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Frank Wagner

CDU 19.02.2025 Sitzungen 17/34

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, es besteht Konsens, dass die Medienkompetenz in unseren Schulen gestärkt werden muss, aber auch die Gefahren für Kinder und Jugendliche fest im Blick sein müssen. Eine Anmerkung am Anfang zur Handynutzung in den Grundschulen: Selbstverständlich kann diese über die Hausordnung geregelt werden. Unser Ansatz ist aber - was ich nachher auch noch zum pädagogischen Gesamtkonzept sagen will -, dass es klare Vorgaben und eine einheitliche Regelung gibt, die vom Bildungsministerium ausgesprochen werden. Das wird den Schulen definitiv helfen. Andere Länder gehen diesen Weg nicht ohne Grund. Das wurde eben sehr deutlich ausgeführt. Dreh- und Angelpunkt bei allem ist und bleibt aber das fehlende pädagogische Gesamtkonzept. Dieses gibt es nicht. Schulen haben ihre Medienkonzepte geschrieben und auch verabschiedet. Das ist aber ein Flickenteppich. Was wir anregen und was auch andere Bundesländer zeigen, ist ein klarer, fester Rahmen, Leitlinien, in denen sich die Schulen bewegen müssen. Ich begründe auch, warum das so wichtig ist. Wir haben in unserem Antrag unter anderem die passgenauen Fortbildungen aufgelistet, die es im Übrigen nur geben kann, wenn klar ist, wie das Endgerät im Unterricht und in einer Prüfung eingesetzt wird. Diese Vorgaben gibt es noch nicht. Von daher gibt es hier dringenden Handlungsbedarf. Die Landesmedienanstalt Saar muss ihrem Auftrag ebenfalls gerecht werden und über die Gefahren der digitalen Mediennutzung aufklären. Es gibt sehr viele gute Projekte. Ich erinnere an das Internet-ABC. Eine Problemstelle hat sich - im vergangenen Jahr beziehungsweise es ist schon länger her - durch das neue Mediengesetz ergeben: Die Referenten müssen von den Schulen selbst bezahlt werden. Die Anmeldezahlen beziehungsweise das Abrufen dieser Workshops zeigen, dass es an den Schulen einen sehr hohen Bedarf gibt. Meist wird über die Fördervereine gezahlt. Die Schulen, die keinen Förderverein oder keine Sponsoren haben, ziehen den Kürzeren. Auch da muss dringendst nachgearbeitet werden. Sehr wichtig ist die intensive Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe, weil die Problemstellen, die sich durch falsche Bildschirmzeiten, durch Konzentrationsschwächen ergeben, letztendlich bei der Jugendhilfe aufschlagen. Die Zahlen in den Jugendämtern sind sehr alarmierend. Das zieht sich durch alle Landkreise im Saarland. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, zu einem Punkt zu kommen, der eben von Martina Holzner herausgearbeitet wurde und der im Antrag der SPD beschrieben ist: die LSMS, die sogenannte Landesweite Systematische Medienausleihe Saarland. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin, es wurde eben auch genannt: „eines der größten Modernisierungsprojekte in der Geschichte der saarländischen Bildungspolitik“. Das ist eine Form der Superlative und ein Anspruch, der hier formuliert wird und letztendlich bei den Schulen und Schulträgern aufschlägt. Dem muss man gerecht werden. Vor allem die Schulträger müssen intensiv einbezogen werden. Ich komme zum entscheidenden Punkt: Was bis jetzt umgesetzt und in den letzten Jahren in der digitalen Bildung vollzogen wurde - das betone ich und das erkennen wir auch an, Frau Ministerin -, war ein Kraftakt. Es war auch ein Kraftakt, die 100.000 Tablets an die Schulen, Lehrkräfte und Schüler auszugeben und entsprechend einzusetzen. Die entscheidende Stellschraube sind aber nun mal die Schulträger. Die Landkreise haben in Zusammenarbeit mit dem Ministerium die sogenannten KOMSA, die Kompetenzzentren für Medien- und Schulbuchausleihe sowie Administration, Wartung und Support, eingerichtet und machen seit Jahren ihre Arbeit, ohne zu wissen, wie es genau weitergeht. Wie ist die Anschlussfinanzierung, wie sind die gesetzlichen Regelungen? Genau an diesem Punkt sind wir jetzt angekommen. Entscheidende gesetzliche Regelungen fehlen. Im vergangenen Jahr ist das