Reinhold Jost
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will mit Blick auf die bisherigen Beiträge - bis auf einen - Dank und Anerkennung sagen. Bei dem zugrunde liegenden Thema geht es um nichts anderes als um die Würde des Menschen, und zwar, Frau Kollegin Quinten hat es schon gesagt, unabhängig davon, welche Nationalität, welche Religion, Hautfarbe und Geschlecht das Opfer oder auch der Täter oder die Täterin haben. Es geht hier einzig und allein darum, konsequent, aber vor allen Dingen mit Überzeugung, Recht und Gesetz durchzusetzen und zum Ausdruck zu bringen, dass es ein Recht auf Sorglosigkeit, ein Recht auf Unbefangenheit, ein Recht auf Sicherheit gibt, durchgesetzt durch den Rechtsstaat in einer freien Gesellschaft, in der man nicht Angst haben muss, weiterhin Opfer zu sein oder zu werden, weil man sich hilflos fühlt. Und genau diese Zielsetzung hat, wie ich finde, dieser Gesetzentwurf, und dafür bin ich Ihnen sehr, sehr dankbar, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Ich sage das auch mit Blick auf Folgendes: Gut meinen ist das eine, gut machen ist das Entscheidende. Deswegen bin ich sehr dankbar und froh, dass wir es mit Blick auf die Debatte, auf die Entstehung und auf das, was wir heute hier vorliegen haben, Frau Kollegin Wagner-Scheid, tatsächlich geschafft haben, zueinanderzufinden. Ich bin froh, dass man beim Nachschärfen auch eingesehen hat, dass bestimmte Dinge, wie sie ursprünglich eingebracht waren, zwar in die richtige Richtung gegangen wären, dass sie das Ziel aber vielleicht nicht ganz so erreicht hätten, wie man sich das vielleicht selbst vorgestellt hat. Ich sage an der Stelle auch, mir ist es gerade egal, warum das in der zurückliegenden oder fast zu Ende gegangenen Legislaturperiode auf Bundesebene nicht zum Tragen gekommen ist. Fakt ist, es war ein Fehler, dass es nicht zum Tragen gekommen ist, und ich habe die große Hoffnung, dass in der kommenden Legislaturperiode dieser Fehler nicht noch einmal passiert, ganz im Gegenteil, dass er ausgemerzt wird und wir eine bundesweite Regelung hinbekommen. Sie ist dringend notwendig, damit wir keinen Flickenteppich bekommen. Ich bin mir sicher, dass wir Sie an unserer Seite haben. Herzlichen Dank jetzt schon dafür. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Es geht um das Interesse der Opfer von Gewalt. Es geht um das Interesse insbesondere von Frauen, die den Großteil der Opfer ausmachen. Es geht darum, Hilfestellung zu geben und sie aus der Spirale der Hilflosigkeit herauszuholen. Auch das wurde von den Vorrednerinnen sehr klar und deutlich zum Ausdruck gebracht. Kollege Theis hat darauf hingewiesen, dass es sich hier nicht um irgendetwas handelt, sondern um ein elementares Menschenrecht, Hilflosigkeit zu überwinden und Sorglosigkeit herzustellen. Diese Fragestellung ist eine, die uns im Land bereits seit vielen Jahren umtreibt. In Bezug auf das, was wir in den zurückliegenden Jahren an den Tag gelegt haben, war dieser § 38 des Saarländischen Gesetzes über die Verarbeitung personenbezogener Daten eine gute Grundlage. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung kann bereits jetzt angeordnet werden, wenn die Gefahr von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, von Straftaten wie Mord und Totschlag sowie Straftaten gegen die persönliche Freiheit besteht. Körperverletzungsdelikte waren aber nicht davon umfasst. Generell sind zwar eine Vielzahl der in Zusammenhang mit häuslicher Gewalt festzustellenden Straftaten umfasst, aber um den mit dem vorliegenden Gesetzentwurf beabsichtigten umfassenden Schutz zu bieten, sind die Anwendungsfälle zu restriktiv gewesen. Ich sage ganz klar, dieser Gesetzentwurf folgt den Regelungen etwa Hessens. Er senkt die Hürden für die elektronische Aufenthaltsüberwachung und verbindet die notwendigen Eingriffe in die Freiheit des Täters mit einem weit erhöhten Schutzniveau des Opfers. Auch da gebe ich dem Kollegen Theis ausdrücklich Recht: Wir dürfen es nicht zulassen, dass - auch hier gut gemeint - durch den Bezug auf den Datenschutz oder vermeintliche Persönlichkeitsrechte der Opferschutz ausgehöhlt wird. Das ist ein klares gemeinsames Bekenntnis, für das ich sehr dankbar bin, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD und der CDU.) Dreh- und