Raphael Schäfer
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Ich habe dem Kollegen Dörr bei seiner Antragsbegründung sehr genau zugehört und will dort ansetzen. Herr Kollege Dörr, Sie haben gesagt, dass in einer Zeit des Übergangs, wenn ein alter Bundestag also noch in Amt und Würden ist, aus Ihrer Sicht nur routinemäßige Beschlüsse getroffen werden dürfen. Ein Katastrophenfall wäre auch noch denkbar. Sie haben gesagt, dass Sie das Vorgehen im Deutschen Bundestag für undemokratisch halten. Das waren Ihre Worte. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Dörr bestätigt, dass er das gesagt hat. Es ist undemokratisch, was Herr Dörr tut. Er hat nämlich - ich werde es gleich im Detail begründen - eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts diskreditiert und damit die unabhängige Justiz infrage gestellt. Ich kann Ihnen nur sagen: Das lassen wir Ihnen nicht durchgehen. Das ist undemokratisch, denn es stellt unsere Gewaltenteilung infrage. Das wird von uns nicht mitgetragen und in keiner Weise akzeptiert, Herr Dörr! (Beifall von der CDU und bei der SPD.) Der entscheidende Punkt ist: Es gab Eilanträge an das Bundesverfassungsgericht. Das haben wir alles verfolgen können. Die Beschlüsse sind auch bekannt. Die AfD hat sich gegen die Rechtmäßigkeit der Einberufung des alten Bundestages gewendet und auch gegen die Rechtmäßigkeit der Abstimmungen, die dort vorgenommen werden sollten. Beide Anträge hat das Bundesverfassungsgericht abgewiesen, abgelehnt. Ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, aus dem Beschluss, um die Würde dieses hohen Gerichtes zu wahren. Dort heißt es: Die Wahlperiode des alten Bundestages wird gemäß Artikel 39 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz erst durch den Zusammentritt des neuen Bundestages beendet. - Jetzt kommt der entscheidende Satz: Bis dahin „ist der alte Bundestag in seinen Handlungsmöglichkeiten nicht beschränkt.“ Sie haben eben genau das Gegenteil behauptet. Das sind Fake News. Wir weisen das entschieden zurück, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der CDU und bei der SPD.) Wir kennen auch den Ausgang und wissen, was gestern zustande gekommen ist: eine verfassungsändernde Mehrheit im Deutschen Bundestag von CDU, SPD und auch den GRÜNEN. Dass ein breiter parlamentarischer Kompromiss geschlossen wird, das haben die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes genau so vorgesehen. Es mögen einzelne Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der GRÜNEN oder von wem auch immer in Teilen anderer Meinung sein. Entscheidend ist aber, dass sich alle Parlamentarier wirklich Gedanken gemacht haben und das große Ganze gesehen haben, denn es geht eben um einen breit angelegten parlamentarischen Kompromiss und um einen breit angelegten gesellschaftlichen Kompromiss. Deswegen halte ich fest: Das, was gestern im Deutschen Bundestag passiert ist, war das klare Zustandekommen einer verfassungsändernden Mehrheit, einer breit angelegten Mehrheit. Dazu bekennen wir uns in jeder Hinsicht auch als CDU-Fraktion. (Beifall von der CDU.) Ich komme zur entscheidenden Frage: Warum sollte der Bundesrat nun rechtmäßig zustande gekommene Beschlüsse nicht mittragen? Ich habe ja gerade argumentiert, dass das Bundesverfassungsgericht eine ganz klare Haltung dazu hat. Warum also wollen Sie das? Ich gebe Ihnen die Antwort: Die AfD legt mit diesem Antrag eigentlich nur eines offen, und das haben Sie eigentlich dankenswerterweise getan: Die AfD ist trotz der Zeitenwende, trotz der geopolitischen Herausforderungen gegen eine bessere Ausstattung der Bundeswehr, gegen eine bessere Verteidigungsfähigkeit unseres Landes und gegen ein klares Bekenntnis im Rahmen unserer Bündnisverpflichtungen. Das haben Sie gerade zum Ausdruck gebracht. Zweiter Punkt: Die AfD ist auch gegen zusätzliche Investitionen in unsere Infrastruktur. Ich will Ihnen gerne noch einmal sagen, was der Saarländische Städte- und Gemeindetag dazu gesagt hat; Frau Becker hat es ja auch schon erwähnt. Es sollen nun notwendige Investitionsgelder ins Saarland fließen, unsere saarländischen Kommunen sollen massiv davon profitieren. Der Städte- und Gemeindetag, also unsere kommunalen Vertreter, die Bürgermeister, alle, die in den entsprechenden Gremien mitwirken, sagen, dass sie diese Verständigung für mehr Investitionen in unserem Land sehr begrüßen. Herr Kollege Dörr, das ist die Wahrheit. Sie haben eben Fake News verbreitet, was die Unabhängigkeit der Justiz anbelangt. Sie haben auch Fake News verbreitet hinsichtlich des tatsächlichen Zustandekommens der Beschlüsse und des Mitwirkens im Rahmen dieser Beschlussfassungen. Ich kann nur zu einem Ergebnis kommen: Dieser Antrag ist in jeder Hinsicht abzulehnen. - Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und bei der SPD.)