Schulwesen-Datenschutzgesetz in Kraft getreten. Wir haben darüber debattiert und intensiv im Bildungsausschuss beraten. Nun folgt das Digitale-Bildungsgesetz. Vergangene Woche haben wir gehört, dass es im April in die Erste Lesung kommen soll. Diejenigen, die seit Jahren ihren Job machen, die die Tablets ausgeben, für die Administration sorgen, die eintreten, wenn es Probleme gibt, sind aber nun mal die Schulträger, in der Hauptverantwortung die Landkreise. Die Landkreise wurden von diesem Gesetzentwurf eiskalt erwischt. Ich habe in der vergangenen Woche den Begriff „Nacht- und Nebelaktion“ verwandt, das hat das eine oder andere Stirnrunzeln hervorgerufen. Aber auch das kann ich gerne wiederholen: Es war eine Nacht- und Nebelaktion, da die Landkreise in diesen Prozess und vor allem in die Erarbeitung der Eckpunkte dieses Gesetzentwurfes nicht eingebunden waren. Ich kann das hier so deutlich herausstellen, (Abg. Wagner (CDU)) weil am vergangenen Freitag, einen Tag nach der Sitzung des Bildungsausschusses, der Vorstand des Landkreistages zusammengetreten ist und sich mit dieser Thematik sehr intensiv beschäftigt hat. Es wurde dabei sehr deutlich, dass man sehr irritiert darüber ist, nicht eingebunden worden zu sein. Man kann letztlich sogar noch einen Schritt weiter gehen, denn am Dienstag vergangener Woche hat der Ministerrat diesen Gesetzentwurf beschlossen und am Tag nach der Sitzung des Ministerrats oder sogar noch am gleichen Tag, jedenfalls kurze Zeit später schon die Eckpunkte dieses Gesetzes kommuniziert: die 160-Euro-Deckelung beim Leihentgelt, Leasingsystem, Vertragspartner sind natürlich die Landkreise, die Medienkonzepte der Schulen werden verbindlich, und zwar in der Schulkonferenz. Der Landkreis als Schulträger darf dann als einer von vielen Akteuren am Tisch der Schulkonferenz sitzen und muss quasi zuschauen; er darf noch nicken, aber mehr darf er nicht. Es wurde in dieser Sitzung das, was wir am vergangenen Donnerstag schon sehr freundlich formuliert hatten, sehr deutlich formuliert, und zwar von allen Seiten, von allen Landkreisen. Das war einstimmig. Es bestand Konsens, dass man so nicht miteinander umgehen kann. Eine große Hoffnung wird nun in das Spitzengespräch gesetzt, das, so glaube ich, für Ende der Woche terminiert ist. Vielleicht hören wir dazu ja noch etwas von der Ministerin. Hoffentlich wird dabei eine Lösung gefunden. Da man aber schon einmal kommuniziert hat, wird es wohl schwierig werden. Dazu auch ein Hinweis an den Innenminister: Wo war denn da die Kommunalaufsicht? Die Juristen haben am vergangenen Freitag sehr intensiv herausgearbeitet, sie seien sich sicher, hierdurch werde Konnexität ausgelöst, und sie seien sich noch sicherer, dass dies einen massiven Eingriff - nicht einfach einen Eingriff, sondern einen massiven Eingriff - in die kommunale Selbstverwaltung darstelle. Was darf denn der Landkreis dabei überhaupt noch machen? Er entscheidet nicht mit, was es kostet. Er entscheidet nicht über die Ausgabe, ob man Leasing machen oder aber beim alten System bleiben möchte. Der Landkreis sei quasi lediglich noch eine Ausgabestelle, in diesem Sinne wurde vergangene Woche darüber diskutiert. Zusammengefasst: Das ist ein Scherbenhaufen, ausgelöst durch einen Gesetzentwurf, der vergangene Woche auch schon kommuniziert wurde. Ich hoffe, wir hoffen, dass das Spitzengespräch hier eine Lösung erbringt. Eine erste Konsequenz, das kann ich an der Stelle auch sagen, erfolgte bereits: Die bestehende Verwaltungsvereinbarung zwischen Landkreis und Saarland wurde einstimmig aufgekündigt. Ich glaube, das ist schon ein sehr deutliches Signal, viel mehr muss man dazu nicht sagen. Es besteht also dringender Handlungsbedarf. Denn wird dieses Gesetz nicht ordentlich auf den Weg gebracht, und zwar vor allem in einem Konsens mit denjenigen, die als Schulträger die Hauptverantwortung tragen, damit sie nicht nur Frust auf ihrer Seite haben, werden wir keinen Millimeter weiterkommen. (Beifall von der CDU.)

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