Sebastian Schmitt
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Mitglieder des Hohen Hauses! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Der vorliegende Antrag der AfD-Fraktion fordert dazu auf, Briefwahlkommissionen einzurichten, um Wahlen abzusichern und das Vertrauen in die Demokratie zu stärken, so ist es dem Antrag zu entnehmen. Diese Kommissionen sollen sich aus Mitgliedern der Fraktionen des jeweiligen Rates zusammensetzen, vereidigt werden und Aufwandsentschädigungen sowie Erstattung für Verdienstausfälle erhalten, wir haben das gerade gehört. Meine Damen und Herren, zunächst ist festzustellen, dass der Antrag der AfD, wie so oft, vor allem eines macht, nämlich ziemlich viele Fragen offenlassen. Es wurde so schön ausgeführt, dass man die Idee nur mal „grob umrissen“ habe. Tatsache ist, man hat sich über viele Fragestellungen einfach keine Gedanken gemacht. Konkrete Ausführungen sind in dem Antrag nicht enthalten. Was will die AfD überhaupt? Wie soll das Ganze funktionieren? Sollen jetzt mit einem Wahlvorsteher und Schriftführer je nach Fraktionsanzahl im Rat sechs bis acht Personen zu Oma Erna nach Hause ins Wohnzimmer kommen und diese bei der Abgabe ihrer Stimme via Briefwahl beaufsichtigen? Wie ist das mit dem Grundsatz der freien und geheimen Wahl vereinbar? Bringen diese die Stimmzettel mit und nehmen den verschlossenen Briefwahlumschlag anschließend auch wieder mit zurück? Ist das dann eine Art Ersatzzustellung zur Deutschen Post? Was ist, wenn Klaus Mustermann Briefwahl beantragt hat, weil er krank ist und nicht ins Wahllokal gehen kann oder will? Besucht die Kommission Klaus dann am Krankenbett? Na, hoffentlich bringen sie wenigstens Blumen mit. - Und was ist mit Rita Musterfrau, die sich als in Amerika lebende Deutsche ins Wählerverzeichnis hat eintragen lassen und ihre Stimme via Briefwahl abgeben will? Bekommt Rita nun Besuch von einer Delegation aus ihrem Stadtrat? Geht es Ihnen hier überhaupt um Erna, Klaus oder Rita? Oder wollen Sie einfach nur die demokratischen Abläufe einer Wahl unter Generalverdacht stellen, weil es so schön in Ihre Desinformationskampagne passt? (Beifall von der SPD und der CDU.) Das passt in eine ganze Reihe von absichtlich gestreuten Falschaussagen, wie sie die AfD deutschlandweit mit fragwürdigen Unterstützern immer wieder verbreitet: Man solle einen Kugelschreiber mit ins Wahllokal nehmen, denn dort (Abg. Schmitt (SPD)) lägen teilweise nur Bleistifte, deren Kreuz auf dem Stimmzettel vor der Auszählung ausradiert und an anderer Stelle neu gesetzt werde. (Lachen des Abgeordneten Commerçon (SPD).) Faktencheck: Nö, auch Bleistifte sind zulässig. - Ebenso wird von rechts im Netz behauptet, die Stimmzettel mit einem Loch an der oberen Ecke seien bereits vorab ungültig gemacht worden, wie man es von entwerteten Urkunden oder Ausweisen kenne. Faktencheck: Nö. Schon mal was von Stimmzettelschablonen für sehbeeinträchtigte Menschen gehört? - Darüber hinaus wird immer wieder das fehlende oder unzureichende Verschließen von Wahlurnen thematisiert: Nö. - Auch Videos tauchen im Netz auf, auf denen angeblich Stimmzettel geschreddert werden: Nö. Bei den Videos ist nur zu blöd, dass die dort zu sehenden Stimmzettel-Umschläge gar nicht den Originalen der Wahlämter entsprechen. Also wenn man schon was fälscht, sollte man sich etwas Mühe dabei geben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, warum setzt die AfD dieses Thema überhaupt auf die Tagesordnung? Die rechtlichen Vorgaben rund um das Thema Briefwahl sind umfassend. Ich nenne hier nur § 48 Landeswahlordnung oder § 32 Landtagswahlgesetz - die AfD spricht im Antrag unzutreffend vom Landeswahlgesetz, wohl ein Copy-und-Paste-Fehler. Auch detaillierte Regelungen für Hilfspersonen sowie zur Versicherung an Eides statt sind gegeben. Darüber hinaus besteht bei der Bundestagswahl nach § 8 Bundeswahlordnung die Möglichkeit, bewegliche Wahlvorstände einzurichten. Diese können in kleineren Krankenhäusern, Seniorenresidenzen oder Justizvollzugsanstalten eingesetzt werden, sofern nicht ohnehin ein Sonderwahlbezirk eingerichtet wurde. Und nicht zuletzt ist die Möglichkeit der Vorab-Wahl zu nennen. Sobald die Wahlbenachrichtigungen versandt sind und die Stimmzettel in den Verwaltungen vorliegen, kann zu den Öffnungszeiten des Rathauses beziehungsweise Wahlamtes bereits in den Wochen vor dem Wahltermin direkt vor Ort gewählt werden. Auch dies ist eine Form der Briefwahl. Ich fasse noch einmal zusammen. Sie säen Verunsicherung und erwecken den Eindruck, hier gehe etwas nicht mit rechten Dingen zu. Und dabei schrecken Sie auch nicht vor Falschinformationen zurück. Dem ist aber nicht so! Die Regelungen zur Briefwahl wurden sogar mehrfach vom Bundesverfassungsgericht bestätigt. Sie schlagen eine Beaufsichtigung der Briefwahl in den Wohnzimmern der Bürgerinnen und Bürger durch mehr als ein halbes Dutzend Parteivertreter einer Briefwahlkommission vor. Ich möchte gar nicht ausführen, woran mich derartige Vorschläge erinnern! (Beifall von der SPD.) Ihre Forderung scheint mehr politisch motiviert zu sein, als dass sie ein mutmaßliches Problem zu lösen versucht. Sie haben es ja eben durchaus in Ihrer Einbringungsrede erwähnt: Ihnen ist das Ergebnis für die AfD in diesem Briefwahlstimmbezirk einfach zu niedrig, und deshalb suchen Sie jetzt einen Grund, warum da irgendetwas nicht mit rechten Dingen zugehen kann. Sie wollen keine Wahlen absichern, Sie wollen sie kontrollieren. Sie wollen nicht das Vertrauen in die Demokratie stärken, Sie wollen Verunsicherung säen und Desinformationen verbreiten. Darauf, dass wir als SPD-Fraktion Ihren Vorschlag zur Errichtung von Briefwahlkommissionen heute ablehnen werden, gebe ich Ihnen Brief und Siegel. - Glück auf! (Beifall von der SPD.)
