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Dagmar Heib

19.03.2025 Sitzungen 17/35

Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/1435. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/1435 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/1435 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben SPD- und CDU-Landtagsfraktion. Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung: Zweite Lesung des Gesetzes über die Zustimmung zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP-Änderungsstaatsvertrag) (Drucksache 17/1382) Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden Herrn Abgeordneten Hermann-Josef Scharf das Wort. Abg. Scharf (CDU), Berichterstatter: Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf des von der Regierung des Saarlandes eingebrachten Gesetzes über die Zustimmung zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP-Änderungsstaatsvertrag), Drucksache 17/1382, wurde vom Plenum in seiner 35. Sitzung am 19. Februar 2025 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit überwiesen. Dem Gesetzentwurf liegen folgende Erwägungen zugrunde: Das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen, IMPP, wird auf der Grundlage des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen, IMPP-Staatsvertrag, vom 14. Oktober 1970 tätig und übernimmt im Rahmen dessen Aufgaben im Umfeld der Erstellung von entsprechenden Prüfungsfragen. Das IMPP hat seinen Sitz in Mainz. Auf Grundlage bundesgesetzlicher Änderungen ist der Aufgabenzuschnitt des IMPP konsequenterweise zu erweitern. Neben den Bereichen der Humanmedizin, der Pharmazie und der Physiotherapie sollen nunmehr auch die Zahnmedizin hinzutreten sowie bestehende beziehungsweise absehbare Änderungen für die Bereiche Humanmedizin und Physiotherapie durch das vorliegende Abkommen aufgegriffen werden. Den grundsätzlichen Willen zum Abschluss eines IMPP-Änderungsstaatsvertrages bekundeten die Länder bereits im Rahmen eines Beschlusses der 93. Gesundheitsministerkonferenz aus dem Jahre 2020. Vor diesem Hintergrund ist nun geboten, dass auch das Saarland dem geänderten Abkommen beitritt. Gemäß Artikel 95 Absatz 2 Satz 1 der Verfassung des Saarlandes bedarf der Abschluss von Staatsverträgen der Zustimmung des Landtages durch Gesetz. Der vorliegende Gesetzentwurf dient der Herbeiführung der erforderlichen Zustimmung. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf gelesen, beraten und entschieden, keine Anhörung durchzuführen, da fraktionsübergreifender Konsens bestand, dem Staatsvertrag zuzustimmen. Abänderungsanträge sind folglich keine gestellt worden. Das Gesetz über die Zustimmung zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen wurde bei Zustimmung aller Landtagsfraktionen einstimmig angenommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum die Annahme des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke Ihnen herzlich für die Aufmerksamkeit und bitte Sie um Zustimmung. (Beifall von der CDU und bei der SPD.)

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