Angelpunkt ist die Umsetzung des bewährten spanischen Modells. Der wesentliche Unterschied zwischen diesem Modell und der aktuell zulässigen elektronischen Aufenthaltsüberwachung besteht darin, dass keine vordefinierten festen Verbotszonen überwacht werden. Der Täter trägt eine elektronische Fußfessel mit sich, die mit einer GPS-Einheit kommuniziert, die das Opfer bei sich trägt. Das System überwacht dadurch sowohl den Standort des Überwachten als auch den des Opfers und verwendet sowohl feste als auch dynamische geografische Sperrzonen, um einen Alarm auszulösen. - Ja, es wird auch weiterhin keine hundertprozentige Sicherheit geben. Ja, die Täter sind in der Regel emotional gesteuert und haben, wenn man so will, keine gleichlautenden vordefinierten Handlungsabläufe. Das darf uns aber nicht davon abhalten, das Richtige zu tun, um das Risiko zu minimieren. Genau dazu dient dieses System. Es geht darum, möglichst frühzeitig erkennen zu können, dass sich Strukturen anbahnen, die eine Gefahr für das Opfer darstellen. Damit wird dieses Gesetz, wie ich finde, einem wichtigen Aspekt gerecht. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Im Bundesgebiet kam diese präventive polizeiliche elektronische Aufenthaltsüberwachung nach dem spanischen Modell bislang zwei Mal zur Anwendung, in Sachsen und in Hessen, jeweils im Januar 2025. Die geplante Verabschiedung dieses Gesetzes in Form des Abänderungsantrags durch den Ausschuss bringt eine wesentliche Änderung der Vorschriften zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung mit sich. Ziel ist es dabei, das saarländische Polizeirecht so zu ändern, dass die Opfer von häuslicher Gewalt, Stalking oder anderen Gefahren für Leib und Leben oder die körperliche und seelische Unversehrtheit besser geschützt werden können. Dabei sollen in einem ersten Schritt die potenziellen Täter durch diese Überwachungsmaßnahmen, nämlich die elektronische Fußfessel, kontrolliert werden. Ich habe es zwar eben schon in Bezug auf den zugrunde liegenden Paragrafen gesagt, will aber erneut ausführen, dass die saarländische Polizei im Umgang mit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung nicht völlig unerfahren ist. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung ist im Rahmen der sogenannten Führungsaufsicht bereits seit 2011 ein probates strafprozessuales Mittel, mit dem der Aufenthaltsort von Personen in Echtzeit überwacht werden kann. Damit wird weitestgehend sichergestellt, dass Personen bestimmten gerichtlichen Auflagen, Verboten nachkommen, etwa bei Aufenthalts-, Näherungs- und Kontaktverboten, ohne dass beispielsweise eine permanente physische Präsenz der Polizei erforderlich ist. Diese Überwachung erfolgt durch die gemeinsame Elektronische Überwachungsstelle der Länder, GÜL, in Hessen, welche die Informationen an die Führungs- und Lagezentrale übermittelt. Die Abläufe sind erprobt und können auch für eine präventive polizeiliche Maßnahme übernommen werden. Wir haben darüber hinaus als Landespolizeipräsidium in der Zeit von Oktober 2023 bis März 2024 zur Erkennung von wesentlichen Gefährdungssachverhalten in Bezug auf eine Tötungsgefahr in Fällen häuslicher Gewalt - die Konstellation weibliches Opfer, männlicher Täter - in einem Pilotbetrieb Risiko- und Gefährdungsanalysen bei Hochrisikofällen häuslicher Gewalt bei der Polizeiinspektion in Neunkirchen durchgeführt. Ziel dieses Pilotbetriebes war es, Erkenntnisse und Erfahrungswerte in der praktischen Umsetzung einer strukturierten dreistufigen Gefährdungslagebewertung zu erlangen. Die Bearbeitung von Fällen der häuslichen Gewalt erfolgte und erfolgt im Landespolizeipräsidium auf Grundlage saarländischer Handlungsrichtlinien für die polizeiliche Arbeit in Fällen häuslicher Gewalt. Bislang fehlte es jedoch an einer verbindlichen Arbeitsgrundlage zum Erkennen entsprechender Fälle, die mit hohen Gefahren für die Opfer einhergehen. Wir haben in diesem Zusammenhang mehrere Unterarbeitsgruppen gegründet, die beispielsweise den Modellbetrieb Hochrisikomanagement genauso im Blick haben wie die Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention - sie war eben schon Gegenstand der Debatte -, die ihren Sitz beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit hat. - Ich bin dem Kollegen und dem Team dort außerordentlich dankbar für diese gute Zusammenarbeit, bei der wir tatsächlich ressortübergreifend dieses Thema im Blick haben. Lieber Magnus, herzlichen Dank an dieser Stelle. