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Nadia Schindelhauer

SPD 19.03.2025 Sitzungen 17/35

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Wir stehen heute vor einer zentralen Frage unseres Rechtsstaates: Wie gehen wir mit psychisch erkrankten Menschen um, die Straftaten begangen haben? Als Gesellschaft müssen wir zweierlei sicherstellen: Einerseits müssen wir Schutz und Sicherheit für die Allgemeinheit gewährleisten, andererseits dürfen wir aber auch den Grundsatz der Menschlichkeit und die (Abg. Schindelhauer (SPD)) Chance auf Rehabilitation nie aus den Augen verlieren. Mit der Novellierung des Maßregelvollzugsgesetzes stellen wir uns genau dieser Verantwortung. Es geht um klare Regeln. Es geht um Rechtssicherheit für die Betroffenen, für die Beschäftigten in den Einrichtungen und für uns als Gesellschaft. Aber warum ist das gerade so wichtig? Weil unser Strafrecht zu Recht zwischen Strafe und Maßregel unterscheidet. Psychisch kranke oder suchtkranke Menschen, die nach §§ 20 oder 21 StGB als schuldunfähig oder als vermindert schuldfähig gelten, haben keine Strafe im klassischen Sinne verdient, sondern brauchen eine Behandlung. (Beifall von der SPD.) Lassen Sie mich das an einem Beispiel verdeutlichen. Ein junger Mann leidet an einer schweren Schizophrenie. In einem Wahnzustand begeht er eine Straftat, nicht aus Bosheit, nicht aus krimineller Energie, sondern weil er die Realität schlichtweg nicht mehr wahrnimmt. (Vizepräsidentin Heib übernimmt den Vor- sitz.) Würden wir ihn einfach wegsperren, würde sich seine Lage nur noch verschlimmern und am Ende wäre wirklich niemandem geholfen, weder ihm noch der Gesellschaft. Doch mit der richtigen Therapie kann er stabilisiert werden. Er kann lernen, mit seiner Erkrankung umzugehen und schließlich auch Verantwortung zu übernehmen für sein Leben. Genau das ist das Ziel unseres Maßregelvollzugs. Heute geht es aber nicht nur um Therapie, sondern auch um klare Regeln für besonders schwierige Situationen: Fixierungen und Zwangsmaßnahmen. Diese Eingriffe sind extrem schwerwiegend, das wissen wir alle. Deshalb muss der Rechtsstaat hier klare Leitlinien setzen. Die Fixierungen dürfen nur in absoluten Ausnahmefällen erfolgen. Sie müssen verhältnismäßig sein und so kurz wie möglich andauern. Eine Fixierung von mehr als 30 Minuten muss gerichtlich überprüft werden; jede Zwangsmaßnahme muss ärztlich angeordnet und sorgfältig dokumentiert werden. Ich sage ganz deutlich, diese Maßnahmen sind kein Selbstzweck, sondern sind Ultima Ratio, wenn alle anderen deeskalierenden Mittel versagen. Es geht nicht darum, Menschen zu unterwerfen, sondern Leben zu schützen, das Leben der Betroffenen, genauso aber auch der Mitarbeitenden in den Einrichtungen. Aber sie dürfen niemals nur willkürlich oder ohne strenge Kontrolle angewandt werden. Denn wir stehen in der Verantwortung, ein System zu schaffen, das Sicherheit bietet, aber auch Menschlichkeit wahrt. Wir dürfen nicht zulassen, dass psychisch kranke Menschen durch unangemessene oder unverhältnismäßige Zwangsmaßnahmen entmündigt werden. Genauso wenig dürfen wir zulassen, dass Mitarbeitende in den Einrichtungen ohne klare rechtlichen Leitlinien handeln müssen. Wir alle wissen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Maßregelvollzug tagtäglich unter enormem Druck stehen. Sie müssen in Sekunden Entscheidungen treffen, die tief in die Grundrechte eingreifen. Deshalb ist es unsere Pflicht, ihnen eine klare, rechtssichere Grundlage für ihr Handeln zu geben. Mit dieser Novelle tun wir genau das. (Beifall von der SPD.) Dieses Gesetz ist ein Prüfstein für unseren Rechtsstaat. Es zeigt, ob wir bereit sind, für Sicherheit und Menschenwürde gleichermaßen einzustehen. Die Landesregierung hat sich in dieser Legislaturperiode des Themas angenommen, den Entwurf vorgelegt und das Maßregelvollzugsrecht an die aktuelle Rechtsprechung angepasst. Dafür möchte ich ganz ausdrücklich Frau Ministerin Petra Berg sowie dem Justizstaatssekretär Herr Dr. Jens Diener, aber auch allen anderen Mitarbeitenden im Ministerium ausdrücklich danken, die an der Arbeit an der Gesetzesnovelle mitgearbeitet haben, denn dies ist ein längst notwendiger Schritt, den die Landesregierung unternommen hat. Ein ganz großes Dankeschön geht aber auch an alle Anzuhörenden, die uns als Parlamentariern hilfreiche Anregungen gegeben haben. Einige Anregungen - meine Kollegin Heib hat es schon erwähnt - beispielsweise der Datenschutzbeauftragten Frau Grethel, aber auch des Landesbehindertenbeauftragten Herr Schmaus, den ich ausdrücklich begrüßen möchte, der heute im Plenum dabei ist, sowie von Herrn Dornis vom Saarländischen Richterbund und anderen haben in den Gesetzentwurf Eingang gefunden. Deshalb ein großes Dankeschön meinerseits. (Beifall von der SPD.) Mit dieser Reform setzen wir ein klares Signal für einen modernen, humanen, rechtssicheren Maßregelvollzug, für den Schutz der Allgemeinheit und für eine Gesellschaft, die niemanden einfach aufgibt. Lassen Sie uns gemeinsam Verantwortung übernehmen für ein gerechtes, menschliches und sicheres Miteinander. - Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung. Vielen Dank und Glückauf! (Beifall von der SPD.)

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