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Friedrich Josef Dörr

AfD 19.03.2025 Sitzungen 17/35

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Es handelt sich hier um einen Antrag zur Verfassungsänderung, und zwar von Artikel 27. Zunächst einmal möchten wir ändern, dass es heißt: Die Jugend wird auf der Grundlage der christlichen Bildungs- und Kulturwerte ausgebildet. Wir möchten „christlich“ durch „abendländisch“ ersetzen. Das will ich kurz begründen. Vor ein paar Jahrzehnten, als die Verfassung ausgearbeitet wurde, war unser Land total vom Christentum geprägt. Da war es vielleicht noch angemessen, dass man „christliche Kultur- und Bildungswerte“ in die Verfassung hineinschreibt. Inzwischen haben sich die Kirchen allerdings parteimäßig orientiert. Das bekommen wir von der AfD ganz deutlich zu spüren. Sie vertreten also nicht mehr die gesamte Bevölkerung. Sie sind auch auf dem Rückzug, was das Annehmen durch die Bevölkerung betrifft, und zwar sehr deutlich, sodass man auch dieser Tatsache Rechnung tragen muss. Wenn man ein bisschen über die Geschichte nachdenkt, haben wir auch in der Vergangenheit nicht nur das christliche Weltbild und Kulturerbe in den Schulen vermittelt. Es geht schon los, wenn man die Geschichte Griechenlands und die griechischen Philosophen behandelt, von denen wesentliche Aspekte unserer Demokratie kommen. Auch die Römer haben durch die lateinische Sprache und so weiter großen Einfluss ausgeübt, bis zu den Philosophen der Jahrhunderte kurz vor uns - ob das Franzosen, Engländer oder Deutsche waren, die in der Philosophie sehr stark vertreten sind. Deshalb „abendländische Bildungs- und Kulturwerte“. Das ist übergreifender und trifft auch mehr die Gesamtbevölkerung. Aus diesem Grunde wollen wir „christlich“ durch „abendländisch“ ersetzen. In diesem Artikel ist noch der Passus enthalten: Auf der Grundlage dieser christlichen Werte sollen die Kinder unter der gebührenden Rücksichtnahme auf das Empfinden Andersdenkender unterrichtet werden. Sie wissen, dass ich mich auch über den Tellerrand, sprich über die Grenzen unseres Landes, hinaus informiere und informiert bin. Ich kenne keine Verfassung auf dieser Welt, in der Bevölkerungsgruppen oder Menschen anderer Länder, anderer Gebiete, aber auch intern Menschen anderer - das Wort „extrem“ ist heute schon gefallen - extre- (Abg. Dörr (AfD)) mer Richtungen geschützt werden sollen. Kein Mensch würde zum Beispiel Vandalen in die Verfassung aufnehmen. Im Augenblick gibt es zum Beispiel gerade in Frankreich eine Diskussion darüber. Dort hat ein Schiedsrichter ein Fußballspiel in der Profiliga unterbrochen, weil einige Spieler das Fastenbrechen machen wollten. Das läuft dann folgendermaßen ab: Es fällt jemand hin, der ist scheinbar verletzt. Das wird ausgenutzt und das Fastenbrechen wird gemacht. Das ist natürlich eine Sache, die auch mit dieser Religionsgemeinschaft zu tun hat. Aber es gab sofort eine Diskussion darüber, denn der französische Staat ist ein laizistischer Staat. Es wurde gefragt, ob das noch im Rahmen sei, da man ja auch die Kirchen aus den staatlichen Einrichtungen fernhalte. Wir haben hier im Saarland keine Veranlassung, Empfindungen Andersdenkender, die ja ganz radikal sein können, zu berücksichtigen. Deshalb sind wir dafür, diesen Passus einfach aus der Verfassung zu streichen. Dann hieße es nur noch, dass unsere Kinder und Jugendlichen gebildet werden auf der Grundlage der abendländischen Bildungs- und Kulturwerte. Damit wäre die Verfassung auch etwas einfacher gehalten und besser. Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)

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