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) In der weiteren praktischen Anwendung wurde eine erste Gefährdungslagebewertung, ein Screening mit mehreren Stufen durchgeführt. Daran orientiert hat sich dann die erste gefahrenabwehrende Maßnahme abgebildet. Aufbauend auf diese Gefährdungslagebeurteilung ist eine vertiefte Risiko- und Gefährdungslageanalyse vorgesehen, die einen weiteren Aufschluss über das Vorliegen eines Hochrisikofalles geben soll und weitere Handlungsoptionen aufzeigt. Das macht deutlich, dass sich das Ganze in der Idee relativ schnell gut gemeint darstellen kann, in der Umsetzung aber sehr komplex ist und von den Abläufen her gut durchdacht sein will. In diesem Zusammenhang geht es auch um die Hinzuziehung weiterer Fachdienststellen und Stellen, die bei der Einschätzung des jeweiligen Falles notwendig sind. Beim Vorliegen eines Hochrisikofalles wurde und wird sichergestellt, dass Einsatzkräfte jederzeit bei weiteren polizeilichen Einsätzen über Besonderheiten zu Opfer und Täter informiert werden. Nach Abschluss dieses Pilotbetriebes erfolgte eine wissenschaftlich fundierte Evaluation durch die Fachstelle Zentrale Kriminalitätsanalyse. Im Rahmen des Pilotbetriebes kam es in insgesamt drei von 104 Fällen zur Einstufung als Hochrisikofall. Das ist deswegen so wichtig, damit wir uns über die Dimensionen, mit denen wir uns im Saarland mit Blick auf dieses Gewaltphänomen auseinanderzusetzen haben, klarwerden. Die Ergebnisse dieser vertieften Risikound Gefährdungsanalyse wurden an die sachbearbeitende Dienststelle zurückgemeldet und mit der Bitte um Empfehlung der Initiierung weiterer gefahrenabwehrender Maßnahmen versehen. Wir kommen für das gesamte Saarland, wenn es darum geht, dieses Hochrisikomanagement landesweit auszurollen und zur Anwendung zu bringen, auf circa 20 Hochrisikofälle pro Jahr, bei denen die elektronische Aufenthaltsüberwachung angeordnet werden könnte. - Dies nur, damit man sich noch einmal die Dimension im Saarland vergegenwärtigt. Das geht einher mit weiteren Anforderungen bei der Personalisierung, beim technischen Equipment und bei der Inanspruchnahme anderer Stellen, die wir brauchen. Wir reden dort über Beträge in einer Größenordnung von unter 100.000 Euro im Jahr hinsichtlich Technik und dessen, was wir an Equipment brauchen. Ich sage aber ganz klar und eindeutig: Wir brauchen auch weiterhin die Strukturen beispielsweise der gemeinsamen Überwachungsstelle der Länder, den GÜL in Hessen, mit ihrer bisherigen Tätigkeit. Wir sind bereits mit denen im Gespräch. Wir wollen dieses High-Risk-Management seitens der Polizei in einem weiteren Projekt, das EAÜ 2.00 genannt wurde, in die Umsetzung bringen. Aktuell werden dazu die notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen, für die wir einen Zeitraum von etwa drei Monaten veranschlagt haben, in Umsetzung gebracht. Ich bin den Kolleginnen und Kollegen des Landespolizeipräsidiums, meiner Polizeiabteilung und allen, die daran mitgewirkt haben, außerordentlich dankbar, dass sie eben nicht gewartet haben, bis dieses Gesetz verabschiedet wurde, sondern dass sie bereits jetzt daran arbeiten, dass dieses Thema strukturell, personell und organisatorisch in die Umsetzung kommt. Wir haben eine Projektleitung berufen und mehrere Teilprojekte auf den Weg gebracht. Es gibt eine Geschäftsstelle und Stabsstellen, die sich im Austausch mit anderen befinden. Ich bin der festen Überzeugung, es ist jeden Euro wert, den wir zukünftig in dieses System in den jeweiligen Situationen investieren, weil es um nichts anderes geht als um die konsequente Umsetzung des Rechtsstaates, damit die Würde der Opfer gewahrt wird und die Funktionalität des Rechtsstaats unter Beweis gestellt und gezeigt wird: Wir geben Hilfe, wir sind konsequent und wir sind daran orientiert, Sorglosigkeit, Unbefangenheit und Sicherheit im Sinne der Opfer, die in der Regel weiblich sind, herzustellen. Das muss man an der Stelle als Rechtsstaat liefern. - Herzlichen Dank für dieses Gesetz. Danke für die gute Zusammenarbeit und ein herzliches Glückauf! (Beifall von der SPD und bei der CDU.)
