Dagmar Heib
Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/1382. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/1382 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/1382 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben SPD-Landtagsfraktion, CDU-Landtagsfraktion und AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zu Punkt 8 der Tagesordnung: Zweite Lesung des Gesetzes zur Novellierung des Maßregelvollzugsrechts (Drucksache 17/1333) (Abänderungsan- trag: Drucksache 17/1443) Zur Berichterstattung erteile ich der Ausschussvorsitzenden Frau Abgeordneter Nadia Schindelhauer das Wort. Abg. Schindelhauer (SPD), Berichterstatterin: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Regierung des Saarlandes zur Novellierung des Maßregelvollzugsrechts Drucksache 17/1333 wurde vom Plenum in seiner 33. Sitzung am 22.01.2025 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung sowie Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen. Der Gesetzentwurf wurde im Ausschuss gelesen und beraten. Ihm liegen folgende Erwägungen zugrunde: Das saarländische Maßregelvollzugsgesetz ist seit Inkrafttreten im Jahr 1990 in seinem Regelungsgehalt überwiegend unverändert geblieben. Es hat die verfassungsrechtlich (Abg. Schindelhauer (SPD)) erforderlichen landesrechtlichen Grundlagen für die Durchführung strafrechtlicher Unterbringungen in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 und in einer Erziehungsanstalt gemäß § 64 StGB geschaffen. Seither haben sich das Rechtsbewusstsein sowie die strukturellen Bedingungen und damit einhergehend die Praxis des Maßregelvollzugs verändert. Die empirischen und rechtlichen Rahmenbedingungen haben sich in erheblichem Ausmaß weiterentwickelt und neue Anforderungen an eine rechtsstaatlich korrekte Durchführung der Unterbringungen sind hinzugekommen. (Vizepräsidentin Baltes übernimmt die Sit- zungsleitung.) Vor diesem Hintergrund ist es geboten, das Maßregelvollzugsgesetz in seiner geltenden Fassung zu überarbeiten und zu novellieren, um auch in Zukunft die für den Vollzug der Maßregeln der Besserung und Sicherung durch Bundesgesetz festgelegten Zielvorgaben erfüllen zu können. Durch den vorliegenden Entwurf wird das Maßregelvollzugsrecht an die aktuellen empirischen und rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst. Das Maßregelvollzugsgesetz erfährt maßgebliche Änderungen, insbesondere in Bezug auf die Zwangsbehandlung und die zeitweise Fixierung untergebrachter Personen sowie die Beobachtung untergebrachter Personen mit optisch-elektronischen Einrichtungen, zum Beispiel Videokameras. Die den Datenschutz betreffenden Regelungen des Maßregelvollzugsgesetzes werden an datenschutzrechtliche Erfordernisse sowie auch an die Praxis des Maßregelvollzugs angepasst. Die im Jahr 2004 eingerichtete Forensisch-Psychiatrische Ambulanz der Saarländischen Klinik für Forensische Psychiatrie, die sich der Betreuung außerhalb der Einrichtung und nach der endgültigen Entlassung widmet, wird im neuen Gesetz neben weiteren redaktionellen Änderungen als Standard normiert. Der Ausschuss hatte am 13. März 2025 eine Anhörung zum Gesetz durchgeführt. Allen Angehörten möchte ich an dieser Stelle ganz herzlich für die konstruktiven Stellungnahmen danken. Es wurde daraufhin ein gemeinsamer Abänderungsantrag der SPD- und der CDU-Landtagsfraktion eingebracht, der Ihnen als Abänderungsantrag des Ausschusses VR als Drucksache 17/1443 vorliegt. Dieser wurde im Ausschuss bei Enthaltung der AfD-Fraktion einstimmig angenommen. Das Gesetz zur Novellierung des Maßregelvollzugsrechts, Drucksache 17/1333, wurde unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Drucksache 17/1443 des Ausschusses VR bei Zustimmung aller Landtagsfraktionen einstimmig angenommen. Der Ausschuss empfiehlt daher dem Plenum die Annahme des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD und der CDU.)
