzenverbänden im Saarland danken. In einem intensiven Austausch und Dialog haben wir gemeinsam das Gesetz weiterentwickelt, das es uns ermöglicht, die Stellung des Saarlandes als Vorreiter der digitalen Bildung in Deutschland zu erhalten. Als ein Ergebnis der externen Anhörungen haben wir im Gesetz ein verbindliches Steuerungsgremium geschaffen, um diesen Austausch auch dauerhaft zu institutionalisieren. Diesen Weg werden wir konstruktiv gemeinsam gehen. Die in die Jahre gekommene Verwaltungsvereinbarung aus dem Jahr 2011 für die Schulbuchausleihe wird ein Update mit Blick auf die veränderte Welt der digitalen Bildung erhalten. Wir werden im weiteren Prozess zur Umsetzung des Gesetzes zur digitalen Bildung auch gemeinsam mit dem Landkreistag in einen konstruktiven Austausch über diese neue Verwaltungsvereinbarung eintreten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in den vergangenen Wochen rückte bundesweit die Nutzung von Smartphones und Smartwatches in die Debatte. Auch der Landtag des Saarlandes hat sich hierzu klar positioniert. Entsprechend dem von diesem Hohen Haus mehrheitlich beschlossenen Antrag vom 19. Februar haben wir daher in dem vorliegenden Gesetzentwurf geregelt, dass die Nutzung privater Mobiltelefone sowie Smartwatches an allen Schulen in der Primarstufe grundsätzlich untersagt ist. Hierzu wurde § 30 Absatz 4 des Schulordnungsgesetzes entsprechend ergänzt. Für die weiterführenden Schulen gilt weiterhin ein selbstverantwortlicher Ansatz. Über die Hausordnung regeln die Schulen eigenständig den Umgang mit Handys, Smartwatches und anderen digitalen Geräten. Gerade hierzu hat sich auch die Landesschülervertretung ganz klar positioniert. Es ist von zentraler Bedeutung, die altersgemäße Nutzung zu berücksichtigen und unsere Schülerinnen und Schüler, unsere jungen Heranwachsenden und Erwachsenen zu selbstbewussten, mündigen Menschen zu machen. Denn je älter sie werden, desto eher müssen sie lernen, selbstbestimmt und auch selbstreguliert mit ihren privaten Geräten umzugehen. Die schulische Mitbestimmung ist uns dabei besonders wichtig. Jede Schule entscheidet gemeinsam. Jede Schule und jede Schülerschaft hat dabei unterschiedliche Voraussetzungen, unterschiedliche Bedürfnisse, auch mit Blick auf das Gebäude, die es zu berücksichtigen gilt. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Digitale-Bildung-Gesetz begleiten wir junge Menschen auf dem Weg, selbstbestimmt, kritisch und reflektiert die digitale Welt zu gestalten. Dass dies mehr als dringend notwendig ist, zeigen uns auch die vielen aktuellen Entwicklungen. Es gibt keinen Knopf, mit dem wir den digitalen Raum ausschalten und die Welt ins rein Analoge zurückführen können. KI ist längst in den Zimmern unserer Kinder und Jugendlichen angekommen. Manch eine rückwärtsgewandte, allein auf Risiken fokussierte Debatte erweckt den Eindruck, dass dies möglich sei. Statt unsere Souveränität abzugeben, erhalten wir uns mit diesem Gesetz die menschliche Souveränität über den digitalen Raum. Wir machen hier auch nicht halt. Digitale Bildung ist längst kein nice to have mehr. Sie ist grundlegende Voraussetzung für die gesellschaftliche und auch für die berufliche Teilhabe. Bereits heute wissen wir, dass Anwendungen künstlicher Intelligenz unsere Demokratie untergraben können und uns damit auch Selbstbestimmung nehmen können. Mit dem Digitale-Bildung-Gesetz hat mein Ministerium den Anspruch, die digitale, von künstlicher Intelligenz gestaltete und beeinflusste Welt weiterhin zu gestalten. Wir wollen junge Menschen nicht auf die Rolle bloßer Konsumentinnen und Konsumenten digitaler Angebote reduziert wissen. Wir wollen junge Menschen befähigen, KI kritisch und kompetent zu nutzen. Alle Lernenden müssen die Möglichkeit erhalten, sich aktiv mit den Chancen und Risiken dieser Technologie auseinanderzusetzen. Hier geht es auch darum, eine Balance herzustellen zwischen den Gefahren von KI und ihrem effektiven Nutzen und den Entlastungsmöglichkeiten der bereits in unseren Unternehmen vorhandenen und in den späteren Berufsfeldern unserer Schülerinnen und Schüler sichtbaren Anwendungen der KI, die bereits im Alltag angekommen sind. Denn so können sie als mündige Bürgerinnen und Bürger in einer durch die Digitalisierung umgeprägten Welt selbstbestimmt handeln. Deshalb arbeiten wir auch an einer Lösung, diesen Zugang in einer pädagogischen KI-Umgebung für unsere Schülerinnen und Schüler landesweit sicherzustellen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieses Gesetz ist ein entscheidender Schritt hin zu einem modernen, gerechten und leistungsfähigen Bildungssystem. Es geht um die Zukunft unserer Kinder und Jugendlichen, um ihre Chancen in einer sich wandelnden Welt. Dieser Gesetzentwurf ist nun in den Landtag eingebracht. Nach erfolgreicher parlamentarischer Beratung soll das Gesetz im Juli 2025 verabschiedet werden und zum 1. August 2025 in Kraft treten. Somit werden die neuen Regelungen rechtzeitig zum Beginn des Schuljahres 2025/2026 wirksam. Damit können die Schulen im Saarland ihren bereits eingeschlagenen Weg der Digitalisierung sicher fortsetzen. Dieses Gesetz ist eine Blaupause. In diesem Gesetz stecken fünf Jahre Erfahrungen des Aufbaus der landesweiten systematischen Medienausleihe. Es ist das Ergebnis intensiver juristischer und organisatorischer Arbeiten meines Hauses und auch der Schulträger. All den Menschen, die dazu beigetragen haben, möchte ich meinen Dank aussprechen. Ich freue mich sehr, dass aus meinem Haus die Abteilungsleiterin Schmitz und der Abteilungsleiter Kirbayir sowie der juristische Autor dieses Gesetzes, Herr Michael Weller, da sind. (Beifall von der SPD.) Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieses Gesetz ist ein Signal. Bildung wird bei uns gestaltet - mit klarem Kompass, mit sozialer Verantwortung und mit der Überzeugung, dass jede Investition in Bildung eine Investition in die Zukunft unseres Landes ist. Ich freue mich auf die Debatte und bitte Sie schon jetzt um Ihre Zustimmung in Erster Lesung zu diesem wichtigen Gesetz, damit wir im anstehenden Prozess gemeinsam mit allen Akteuren beraten können. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Bildung der Schlüssel zu einer besseren Zukunft bleibt. - Herzlichen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD.)

Alle Reden von Christine Ursula Streichert-Clivot Protokoll ↗