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Frank Wagner

CDU 19.03.2025 Sitzungen 17/35

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Vielen Dank dem Kollegen Maximilian Raber für die hervorragende Rede. Er hat vor allem die Abgrenzung von Abendland und Christentum hervorragend herausgearbeitet und eingangs auch noch einmal erläutert, dass es taktische Gründe, die auf die Tagesordnung zielen, sind, die hinter diesem Antrag stehen. Darüber haben wir schon beim letzten Mal gesprochen. Allerdings glaube ich, dass es Ihnen um mehr geht. Ich möchte noch einige Ergänzungen hinzufügen betreffend die Einordnung der Norm. Worum geht es in diesem Artikel 27, zu dem Sie eine Veränderung anstreben? Diese Norm, die einer Änderung zugeführt werden soll, definiert die Bildungswerte der öffentlichen Schulen. Sie haben sich jetzt also bewusst einmal mehr den Bereich der Schulen herauszugegriffen. Die Bezugnahme in diesem Artikel auf die christlichen Bildungs- und Kulturwerte steht allerdings nicht im Widerspruch zu der aus der Religionsfreiheit hervorgehenden Verpflichtung des Staates zur weltanschaulichen Neutralität. Der entscheidende Punkt ist, dass den Schülern damit nicht christliche Glaubenswahrheiten aufgenötigt, sondern grundlegende Verhaltensnormen einer christlich geprägten Gesellschaft vermittelt werden sollen. Auch darauf ist mein Vorredner schon sehr intensiv eingegangen. Die Verfassung in ihrer aktuellen Ausgestaltung stellt auf das christliche Menschenbild und die sich daraus ergebenden Werte und Normen ab. Hieraus folgt das zeitlose Universalangebot, dass der Mensch seine natürliche Umwelt und das soziale Miteinander im Geiste der Nächstenliebe zu gestalten habe. Zusammengefasst: Alles, was ihr von anderen erwartet, das tut auch ihnen. Hier wird nun der Begriff des Abendlandes eingeführt. Ich bin gespannt, was wir nachher von Ihnen noch dazu hören; vielleicht gehen Sie ja darauf ein. Was jetzt dazu gesagt wurde, verdeutlicht aus meiner Sicht, dass das mittlerweile ein Kampfbegriff Ihrer Partei, Ihrer Fraktion geworden ist, der hier ganz bewusst gewählt wird. Auf den Wertekanon, den bei uns das christliche Menschenbild aufspannt und der zeitlos darauf abzielt, die Vorurteile gegen Herkunft, Rasse und Geschlecht abzubauen, bezieht sich die Verfassung des Saarlandes. Diese allgemeingültigen Universalwerte prägen auch heute noch das soziale Zusammenleben im verfassungsrechtlich verfassten Staat nachhaltig. Das ist vor allem in unseren Bildungseinrichtungen ein ganz wichtiger Punkt. (Beifall von der CDU.) Es bedarf daher nicht der Einführung eines neuen Begriffes in die Verfassung. Wir sehen hier keinen Handlungsbedarf und wir lehnen daher selbstverständlich den vorliegenden Gesetzesentwurf ab. (Beifall von der CDU und bei der SPD.)

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