Dr. Magnus Jung
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich finde, diese Debatte und die Beratung des vorliegenden Gesetzentwurfs können nicht abgeschlossen werden, ohne aus Sicht des Frauenministeriums einige Ausführungen zu diesem Thema zu machen. Zuerst möchte ich mich bei den Fraktionen von SPD und CDU ganz herzlich bedanken für die sehr konstruktive Zusammenarbeit an dem vorliegenden Gesetzentwurf, für die am heutigen Tag vorliegenden Anträge und die sehr konstruktive gemeinsame Debatte zu diesem Thema. Es tut den Frauen in diesem Land gut, wenn breite parlamentarische Mehrheiten dafür da sind, dass der Schutz in schwierigen Situationen verbessert wird. Es tut aber auch diesem Parlament und der politischen Kultur im Lande wirklich gut, dass wir in schwierigen Zeiten zeigen, dass wir über Grenzen hinweg gut zusammenarbeiten können, insbesondere dort, wo die Themen es tatsächlich erfordern. Insofern ist das aus meiner Sicht in vielerlei Hinsicht heute ein guter Tag. Das Gesetz selbst ist ein Meilenstein - das wurde schon gesagt -, weil es tatsächlich in der Praxis den Schutz von Frauen vor Gewalt bis hin zu Tötungsdelikten ganz deutlich verbessert. Die Situation, in der sich Hunderte, Tausende Frauen in Deutschland befinden, dass sie Opfer von Gewalttaten werden, aber vor allen Dingen auch, dass sie täglich Angst haben müssen, dass sie ein ständiges Leben in Angst führen müssen, in Ungewissheit darüber, was passiert, wenn sie um die nächste Ecke gehen, oder was passiert, wenn sie die Wohnungstür öffnen, ist ein unerträglicher Zustand. Es ist allerhöchste Zeit, dass wir die Möglichkeiten, die wir haben, diesen Problemen entgegenzutreten, besser nutzen. Ich möchte mich ganz herzlich dafür bedanken, dass das heute im Saarland gemeinsam in vorbildlicher Weise gelingt. (Beifall von der SPD und der CDU.) Ich glaube, es ist ebenfalls ein sehr großer Schritt nach vorne gewesen, dass es in der letzten Woche im Bundesrat gelungen ist, eine Mehrheit für das Gewalthilfegesetz zu finden und damit einen wichtigen Schritt nach vorne zu gehen. Individuelle Ansprüche auf Hilfe und Beratung sind jetzt bundesgesetzlich verantwortet. Wir haben zukünftig die Beteiligung des Bundes an der Finanzierung von Frauenhäusern. 2,6 Milliarden sind erst mal eine Menge Geld, auch wenn sie nur für einen befristeten Zeitraum festgeschrieben sind. Wir haben Möglichkeiten, die Bundesgesetzgebung durch die Länder auszuführen. Wir verankern dort beispielsweise auch die Täterarbeit als wichtiges Handlungsfeld. Ich will aber genauso gut sagen, dass wir uns dringend wünschen, dass möglichst schnell auch das Gewaltschutzgesetz in Berlin verabschiedet wird. Bedauerlich ist, dass die Gemeinsamkeit, die wir heute an den Tag legen und die man in Berlin beim Gewalthilfegesetz gefunden hat, in anderen Bereich nicht zustande gekommen ist. Das muss dringend nachgearbeitet werden, um die Situation weiter zu verbessern. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Ich will in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass das Saarland in vielen Bereichen recht gut aufgestellt ist, was den Schutz von Frauen betrifft. Da darf ich mich auch bei Monika Bachmann herzlich bedanken, für die dieses Thema ebenfalls über viele Jahre ein Herzensanliegen war und die unter anderem mit daran gearbeitet hat, dass wir im Bereich der Frauenhäuser im Saarland gut aufgestellt sind. Wir haben das Projekt Second Stage installiert. Wir haben die Täterarbeit im Saarland auf einem guten Niveau. Im Haushalt 2025 sind die Mittel dafür noch einmal verdoppelt. Wir sind gut dabei, die Istanbul-Konvention im Saarland umzusetzen. Wir werden in wenigen Wochen die Landesgleichstellungsstrategie vorlegen. Da ist das Thema Schutz vor Gewalt eines von drei zentralen Themen. Wir haben die Hilfe für obdachlose Frauen, die auch sehr stark Opfer von Gewalt und davon bedroht sind, deutlich erhöht. Wir haben mit dem Kinderschutzgesetz und dem Kinderschutzbeauftragten viele Maßnahmen ergriffen - gesetzlich, finanziell - und auch mit dem Childhood House am UKS, um den Kindern besser zu helfen. Wir haben beispielsweise auf der Gleichstellungskonferenz der Länder erfolgreich eine Initiative eingebracht, um die Gewalt von Partnern bei Familiengerichtsverfahren zukünftig besser in die Verfahren mit einzubinden. Sie sehen, die saarländische Landesregierung ist in den letzten drei Jahren sehr aktiv gewesen, um beim Thema Schutz vor Gewalt nach vorne zu kommen. Aber es gibt sicherlich noch weitere Themen, bei denen an Verbesserungen gearbeitet werden kann. Auch im Zusammenhang mit der Istanbul-Konvention finden Evaluationen statt. Ich möchte mich bei allen Verbänden für ihre Arbeit ganz herzlich bedanken. Nehmen Sie das bitte mit an Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen und natürlich an all diejenigen, die ehrenamtlich in diesen Bereichen tätig sind. Wir laden Sie ein, mit uns gemeinsam für weitere Verbesserungen zu sorgen. Die Einladung zur Zusammenarbeit geht natürlich auch an die Fraktionen im saarländischen Landtag, dass wir in dem Geist, in dem wir heute eine Beschlussfassung über das Gesetz machen, auch in Zukunft dieses Thema nach vorne treiben. Ich will zum Abschluss aber auch darauf hinweisen, dass neben all dem, was wir durch Gesetze und durch Maßnahmen tun, die die Polizei ergreifen kann, und dass neben all dem, was wir durch Hilfsangebote und Beratungsdienstleistungen tun können, um Frauen vor Gewalt zu schützen, doch eines von ganz zentraler Bedeutung ist, nämlich wie insgesamt das Thema Gleichstellung in unserer Gesellschaft nach vorne kommt. Der Kollege Theis ist ebenfalls auf die grundsätzliche Bedeutung eingegangen, die die Gleichstellungspolitik am Ende für den Schutz von Frauen vor Gewalt hat. Das ist allerdings etwas, was man nicht nur im Allgemeinen sagen kann, sondern was auch in ganz vielen konkreten Gesetzesvorhaben, die noch umzusetzen sind, durchgesetzt werden kann. Auch hier bitte ich in Zukunft um Unterstützung. Wir sehen auch bei frauenpolitischen Themen ein gefährliches Rollback von der rechten Seite der Politik in unserem Land. Wenn man Donald Trump nimmt, einen Mann, der sich damit brüstet, dass er schon Gewalt gegen Frauen verübt hat und sich das jederzeit erlauben könnte, dann sieht man, dass dort der Ton ein falscher ist und das falsche Signal gesendet wird. Dem müssen wir gemeinsam entgegentreten. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD und der CDU.)
