Dagmar Heib
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/1373. Wer für die Annahme der Drucksache 17/1373 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Vielen Dank. Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/1373 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die Landtagsfraktionen der SPD, der CDU und der AfD. Wir kommen zu Punkt 16 der Tagesordnung: Jahresbericht des Ausschusses für Eingaben für das Jahr 2023 (Drucksache 17/1381) Zur Berichterstattung erteile ich dem stellvertretenden Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Stefan Löw, das Wort. Abg. Löw (SPD), Berichterstatter: Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Liebe Saarländerinnen, liebe Saarländer! Die Tätigkeit des Ausschusses für Eingaben steht ein Mal im Jahr auf der Tagesordnung des Hohen Hauses. Diese Gelegenheit zur Berichterstattung nehme ich stellvertretend für die erkrankte Vorsitzende Petra Fretter sowie alle Ausschussmitglieder sehr gerne wahr und freue mich auf Ihre uneingeschränkte Aufmerksamkeit. Von hier aus die besten Genesungswünsche an die Kollegin Petra Fretter. (Beifall des Hauses.) Die heutige Berichterstattung bezieht sich auf das Jahr 2023. Grundsätzlich ist der Ausschuss für Eingaben für Anliegen der Bürgerinnen und Bürger, die die öffentliche Verwaltung oder die Gesetzgebung des Landes betreffen, zuständig. Zivilrechtliche Fragen oder Fragen, die die Unabhängigkeit der richterlichen Tätigkeit berühren, liegen außerhalb seiner Zuständigkeit. Jede Bürgerin, jeder Bürger hat ein verfassungsrechtlich verbürgtes Petitionsrecht. Der Ausschuss für Eingaben hat die Aufgabe, die Bitten und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, die an die Adresse des Landtages gerichtet sind, zu prüfen und zu bescheiden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in diesem Ausschuss werden die Sorgen und Nöte, aber auch die Interessen der Menschen konkret sichtbar. Wir als Ausschussmitglieder orientieren uns an ebendiesen Bedürfnissen und Problemen unserer Bürgerinnen und Bürger. Mit anderen Worten: Wir arbeiten bürgernah. Man liest immer wieder, der Ausschuss für Eingaben sei eine Art Notrufsäule der Bürgerinnen und Bürger, ein Seismograf für die Stimmung in der Bevölkerung. Das ist ein, wie ich finde, sehr treffendes Bild. (Beifall des Hauses.) Seit der 17. Wahlperiode bin ich mit viel Herzblut Mitglied dieses wichtigen Ausschusses. Nach der Landtagswahl habe ich das Amt des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden übernommen. Ich versichere Ihnen, dass wir, die Ausschussmitglieder und ich als stellvertretender Vorsitzender, uns den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger verpflichtet fühlen und diesen (Abg. Löw (SPD)) auch in Zukunft hohe Wertschätzung entgegenbringen werden. Lassen Sie mich zunächst meinen werten Kolleginnen und Kollegen, den Mitgliedern des Eingabenausschusses selbst, aber auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Ministerien danken. Ein besonderer Dank geht an unsere Ausschusssekretärin Katja Groeber. (Beifall des Hauses.) Sie hat für Petentinnen und Petenten am Telefon stets ein offenes Ohr und nimmt sich immer Zeit für diese Gespräche. Ohne alle diese engagierten Menschen wäre ein bürgernahes Petitionswesen nicht möglich. Ihnen allen sei an dieser Stelle herzlich gedankt. (Beifall des Hauses.) Ich möchte nun unsere Arbeit im abgelaufenen Kalenderjahr 2023 anhand aufbereiteter Daten und ausgewählter Beispiele konkretisieren. Sie finden in der als Drucksache 17/1381 vorliegenden Statistik des Berichtsjahres 2023 die Zahlen zu verschiedenen Aspekten des Petitionswesens. Die Statistik umfasst zum einen die Gesamtzahl der vom Ausschuss im Berichtsjahr beratenen Eingaben, zum anderen gliedert die Statistik die behandelten Eingaben nach drei Merkmalen auf: nach der Zuordnung zu den Geschäftsbereichen der Landesverwaltung, nach der Art der Einbringung in den Landtag und nach der Art der Erledigung durch den Ausschuss. Im Jahr 2023 hat der Ausschuss insgesamt 167 Eingaben behandelt, das stellt einen Rückgang um 33 Petitionen beziehungsweise 16,5 Prozent dar. In den zurückliegenden zwölf Jahren hat der Ausschuss jährlich zwischen 180 und 285 Petitionen pro Jahr behandelt. Nachdem wir im Jahr 2020 die höchste Anzahl an Petitionen seit über 20 Jahren verzeichnet hatten und sich die Zahl für 2021 auf hohem Niveau stabilisiert hatte, ergab sich für die Jahre 2022 und 2023 ein leichter Rückgang. Auch in der Aufgliederung nach den Geschäftsbereichen zeigt sich der leichte Rückgang des Gesamtaufkommens, die Ergebnisse im Einzelnen sind hierbei recht unterschiedlichen Entwicklungen geschuldet. Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass Sie in der Statistik die im Jahr 2023 gültigen Bezeichnungen der Ministerien finden. Bei fast allen Ministerien ist im Jahr 2023 ein Rückgang zu erkennen, den höchsten Wert verzeichnet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit mit einem Rückgang um 18 Eingaben. Trotz eines Rückgangs von 16 Eingaben verzeichnet das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport mit 34 Eingaben den höchsten Wert an zugewiesenen Petitionen. Zu den weiteren Geschäftsbereichen, die im Vergleich zum Vorjahr weniger Petitionen zu verzeichnen hatten, zählen das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie sowie das Ministerium der Justiz. Lassen Sie uns nun einen Blick auf die Art der Einbringung der Eingaben in den Landtag werfen, also darauf, ob diese per Post oder digital eingetroffen sind. Das Verhältnis von postalisch-schriftlichem und digitalem Eingang der Eingaben im Landtag des Saarlandes hat sich Vergleich zum Vorjahr insoweit verändert, als Eingaben nunmehr öfter in digitaler Form eingereicht werden. Insbesondere weist das auf der Homepage des Landtages angebotene Format der Online-Petition im Berichtsjahr eine Steigerung um 64 Prozent auf. Der Anteil der Online-Petitionen an der Gesamtzahl der Petitionen stieg von 60 Prozent im Jahr 2022 auf 63 Prozent im Jahr 2023. Mehr als 80 Prozent aller Eingaben wurden im Jahr 2023 als erledigt beschieden, da der Ausschuss die jeweils eingeholte Stellungnahme der obersten Landesbehörde bestätigt hat. In einigen der Fälle hat das Prüfungsverfahren zu dem erfreulichen Ergebnis geführt, dass einem Anliegen ganz oder teilweise entsprochen werden konnte. Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, nach den eher nüchternen Zahlen der statistischen Betrachtung möchte ich Ihnen unsere Arbeit anhand ausgewählter Eingaben beispielhalt veranschaulichen. Der erste Fall betrifft den Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit. Der Petent wendet sich mit seiner Petition am 2. Mai 2023 an den Petitionsausschuss und moniert die Einstellung von Leistungen durch das Jobcenter. Er berichtet von bisher vier Klagen beim Sozialgericht des Saarlandes und bittet den Ausschuss um ein Aktivwerden im Rahmen der von ihm eingelegten Petition. Durch die Intervention des Eingabenausschusses beim zuständigen Ministerium wurden einige Unklarheiten aus dem Weg geräumt, sodass die Weiterbewilligung der Leistungen zwar nicht nahtlos, aber dennoch im Sinne des Petenten erfolgen konnte. Im zweiten Beispiel, betreffend den Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport, geht es um eine fehlende Anpassung der Beihilfesätze für ärztlich verordnete Heilbehandlungen an die infolge der Inflation deutlich gestiegenen Honorare von Leistungserbringern. Das Ministerium verwies auf eine laufende Überprüfung der Beihilfeverordnung vor dem Hintergrund einer vom Bund vorgenommenen Anhebung der Erstattungsbeträge für Heilbehandlungen zum 1. Mai 2023. Angesichts dessen wurde eine Anpassung an den Stand der Beihilfe des Bundes und anderer Länder angestrebt. Dazu bedurfte es des Einvernehmens mit dem Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft, das (Abg. Löw (SPD)) bei seiner Entscheidung neben der schwierigen Haushaltslage des Landes in der Regel auch die Positionierung des Saarlandes im Geleitzug des Bundes und der Länder berücksichtigt. Somit konnte auch in dieser Angelegenheit dem Anliegen des Petenten genügt werden. Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren, ich schließe nun meine Berichterstattung und bedanke ich mich herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. (Anhaltender Beifall des Hauses.)
